Diskussion:Spikes (Reifen)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 217.91.63.146 in Abschnitt Spikes nicht nur für Kraftfahrzeuge verboten

Durch den Rettungsdienst der Malteser wurde ich darüber informiert, dass jeder Bezirk einen Rettungswagen besitzt, der ganzjährig mit Spikes ausgerüstet ist und nur bei entsprechenden Witterungsverhältnissen zum Einsatz kommt. Ist diese Aussage real? (nicht signierter Beitrag)

Ja, das kannst nur DU beantworten - Du hast sie gehört oder nicht gehört. Also real oder irreal. Interessanter ist die Frage, ob der Inhalt der Aussage realistisch ist, d.h. den Tatsachen entspricht.. (nicht signierter Beitrag)
Da wolltest du den Fragesteller aber absichtlich nicht verstehen oder? Darf ich dann dein Einlassung noch insofern korrigieren, als zur Entscheidung ob die Aussage real oder irreal ist (ich nehme mal an es ist sowieso "wahr oder unwahr" gemeint, was etwas anderes ist) die akustische Wahrnehmung unerheblich ist? Immerhin wurde er "darüber informiert". Von "gehört" hat er nicht gesprochen.
Bestimmt konnte ich mit diesem wertvollen Beitrag weiterhelfen.
--Soulman (Diskussion) 00:49, 27. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Bremsweg Spikesreifen

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Je nach Reifenfabrikat und -typ kann der Bremsweg von Spikesreifen auf trockenem Asphalt geringfügig kürzer oder länger sein als mit spikesfreien Reifen: http://www.ntf.se/konsument/fraga1272.asp?katid=32 http://wwwc.aftonbladet.se/nyheter/9911/12/dubbfritt.html Ich habe daher den Satz mit dem längeren Bremsweg der Spikesreifen entfernt. Das gleiche dürfte für die geringere Haftung gelten. Ist der Bremsweg der gleiche, dürfte auch die seitliche Haftung praktisch sein (muss aber nicht, da das Profil da natürlich auch einen Einfluss hat).--Andif1 12:33, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Aufkleber?

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Wie sieht der denn aus? Die Links zum ÖAMTC usw. funktionieren nicht und auf oeamtc.at ergibt eine Suche nach "Spikes Aufkleber" auch keine Resultate. --RokerHRO 10:25, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Warum wird beim „80-km/h-Beschränkungs-Aufkleber (Schweiz)"-Bild das Schild aus der Tschechischen Republik benutzt? -- Kakashi-Madara 19:33, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Spikes nicht nur für Kraftfahrzeuge verboten

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Der § 36 Abs. 1 StVZO spricht von "Reifen von Fahrzeugen" nicht "Kraftfahrzeugen" (wie zu Beginn des Absatzes für Deutschland fälschlich erwähnt wird). Das Spikes-Verbot von Satz 4 gilt deshalb grundsätzlich auch für Fahrräder. Alle Aussagen, dass das Spikesverbot nicht für Fahrräder gilt, entstammen einer Aussage bzw. Auslegung des ADFC. Auch die Reifenhersteller berufen sich darauf. Doch dieser Club spricht in Deutschland kein Recht. Sollte der Gesetzgeber Fahrräder vom Spikesverbot ausnehmen wollen, sollte er sich dazu äußern. Die Frage lautet: In welchen Fällen können Spikes-Reifen eine feste Fahrbahn beschädigen? (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.49 (Diskussion) 09:06, 11. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Stimmt, allerdings heisst es im Gesetzestext explizit: "Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können." Nur aus diesem Satz leitet sich das Spikeverbot ab. Daher hat die Interpretation des ADFC durchaus was für sich. Da Spikes an Fahrrädern wegen des zu geringen Gewichtes des Fahrzeugs "eine feste Fahrbahn" eher nicht beschädigen können, könnte man den Gesetzestext auch so auslegen, dass die Spikes an Fahrradreifen keine "Unebenheiten" sind, "die eine feste Fahrbahn beschädigen können" und somit zulässig sind. Ich habe den Artikel trotzdem mal umformuliert.--Soulman (Diskussion) 00:40, 27. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Aus dem Gesetzestext könnte man auch ein Verbot für Schneeketten ableiten... 217.91.63.146 14:26, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten