Diskussion:Sir Francis Drake (Fernsehserie)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zxmt in Abschnitt YouTube und Urheberrecht

YouTube und Urheberrecht

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Der Weblink auf das Intro der Serie wurde entfernt, da es sich URV handelt. --Zxmt Eine Geschichte über Gesinnungssperren! 09:41, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Zxmt, wie kommst Du denn darauf? Gibt es dafür einen Beleg? Normalerweise sperrt Youtube URV-Videos. --Rahn schießt! (Diskussion) 19:00, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Youtube sperrt nur, wenn sich der Rechteinhaber selbst meldet. Ein privater Uploader hat regelmäßig keine ausreichenden Rechte. S. auch: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Youtube-URV-Entfernungen_aus_Weblinks_und_Refs --Zxmt Eine Geschichte über Gesinnungssperren! 19:04, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich kann in der Disk nur sehen, dass Du dort diese Meinung vertritt. Ich sehe bei solchen Links auf vermutete URVs (die bislang in keiner Weise von Dir belegt wird) keinen einzigen auch noch so schwachen Hinweis auf eine UR-Verletzung bei WP. --Rahn schießt! (Diskussion) 19:11, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Zxmt, wenn keine Argumente von Dir kommen, werde ich Deine Änderung rückgängig machen. Falls Du weiterhin der Meinung bist, dass der Link URV ist, solltest Du den entsprechenden URV-Baustein setzen, sonst ist die URV jederzeit leicht zu finden. Wie findest Du denn den Link in Artikel von zB Annette Schavan auf ihre Doktorarbeit? Auch URV in der WP (da ja in ihrer Arbeit wohl belegt)? --Rahn schießt! (Diskussion) 20:10, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Dass der yt Benutzer "RetroAlexander" die Rechte für einen yt-upload hat, ist vollkommen abwegig. Bei einer Wiederherstellung des Links auf die offensichtliche URV klären wer das über VM. --Zxmt Eine Geschichte über Gesinnungssperren! 20:52, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Wenn das Deine einzigen Argumente sind, nur zu. --Rahn schießt! (Diskussion) 21:08, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Der Uploader ist offensichtlich ein Privataccount („ Rick Davi“), die Serie von 1961; damit ist der Upload URV; Link entfernt, siehe WP:WEB, Nr. 7. Setze den Link daher nicht erneut ein. Danke und Gruß. --Horst Gräbner (Diskussion) 21:25, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
PS: Zu beweisen ist nicht, dass es eine URV ist, sonder dass es keine ist. Daher an Rahn schießt!: Du hast den Beweis zu erbringen! Urheberrecht ist nicht lustig! --Horst Gräbner (Diskussion) 21:29, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe den Beweis zu erbringen, dass es keine URV ist? In welcher RL steht das denn? Mit diesem Argument kannst Du jeden Weblink löschen. --Rahn schießt! (Diskussion) 21:34, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Siehe Wikipedia:Urheberrechte beachten. --Horst Gräbner (Diskussion) 21:37, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Laut Youtube-Website ist der Upload unter "Veröffentlicht am 22.06.2013, Kategorie: Unterhaltung, Lizenz: Standard-YouTube-Lizenz" veröffentlicht worden. --Rahn schießt! (Diskussion) 21:39, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hier nach BK:
Ja und!? Beweist das, dass der Upload gesetzeskonform erfolgt ist und du es verwenden darfst? Nicht wirklich. Nicht alles, was sich im Internet befindet, befindet sich dort auch legal. Und hier ist es ganz offenstichlich illegal. --Horst Gräbner (Diskussion) 21:48, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Horst Gräbner, ist damit für Dich der Nachweis erbracht? --Rahn schießt! (Diskussion) 21:42, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nein! Die Wahrscheinlichkeit, dass der Uploader der Rechtsinhaber ist, tendiert gegen null! --Horst Gräbner (Diskussion) 21:48, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Laut Youtube gibt es eine Lizenz. Und Du hast bessere Informationen, kennst vielleicht die Absprachen zwischen Youtube und dem Rechteinhaber? Jetzt bist Du aber dran, einen Nachweis zu erbringen, mit Wahrscheinlichkeiten zu argumentieren, halte ich für ziemlich gewagt. --Rahn schießt! (Diskussion) 21:57, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Es ist schlicht abwegig, dass eine nicht genauer bekannte Privatperson die weltweiten Verwertungsrechte besitzt, die für eine solche yt Veroffentlichung notwendig wäre. Lies bitte WP:BNS... --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 22:01, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich frage mich, warum Youtube seit 2013 ein Lizenzstatement auf seiner Webseite dulden sollte, wenn es keine Lizenz gäbe. Außerdem frage ich mich, warum ihr es besser wisst, als Youtube. --Rahn schießt! (Diskussion) 22:05, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Warum meldet ihr nicht das Video einfach auf Youtube? Man muss sich dort leider anmelden, um dies zu tun, sonst hätte ich es selbst gemacht. --Rahn schießt! (Diskussion) 22:12, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Wir werden dich offensichtlich nicht überzeugen können. Und du musst auch gar nicht unserer Meinung sein. Es genügt, wenn du akzeptierst, dass es einen breiten Konsens zu der generellen Behandlung sowohl in den Einzelrichtlinien als auch in der oben verlinkten Disk gibt. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 22:21, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich sehe in der verlinkten Diskussion die folgende Zusammenfassung: Für mich ergibt sich hier eine deutliche "Mehrheit" der Adminsicht dafür, dass das Entfernen von Links zu illegalen YT-Videos sperrwürdig ist. Im Umkehrschluss heißt das: es ist zumindest toleriert, zu URVen zu velrinken. Oder habe ich da irgendeinen Konsens übersehen? --Rahn schießt! (Diskussion) 22:27, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Und bzgl. Deines BNS-Hinweises (?): den Artikel habe ich angelegt, und auf Deine Edits hier kann ich gerne verzichten. --Rahn schießt! (Diskussion) 22:33, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Tja, jeder liest wohl, was er will. Aber der Artikel gehört nicht dir. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 08:50, 5. Feb. 2017 (CET)Beantworten