Diskussion:Textilkennzeichnungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 213.61.92.101 in Abschnitt Endverbraucher und Verbraucher

Änderungen zum Gesetz

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Wie ich hier [1] und hier [2] gelesen habe, hat sich etwas ab 8.5.2012 geändert (Ersatz des Gesetzes durch EU-Vorschrift). Da ich von der Gesetzes-Seite keine Ahnung habe, bitte ich mal einen Rechtsprofi, sich der Sache anzunehmen.--Techniker71 (Diskussion) 13:27, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Als nicht-Rechtsprofi, der gerade fast auf die Falsch-Information hereingefallen wäre habe ich das jetzt doch mal im Artikel eingepflegt. --feba disk 12:13, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe jetzt nicht verstanden, auf welche Falschinformation du fast hereingefallen wärst.--Techniker71 (Diskussion) 21:21, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Endverbraucher und Verbraucher

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Ich hatte schon gehofft, dass endlich jemand diesen Artikel auf den neuesten Stand bringt (siehe meinen Diskussionsbeitrag vorher), aber leider war es nur diese Änderung. Wenn der Begriff Endverbraucher stört, dann müsste wenigstens vor Verbraucher "letzter" (wie es im TKG steht) geschrieben werden, denn wenn textile Erzeugnisse von einem Unternehmen an ein anderes verkauft werden, dann ist eine Kennzeichnung nach TKG nicht vorgeschrieben. Das weiterverarbeitende Unternehmen ist aber auch ein Verbraucher. Ich hätte den Begriff Endverbraucher gelassen, da "letzter Verbraucher" sich auch etwas umständlich anhört und Endverbraucher als "Käufer, der eien Ware zum Gebrauch erwirbt, also nicht weiterverkauft (lt. "Wahrig") den Betreff des TKG ziemlich gut entspricht. Aber ich bin kein Ökonom oder Jurist, deshalb möcte ich ohne Diskussion hier nichts rückgängig machen, aber "Verbraucher" ohne Ergänzung ist m.E. falsch.--Techniker71 (Diskussion) 08:26, 7. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Vereinfacht gesagt ist "Verbraucher" im Rechtssinne, wer kein Unternehmer ist. Endverbraucher oder Letztverbraucher ist deshalb rechtlich gesehen redundant.--213.61.92.101 09:52, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten