Diskussion:Tresterbrand

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Monte Pelmo in Abschnitt Trester von Süßweinen

Der Titel sollte geändert werden. Die offizielle Bezeichnung ist "Tresterbrand" oder "Trester".

Ist hiermit geschehen. Guty 21:53, 21. Jul 2005 (CEST)

%?

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Wieviel % vol Alkohol hat ein Tresterbrand üblicherweise? Maikel 12:10, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

In der Schweiz gibt es den 40er und 45er Bätzi. schutzo83 16.37, 18. März 2008 (CH)
Hier hab ich einen aus der Champagnerbratbirne, sehr exzellentes Produkt. 42% vol. Hättest du auch selbst draufkommen können - im Zweifelsfall ist die Antwort immer 42. ;-) -andy 92.230.12.23 19:11, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Mangelnde Trennungsoptimierung?

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... habe ich nicht verstanden und deshalb erst mal 'rausgenommen. Bitte erläutern, Danke. Maikel 12:16, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Zu eng gefasst?

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Wie gesagt, es gibt auch von Birnen(schaum)wein Trester, der z. T. von verständigen Winzern gebrannt wird. Deswegen scheint mir das mit dem "Traubentrester" etwas eng gefasst. Bitte hierbei nicht hereinfallen auf Namen wie "Bayerische Weinbirne", die SOWOHL die Spirituose als auch die (oft sehr alte) Obstsorte selbst bezeichnen. -andy 92.230.12.23 19:11, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Was aus Obst gebrannt wird ist eben kein Trester. Die Bezeichnung Tresterbrand allein (also ohne Zusätze wie XY-Trester) bezeichnet immer etwas aus Traubentrester. Ein Birnen(schaum)wein ist eben auch kein Wein und darf auch nicht als Wein sondern eben nur als Birnenwein verkauft werden. Geregelt ist das in der VERORDNUNG (EG) Nr. 110/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, ... für Spirituosen, ANHANG II SPIRITUOSEN, Ziffer 6, Tresterbrand oder Trester [1] -- Bernaner 17:34, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Singani gehört nicht in diesen Abschnitt

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Singani ist kein Trester- sondern ein Traubenbrand wie Pisco oder andere Brandys. --Stuwi 10:13, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Stimmt. @Stuwi: darfst du auch selbst im Artikel korrigieren. -- Pikett 11:02, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

2ter Absatz liest sich seltsam

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"Während die Weinherstellung wesentlich älter ist, geht man davon aus, dass die Destillationskunst im persischen Raum entdeckt wurde"

Dieser Satz fängt wie ein entweder-oder an, nennt dann aber im zweiten Teil einen vom Ersten völlig unabhängen Fakt (Der eine ist alt, aber der andere ist aus Persien).

Ich finde das liest sich sehr komisch. Eventuell umformulieren?

--92.74.107.154 20:17, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Tresterbrand

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Soweit bislang ausgeführt wird, "Tresterbrand ist eine Spirituose, die aus vergorenem Traubentrester (den Rückständen der Weinmaische, z. B. Stängel, Schalen, Kernen) destilliert wird.", stellt sich mir die Frage, weshalb hier nicht darauf hingewiesen wird, dass eben ggf. auch in erheblichem Umfang Weintrub mitgebrannt werden kann? Insoweit ist die seitherige Erläuterung, um was es sich bei einem Tresterbrand handelt, unvollständig. Denn beim Weintrub handelt es sich ja nicht um Rückstände der Weinmaische, sondern um einen Rückstand der Vinifikation. Bei ital. Grappa darf der Alkoholanteil ja immerhin bis zu 35% aus Weintrub stammen, der dem Traubentrester beigefügt wurde. --Monte Pelmo (Diskussion) 12:15, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Trester von Süßweinen

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Wie wird die seitherige Behauptung belegt "Besonders geeignet für die Produktion sind die Pressrückstände von Süßweinen, da diese einen hohen unvergorenen Zuckergehalt aufweisen."? Was ist die Quelle / Fundstelle?

Der Behauptung fehlt nicht nur jede Logik! Sie ist schlicht falsch! Denn es spielt für den Brand / die Alkoholausbeute überhaupt keine Rolle, wieviel unvergorener Zucker zum Zeitpunkt des Brennens noch vorhanden ist. Einzig der vorhandene Alkohol spielt eine Rolle. Und der erhöht sich beim Brand (zwangsläufig frischen) Tresters nicht (mehr) durch noch vorhandenen Restzucker.

Nur bei einer weiteren (zweiten) Fermentation des Tresters ließe sich die Alkoholausbeute erhöhen, unter Inkaufnahme von Qualitätseinbußen. Die Gewinnung sog. Zweitweine ist aber jedenfalls in der EU verboten. --Monte Pelmo (Diskussion) 12:30, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten