Diskussion:Stichwahl

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:8071:888:90A0:2D19:B446:2A09:CE39 in Abschnitt WAS IST EINE STICHWAHL?

Alte Frage

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In welchem gesetzt steht das, das z.B. bei einer Bundestagswahl im dritten Wahlgang nur eine einfache Mehrheit reicht? Im Grundgesetz bin ich nicht fündig geworden. --qwqch 11:38, 20. Sep 2005 (CEST)

Stichwahl ganz vermeiden?

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Warum fragt man nicht gleich bei der (ersten) Wahl mit ab, für wen die Stimme gelten soll, wenn der gewählte Kandidat nicht in die engere Wahl kommt (und für wen, wenn auch der Ersatzkandidat nicht...)? Dann kan man sich die ganze Stichwahl sparen. Ich las mal von einem kleinen Land, daß man dort so gewählt habe, aber leider habe ich mir nicht gemerkt, wo das war. -- Wegner8 11:51, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Siehe Instant-Runoff-Voting. 91.10.175.222 14:22, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Lange Diskussion um triviale Änderungen

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Folgendes ist eine Kopie von Benutzer Diskussion: Wegner8 #Stichwahl mit der Bitte um weitere Meinungen, da die Diskussion wenig Fortschritte macht. --84.151.38.122 03:29, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Kannst du bitte erläutern, warum du meine Änderung [1] (kommentarlos) revertiert hast? --84.151.12.6 22:47, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Weil ich an keiner Stelle eine Verbesserung fand, aber manches umständlicher wurde. "als notwendig erachtete" ist Frage der Wahlordnung, nicht des Ermessens. "Einfache" zu "absolute", da ist die Terminologie nicht immer einheitlich. "Stärkste", Körperkräfte sind hier unbeachtlich, und der Text war korrekt. Sei so gut und lass es. -- Wegner8 08:43, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Das mit der Wahlordnung ist im Allgemeinen schlicht falsch (der Artikel Wahlordnung muss insofern auch korrigiert werden). Solche Fragen kann bei politischen Wahlen in aller Regel keine Verordnung regeln, sondern nur das Gesetz, wenn nicht sogar die Verfassung; bei Verbänden u.Ä. die Satzung. Eine Wahlordnung regelt nur den organisatorischen Ablauf, nicht die Substanz.
W8: Das scheint ein Kommentar zu meiner obigen Antwort zu sei; ich sehe nicht, was das mit Deinen Änderungen zu tun hat.
Der falsche Bezug auf die Wahlordnung war im Artikel, ich hab ihn entfernt, und du hast ihn erneut reingetan. Ein Kommentar zu deiner obigen Antwort war es nur nebenbei. --84.151.15.212 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
W8: Der Bezug war und ist nicht falsch; eine Wahrlordnung „kann“ wirklich, und so etwas ist wirklich in mancher Wahlordnung geregelt, nicht nur in Gesetzen.
Eine Wahlordnung kann das genau dann, wenn der Verordnungsgeber von einem Gesetz, der Satzung o.Ä. dazu ermächtigt worden ist. Das ist normalerweise nur bei Wahlen von minderer Bedeutung (z.B. Betriebsratswahlen) der Fall. Die Formulierung im Artikel ist im wörtlichen Sinn nicht falsch, aber extrem irreführend, weil es gerade für die Wahlen, die am stärksten von Interesse sind, nicht stimmt. Der Satz ersetzt ja sogar die nicht vorhandene Definition im Artikel; ansonsten wird überhaupt nicht gesagt, was eine Stichwahl eigentlich ist. Die BWO kann z.B. nicht eine Stichwahl in den Wahlkreisen anordnen. --84.151.38.122 03:29, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Bei einfacher Mehrheit ist die Klarstellung eben deshalb sinnvoll, weil damit umgangssprachlich das Gegenteil von dem ausgesagt wird, was die juristische Bedeutung ist, siehe auch die vorangehenden Edits. (Offenbar ist dir entgangen, dass ich hier nicht etwa einfache zu absolute geändert hab, sondern nur eine für den Laien verständliche Erläuterung angefügt hab.)
W8: Gesetze meiden alle diese mehrdeutigen Beiwörter; da steht dann so etwas wie "die Mehrheit der Mitglieder".
Warum muss dann ausgerechnet dieser Artikel den Begriff gebrauchen und eine Erläuterung, wie sie eben selbst in Gesetzen üblich ist, gelöscht werden? --84.151.15.212 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
W8: Weil es jemand hineingesetzt hat :-) Ich lösche es gleich, und damit auch den doppelten Zeiger zu „Mehrheit“.
Damit hast du jetzt aber den Sinn verändert. Der neue Aspekt einer absoluten Mehrheit (im strikten Sinn) macht im Zusammenhang mit einer Stichwahl wenig Sinn, weil eine Stichwahl kein geeignetes Mittel ist, eine absolute Mehrheit herbeizuführen. Selbst die Bundeskanzlerin ist gegebenenfalls ohne eine absolute Mehrheit (die angebliche "Kanzlermehrheit") gewählt. Absolute Mehrheiten können nur da sinnvoll verwendet werden, wo eine Nichtentscheidung bzw. die Beibehaltung des bisherigen Zustands eine Option ist, also normalerweise nicht im letzten Wahlgang von Personenwahlen. --84.151.38.122 03:29, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Die Entfernung des Bezugs auf die hier irrelevanten möglichen Wiederholungswahlgänge macht den Text sicher nicht "umständlicher". Mir ist kein einziges Beispiel bekannt, wo die (theoretisch natürlich denkbare) Kombination aus Wiederholungswahlgängen und Stichwahl tatsächlich praktiziert würde.
W8: Ich finde es klarer, hier explizit zu berücksichtigen, wie es bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten läuft.
Und was hat die Wahl des deutschen Bundespräsidenten mit dem Artikel Stichwahl zu tun? --84.151.15.212 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
W8: Das steht im Artikel in dem Satz „Dabei treten in der Regel nur die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen an“, genauer „in der Regel“, beim dt. Bundespräsidenten ist diese unbedeutende Kleinigkeit anders.
Wo wird eine Definition von Stichwahl verwendet, die nicht impliziert, dass zumindest einer der vorherigen Kandidaten aufgrund des Wahlergebnis ausscheidet? Bei dem, was normalerweise als Stichwahl bezeichnet wird, treten genau 2 Personen an, mit Ausnahme der Fälle, die so einer finalen Stichwahl vorgeschaltet sind. --84.151.38.122 03:29, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Warum hast du die Aussage zu Stichentscheiden entfernt? Bist du der Meinung, dass das ein eigenes Lemma rechtfertigt?
W8: Ich sehe jede Wahl als einen (wichtigen) Sonderfall eines Entscheids, als Entscheid über Personen. (Eher könnte man alles über Wahlen unter "Beschluss" abhandeln.)
Abgesehn davon, dass deine Sichtweise irrelevant ist (die Bezeichnung Stichentscheid wird amtlich verwendet), müsste das dann ja noch mehr im Vordergrund stehn, wozu eine Komplettlöschung kaum dienlich ist. --84.151.15.212 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Die Formulierung "als notwendig erachtet" find ich klarer, weil es keine objektive Notwendigkeit ist, sondern eine subjektive Entscheidung des Gesetzgebers. Aber da kann man von mir aus auch die einfachere alte Formulierung lassen.
W8: Finde ich unklar, weil sie verschweigt, wer erachtet. Der Gesetzgeber hat sene Arbeit getan und wird hier nicht mehr betrachtet.
Ok, das Argument kann ich akzeptieren. Eine wirklich für alle klare Aussage wär zu umständlich. --84.151.15.212 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Die Formulierung "stärkster Kandidat" kann man bemängeln, wobei mich überrascht, dass du ausgerechnet hier auf Exaktheit Wert legst. Meine Intention war, den Begriff relative Mehrheit unterzubringen, um den Gegensatz zur einfachen Mehrheit für den Laien, der beides meist synonym gebraucht, nochmals zu verdeutlichen. Für eine andere Formulierung bin ich hier jedoch offen, beispielsweise könnte man "führender Kandidat" gebrauchen.
W8: Die Bezeichnung "relative Mehrheit" sollte man ganz vermeiden, weil darunter mal dieser, mal jener Begriff verstanden wird.
Relative Mehrheit ist im Gegensatz zu einfacher Mehrheit völlig eindeutig definiert und wird auch umgangssprachlich entsprechend verwendet. Ich erinnere daran, dass sich das momentane "diese Mehrheit" auf die für viele Leser missverständliche einfache Mehrheit bezieht. Manche ziehn sogar vor Gericht, um ihre Sichtweise durchzusetzen. --84.151.15.212 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
W8: Arten von Mehrheit durch Beiwörter zu spezifizieren hat oft zu Mehrdeutigkeiten geführt, und selbst wenn dieses eine Beiwort eindeutig ist, kann es die Benutzung anderer Beiwörter fördern, und deshalb halte ich es für besser, auf soclhe Beiwörter ganz zu verzichten.
Die Begriffe (mitsamt ihren Bezeichnungen) existieren aber, und es nicht Aufgabe einer Enzyklopädie, sie zu eliminieren. Sie sollten genannt und erklärt werden (in solchen schwierigeren Fällen nicht nur unter dem eigentlich zuständigen verlinkten Lemma). --84.151.38.122 03:29, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Die Entfernung des nur in "nur die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen" war etwas pedantisch (man könnte einen POV darin sehn und es sind auch andere Kriterien als die "meisten Stimmen" denkbar). Meinetwegen kann es auch drinbleiben. --84.151.17.126 13:22, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
W8: Ich find's mit dem (redundanten) "nur" klarer.
Ergo habe ich nach sorgfältiger Prüfung alles rückgängig gemacht. -- Wegner8 21:41, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Redundant ist es nicht, weil es impliziert, dass die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen überhaupt zur Wahl stehn. Abgesehn von unzähligen praktisch irrelevanten anderen Möglichkeiten gibts aber z.B. die Möglichkeit, dass die beiden Kandidaten mit dem besten Verhältnis von Ja- und Nein-Stimmen antreten, wo bei den nicht gewählten Kandidaten zwischen "Nein" und "Enthaltung" differenziert werden kann. --84.151.15.212 22:20, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich schlage vor, diese Diskussion zu beenden. -- Wegner8 09:03, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Und was soll dann das Ergebnis sein? Dass der Artikel deine Privatansichten über "Stichwahl" beschreibt? Dann verschieb ihn bitte auf Stichwahl (Wegner8) (mag allerdings sein, dass das mangels Relevanz einen Löschantrag bekommt), so dass das Lemma für einen ordentlichen Artikel frei wird. Ich beende die Diskussion hier und kopiere sie nach Diskussion: Stichwahl, wo hoffentlich noch andere mitlesen. --84.151.38.122 03:29, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Praxisnahe Beispiele?

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Ehrlich? Man möchte sich über das Thema Stichwahlen informieren und bekommt neben einer kurzen Zusammenfassung, die auf die Darstellung der rechtlichen Situation ganz verzichtet, ein ellenlanges Beispiel über Nachtische serviert? Wie wäre es denn stattdessen mit der Darstellung der rechtlichen Situation in Deutschland und seinen Bundesländern? In meinen Augen gehört dieser Artikel als unzureichend markiert und in die Qualitätssicherung... (nicht signierter Beitrag von 2003:40:2:2:80:0:1:2 (Diskussion | Beiträge) 14:41, 26. Mai 2014 (CEST))Beantworten

WAS IST EINE STICHWAHL?

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Immer wieder gibt es Wikipedia-Artikel die gleich zur Sache kommen und alles verüberkomplizieren. Zu allererst. Was zum Geier ist eine Stichwahl? Bitte als absolut ersten Satz einmal erläutern und vielleicht ein Beispiel dazu geben. --2A02:8071:888:90A0:2D19:B446:2A09:CE39 23:47, 14. Mai 2023 (CEST)Beantworten