Diskussion:Staatsforst
Staatswald / Staatsforst (erledigt)
BearbeitenIn meinen Augen ist der geläufigere Begriff Staatswald (so wird er auch in der Bundeswaldinventur benutzt). Sollte man nicht diesen Begriff als Hauptlemma benutzen? --Gerd 13:41, 19. Mär 2006 (CET)
- Staatswald = 138.000 google-Treffer.
- Staatsforst = 128.000 Treffer.
- => offenbar sind (Stand heute) beide ähnlich geläufig . --Neun-x (Diskussion) 21:25, 21. Mär. 2018 (CET)
Staatsforst im Nationalstaat
BearbeitenIm o.a. Teillemma wird die Auswirkung der national-sozialistischen Gleichschaltung überhaupt nicht erwähnt. Schon allein unter dem Aspekt der Kriegswirtschaft scheint mir das unzureichend. Auch Hermann Görings Wahnsinn in Bezug auf Jagdwirtschaft dürfte einige erwähnenswerte Änderungen mit sich gebracht haben. --Gabrikla (Diskussion) 20:14, 30. Dez. 2021 (CET)
Aufteilung gegenwärtiger Staatsforsten
Bearbeiten"Heute werden die Staats- und Landesforste der deutschen Bundesländer teils weiterhin durch unterschiedlich organisierte staatliche Verwaltungen oder juristische Personen öffentlichen Rechts (Bsp. Thüringen, Baden-Württemberg, hier Anstalt öffentlichen Rechts) bewirtschaftet, teils aber auch durch Unternehmen oder Staatsbetriebe des jeweiligen Bundeslandes (Bsp. Niedersachsen, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen)."
Ich denke, dass die momentane Aufteilung nur bedingt Sinn ergibt, da auch alle Staatsbetriebe oder Unternehmen juristische Personen öffentlichen Rechts sind. So sind zum Beispiel die BaySF und der Niedersächsische Landesforst gleichfalls Anstalten des öffentlichen Rechts. Ferner steht auf https://www.forstbw.de/forstbw/, dass es sich um einen Betrieb handelt. Ich würde deswegen vorschlagen, die alte Aufteilung Verwaltung vs. Unternehmen/Betrieb beizubehalten.
Wenn ok, würde ich entsprechende Änderungen vornehmen @Lysippos --Flussbache (Diskussion) 14:31, 11. Feb. 2024 (CET)
- Der Satzbau ist nicht wirklich glücklich. Was ist mit "Unternehmen" gemeint? Das ist in diesem Satzbau nicht klar formuliert. Privatwirtschaftliche Organisationsformen (z.B. GmbH) sind eben keine öffentlich-rechtliche Körperschaften, auch wenn ein BL der alleinige Gesellschafter ist. Vielleicht ist es gar nicht notwendig, das soweit zu differenzieren, wie es gerade im Artikel steht. Ich habe nicht alle Bundesländer durchgeprüft. Wenn Thüringen das einzige Beispiel innerhalb einer Verwaltungsstruktur wäre, könnte man das benennen. Ansonsten würde ich nur die Anstalten und Staatsbetriebe/Landesbetriebe als Organisationsformen benennen und keine Länderbeispiele bringen - die stehen in einem Abschnitt sehr übersichtlich weiter unten. Das fände ich besser, weil vollständig und klar. Gerade sehe ich weiter unten, dass Thüringen auch „ThüringenForst (AöR)“ Anstalt ist. Also hat sich diese Differenzierung hier oben eigentlich erledigt, da davon ausgegangen werden kann, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten bei allen in der Art und Weise eines „BgA“ geführt werden. Es ist deshalb anzunehmen, dass sowohl Preise als auch Gebühren für jeweilige Leistungen erhoben werden, insbesondere dann bei letzteren, wenn hoheitliche Aufgaben mit Gebührentatbeständen verbunden sind. Auch aus wettbewerbs- und steuerrechtlichen Gründen ist heutzutage bei allen eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung zu vermuten. Stattdessen sollte man klar herausstellen, dass hoheitliche Aufgaben (Behörde) und gewerbliche Tätigkeiten (unternehmerischer Teil) bei solchen "Betrieben" unter einer Leitung/Organigramm erfült werden (Betriebsaufspaltung).
Grundsätzlich sehe ich keinen Widerspruch zu Deinem Einwand, würde es nun aber anders formulieren. Einzelne Angaben in den Artikeln wären jedoch noch eimal zu klären, wie bspw. "ist ein öffentlicher Betrieb" - "Betrieb" sagt erst einmal nicht viel. Reine "Verwaltung" in diesen Fällen gibt es vermutlich gar nicht (mehr) (sowas wie Regiebetrieb). In den jeweiligen Länderverfassungen sollte das vom Grundsatz her erkennbar sein. --Lysippos (Diskussion) 21:06, 11. Feb. 2024 (CET)- Umformuliert und erledigt.--Lysippos (Diskussion) 10:42, 15. Feb. 2024 (CET)