Diskussion:Ursula Haverbeck

Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von Hob Gadling in Abschnitt Charakterisierung
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Belege

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Bitte hier einzeln aufführen, zu welchen Stellen Belege notwendig sind. --House1630 (Diskussion) 21:34, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

10 Jahre Haft ohne Bewährung wegen wiederholter Leugnung des Völkermordes an den Juden: http://daserste.ndr.de/panorama/Holocaust-Leugnerin-Haverbeck-verurteilt-,holocaustleugner118.html (nicht signierter Beitrag von 188.99.37.144 (Diskussion) 18:34, 12. Nov. 2015 (CET))Beantworten
Jahre? Schön wärs ja... --Schoener alltag (Diskussion) 21:55, 12. Nov. 2015 (CET)Beantworten
10 Monate: http://www.taz.de/Urteil-des-Amtsgerichts-Hamburg/!5247629/ 10 Jahre war ein Lesefehler. Horst Mahler und Sylvia Stolz haben Jahre bekommen. Mahler zuletzt 10 Jahre, wegen notorischer Tatwiederholung. 10 Jahre wären bei 87-jährigen nicht mehr angebracht.
Vorgang vor dem heutigen Urteil: http://daserste.ndr.de/panorama/Plattform-fuer-Holocaust-Leugner,holocaustleugner100.html (nicht signierter Beitrag von 188.99.37.144 (Diskussion) 22:38, 12. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Ich kann keiner Quelle entnehmen, dass sie mit Rechtsextremisten sympathisiert. Dass Rechtsextremisten ihre Aussagen für sich verwenden, ist kein Beweis. Gibt es nicht andere Nachweise, die ihre politische Einstellung deutlichen machen, am besten Aussagen von ihr selbst? Falls nicht, sollte mit dieser Aussage vorsichtig umgegangen werden. (nicht signierter Beitrag von 94.222.56.155 (Diskussion) 18:12, 27. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Vielleicht dies: [1] Und sie war Vorsitzende des rechtsextremen Collegium Humanum.[2]. --KurtR (Diskussion) 19:06, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

EinBeitrag (Diskussion) 07:32, 30. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Geburtstag (erl.)

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Die englische Wikipedia behauptet am 8. November, hier auf ihrer Website steht, sie sei am 9. November anlässlich ihres Geburtstages geehrt worden, was außerdem auf dem Schild zu erkennen ist. Was ist richtig? --π π π (Diskussion) 14:46, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Sie selbst sagte am 12. November 2015 kurz vor einer Gerichtsverhandlung, dass sie am vorherigen Tag Geburtstag gehabt hätte und deswegen Blumen erhalte. Ich vertraue ihrer eigenen Äußerung mehr als einer Website, die offensichtlich von Rechtsradikalen gepflegt wird. --Pyaet (Diskussion) 19:25, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Falls das Foto mit der Urkunde echt ist, ist es ein ernstzunehmender Hinweis, dass wir hier im Datum eine Diskrepanz haben. Gem. Impressum ist dies angeblich ihre Website. Ich schlage darum vor, als Geburtsdatum nur November 1928 aufzuführen. Man könnte auch beide Daten aufführen, nur fände ich eine Verlinkung als Referenz auf ihre angebliche Website nicht wirklich gut. --KurtR (Diskussion) 06:23, 14. Nov. 2015 (CET)Beantworten
D’accord! Jedoch schlage ich eine Anmerkung (ref group="A") vor, dass es beide Tage gibt mit entsprechenden Quellangaben.--Pyaet (Diskussion) 09:14, 14. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Gute Idee. Die eine Quellenangabe nicht unbedingt verlinken... --KurtR (Diskussion) 05:36, 15. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@Pyaet: Ich habe es jetzt etwas anders umgesetzt. Kann geändert werden, falls unzufrieden. --KurtR (Diskussion) 04:05, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Lieber KurtR, gute Lösung und Umsetzung, umstrittene Seite wird nicht genannt und beide Daten bleiben erhalten. Vielen Dank!--Pyaet (Diskussion) 12:11, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Danke auch. Grüsse :-) --KurtR (Diskussion) 02:45, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

@Pyaet u. a.: In der Zwischenzeit tauchte ein Scan von einem amtlichen Dokument in einem Forum auf: [3]. Laut diesem ist das Geb. Datum 8. November 1928. Ein Scan in einem Forum ist keine reputable Quelle, darum habe ich es entfernt. Da wir jetzt 3 verschiedene Angaben haben, aber alle November 1928 gemein haben, habe ich November 1928 eingearbeitet, damit ist das Problem auf diese Weise gelöst. --KurtR (Diskussion) 02:03, 4. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Man muss einige der angeblichen Quellen mit großer Vorsicht genießen. Wenn Haverbeck z. B. auf ihrer Website schreibt, sie habe an einem bestimmten Tag irgendetwas (Urkunde, Blumen) anlässlich ihres Geburtstages erhalten, dann heißt das nicht, dass ihr Geburtstag auch genau auf den Tag fallen muss, an dem sie diese Dinge erhalten hat. Die Formulierung lässt durchaus zu, dass es auch nachträglich oder im voraus gewesen sein kann. Eine solche Angabe darf daher nicht verwendet werden, um ein bestimmtes Datum zu belegen (mal ganz davon abgesehen, dass private Homepages laut WP:QA i. allg. nicht als Quelle geeignet sind). Dies ist auch ein Grund, weshalb ich der Ansicht bin, dass die jüngste Änderung von KarlV revertiert werden sollte. --Winof (Diskussion) 12:37, 4. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Winof: Einverstanden. Ausserdem war das Vorgehen von Benutzer:KarlV falsch. Ich habe extra auf die Disk-Seite verwiesen und hier ausführlich begründet. Er hat ohne an der Diskussion teilzunehmen revertiert, das macht man nicht. Wenn man noch davon ausgeht, dass wahrscheinlich das Geb. Datum im Scan das richtige ist, eine Version reinzustellen, die zwei andere Daten nennt, die vermutlich falsch sind, ist ganz sicher keine Verbesserung des Artikels. Dein Vorschlag zum revertieren setze ich in die Praxis um und fordere KarlV auf, an der Diskussion teilzunehmen. --KurtR (Diskussion) 03:11, 5. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Im Voraus ist in Deutschland eher unüblich da es hier allgemein üblich ist, dass "vorheriges Gratulieren Unglück bringen soll". Ich kenne es nur dass offizielle Gratulationen (Pfarrer, Bürgermeister,...) evt. ein paar Tage später kommen aber keinesfalls verfrüht. 93.118.26.197 21:20, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Im Beschluß vom 30. Januar 2018 des Oberlandesgericht Celle (Az 3Ss50/17, Verwerfung der Revision) wird der Geburtstag mit 8. November 1928 angegeben. Mit Quelle also rein. --KarlV 17:16, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

@KarlV: Gibt es dafür auch eine Online-Quelle? --Winof (Diskussion) 17:56, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Vielleicht? Ich habe eine Kopie vom Gericht vorliegen, weil ich da nachgefragt habe. Das ist ein offizielles Dokument.--KarlV 17:57, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Das reicht, das ist eine öffentlich zugängliche Quelle, Onlineverfügbarkeit ist nett, aber keine Voraussetzung. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:32, 9. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Prozessverlauf

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Sollte man vielleicht hinzufügen, dass Haverbeck nach beiden Verhandlungen 2016 vor dem Gerichtssaal von jubelnden Anhängern gefeiert wurde, ohne dass irgendein Versuch seitens der Justiz unternommen wurde, das zu verhindern? Ich finde das skandalös. Man hätte die Personalien dieser Leute aufnehmen sie ebenfalls wegen Holocaustleugnung rankriegen müssen. --2003:DF:3BC6:5500:941A:350A:3CDB:57C8 19:54, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ohne das relativieren zu wollen. Aber es jubeln auch gewisse Angehörige im Gerichtssaal, wenn deren teilweise hoch kriminelle Sprösslinge mit Bewährung davon kommen. Siehe Vergewaltigung einer 14-jährigen in Hamburg. (Dieser Diskussionsabschnitt wurde vormals gelöscht. Vermutlich weil es nicht ins "Weltbild" einer bestimmten Person passt.) --Lasso Harrelson (Diskussion) 23:41, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Man sollte auch bedenken, dass das reine Bejubeln einer Person – gleichgültig, was sich diese hat zuschulden kommen lassen – keine Straftat per se darstellt. Es gibt daher keine Rechtsgrundlage dafür, diese Leute zu belangen. Das mag einem gefallen oder nicht (mir gefällt es auch nicht), aber es fällt unter freie Meinungsäußerung, und diese hat ein Rechtsstaat gefälligst zu schützen, sofern keine Rechte Dritter tangiert werden. (Nur um es ganz klar zu sagen: Die Holocaustleugnung durch Frau Haverbeck wird selbstverständlich nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.) --Winof (Diskussion) 10:43, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten

14 Monate Gefängnis für Holocaust-Leugnerin

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14 Monate Gefängnis für Holocaust-Leugnerin --Anselm Rapp (Diskussion) 19:13, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Anwälte haben angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Außerdem ist noch eine weitere Verurteilung Haverbecks zu einer Haftstrafe noch nicht rechtskräftig, siehe Zeit. Ich denke, wir sollten erstmal abwarten. --Andropov (Diskussion) 19:22, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Habe es jetzt doch in den Artikel eingebaut, der schildert die Prozessverwicklungen ja recht ausführlich. --Andropov (Diskussion) 19:32, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 19:42, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Detmold wurden die Urteile der Amtsgerichte Detmold und Bad Oeynhausen aufgehoben, als Berufungsurteil wurde am 28.11.2017 eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ausgeurteilt. Wundervogel (Diskussion) 07:10, 29. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Einleitung

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"...ist eine mehrmals verurteilte deutsche Holocaustleugnerin und Rechtsextremistin.[3][4][5]" Frau Haverbeck ist dem Neonazismus zuzuordnen, auch wenn sie in den verlinkten Artikeln als "Rechtsextremistin" bezeichnet wird. Neonazismus und Rechtsextremismus sind nicht identisch, allerdings wird der Begriff als Synonym für den Neonazismus verwendet. Würde ich dennoch umschreiben. --88.152.161.113 00:41, 2. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ich finde es ohnehin merkwürdig im Einleitungssatz mit beleidigenden Begriffen anzufangen. "Rechtsextremistin", "Holocaust-Leugnerin". Ist das so üblich? Im englischen Artikel wird wertfrei von "Autorin" geschrieben und erst später ihre Vergehen aufgezählt.--MacX85 (Diskussion) 23:34, 22. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
In der enWP wird ihr genauso ihr Nazitum und ihre Holocaustleugnung in der Einleitung zugeordnet, dass ist ja auch das herausragende Merkmal dieser unverbesserlichen Verbrecherin. Sie ist ein widerwärtiges Subjekt, das leider enzyklopädisch erwähnt werden muss, dann aber korrekt mit Nazi und Leugnung, nicht weißgewaschen als "Autorin", wie das ihre Nazianhänger gerne möchten. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:34, 23. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Auf die Gefahr hin, in ein Fettnäpfchen zu treten: Meiner Ansicht nach sind Begriffe wie „Rechtsextremistin“ und „Holocaust-Leugnerin“ keineswegs Beleidigungen, sondern reine Tatsachenbeschreibungen. Daher halte ich sie im Prinzip in der Einleitung für vollkommen geeignet. Rechtsextremismus und Holocaustleugnung sind einfach nur Fachbegriffe; letzteres ist in bestimmten Ländern auch ein juristische Straftatbestand. Frau Haverbeck wurde diesbezüglich rechtskräftig verurteilt. Eigentlich gibt es daher keinen Anlass, ihre Holocaustleugnung zu leugnen. --Winof (Diskussion) 15:31, 23. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Was soll sie denn sonst sein ? Etwas anderes hat sie nicht zustande gebracht (nicht signierter Beitrag von 2a02:908:191:5fa0:e1d9:2e3f:d1c5:44fb (Diskussion) 23:20, 18. Jul. 2018‎)
Das „Problem“ ist wohl, dass Frau Haverbeck Auschwitz lediglich als „Arbeitslager“ bezeichnete und dass es damit kein Vernichtungslager hätte sein können. Wenn man diese Aussage auf Auschwitz I (Stammlager) bezieht, dann hätte die Dame (grob) recht. Das war gegen Ende des Krieges vielmehr ein riesiger Industriebetrieb, in dem das Internationale Rote Kreuz regelmäßig ein und aus ging, da Nazideutschland Auschwitz I international als Kriegsgefangenenlager hatte registrieren lassen.
Im Kontext mit den dazugehörigen Nebenlagern Auschwitz II (Birkenau) und III (Monowitz) gilt das Gesamtlager, und damit auch Auschwitz I, aus heutiger Sicht eben sehr wohl als Vernichtungslager! Meine bescheidene Meinung ... Gelegenheitsaccount (Diskussion) 23:55, 18. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Also wirklich mit Verlaub. Tun Sie bloss nicht so, als wäre es bloss ein Missverständnis. Die Dame ist für ihre 90 Jahre sehr rüstig und immer noch bei klarem Verstand. Sie kramt ständig Bücher raus und auch englischsprachige usw. also wirklich (nicht signierter Beitrag von 2a02:908:191:5fa0:e1d9:2e3f:d1c5:44fb (Diskussion) 00:06, 19. Jul. 2018‎)

Ich tu nicht so, ich führe Fakten auf. Und Fakt ist, dass Auschwitz als Gesamtkomplex ein Vernichtungslager war. Punkt! (Frau Haverbeck sucht sich halt die Rosinen heraus... wie vielmals bei den Rechten so üblich, um die Verbrechen zu relativieren.) Gelegenheitsaccount (Diskussion) 00:14, 19. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Und damit ist die Einleitung völlig korrekt! Gelegenheitsaccount (Diskussion) 00:45, 19. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

.ist eine mehrmals verurteilte deutsche Holocaustleugnerin und Rechtsextremistin ABSOLUT korrekter Satz ! Ich weiss nicht, worüber wir uns beiden streiten...... (Gestrichen nach WP:DISK --131Platypi (Diskussion) 12:19, 29. Apr. 2022 (CEST)) (nicht signierter Beitrag von 2a02:908:191:5fa0:f8dd:5755:9c93:d11c (Diskussion) 10:28, 19. Jul. 2018‎)Beantworten

Internationales Auschwitz Komitte

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Im Abschnitt "Haftantritt 2018" steht im Moment folgendes Zitat von "Spiegel Online":

»Das internationale Auschwitz-Komitee hatte vor der Verhaftung Haverbecks die Hoffnung geäußert, dass "mit Dringlichkeit" nach ihr gefahndet werde. So wie Haverbeck seit Jahrzehnten die historische Wahrheit des Holocausts leugne, "so bestreitet sie nun auch die Legitimität der deutschen Justiz, die ihr in den zurückliegenden Jahren eine viel zu lange Leine gelassen hat", teilte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, mit.«

Darunter heißt es mit Bezug auf das Zitat:

Tatsächlich war trotz zahlreicher Verurteilungen während der vorangegangenen Jahre zunächst keine Verhaftung Haverbecks erfolgt.

Ich halte das in der derzeitigen Form für unangebracht. Zum einen deshalb, weil es eigentlich unüblich ist in der Wikipedia Nachrichtenartikel derart lang zu zitieren. Zum anderen, weil es sich um Kritik an der nach Meinung des IAK zu laschen juristischen Behandlung von Haverbeck handelt. Diese könnte man aus meiner Sicht in einem eigenen Abschnitt unterbringen, hat jedoch nichts im Abschnitt zum Haftantritt zu suchen. Zum anderen ist der Satz "Tatsächlich war trotz zahlreicher Verurteilungen während der vorangegangenen Jahre zunächst keine Verhaftung Haverbecks erfolgt." aus meiner Sicht juristisch unsinnig. Es gab bisher kein rechtskräftiges Urteil gegen Haverbeck, so dass sie gar nicht inhaftiert werden konnte. Sie hat nämlich immer den vollen Instanzenzug ausgeschöpft - und das dauert leider sehr lange. Gibt es zu dem Thema irgendwelche Meinungen? --Der Unbestechliche (Diskussion) 23:40, 29. Mai 2018 (CEST)Beantworten

+1 --KurtR (Diskussion) 00:10, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Länge und Hervorhebung des Zitats sind der Bedeutung unangemessen. Solange es keinen Abschnitt zur Kritik gibt, ist aber der Ansatzpunkt der Kritik wohl der richtige Ort. Allerdings sollte man die gekürzte Form chronologisch zwischen Nichtantritt der Haft und Verhaftung unterbringen. Ich bin mal mutig.--Feliks (Diskussion) 08:36, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Charakterisierung

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Ich überlege, ob man ihre irren "Denkmuster" nicht noch ein wenig besser charakterisieren könnte. Meines Erachtens gibt es für den Denkfehler, den sie da im Panorama-Interview zum Beispiel offenbart, einen Begriff aus der Logik oder der Rhetorik, bin mir aber leider nicht sicher. In dem Interview geht das ungefähr so: Sie behauptet, es gäbe keine Gaskammern, das habe sie auch dem Justizministerium geschrieben und die hätten ihr nicht geantwortet, auch dem Zentralrat der Juden habe sie das "viermal" geschrieben, aber auch die hätten nicht geantwortet. Dann kommt da irgendwie der gedankliche Fehler, denn daraus schließt sie nun plötzlich, ihre Behauptung müßte wahr sein, denn wenn man keine Antwort bekäme, sei das, was man sage, wahr. Diese Denke auf ein anderes Beispiel angewendet: Wenn ich also dem Justizministerium schreibe, ich bin der Meinung, es gibt grüne Männchen, und die vom Justizministerium antworten nicht, dann ist es wahr? Dann gibt es grüne Männchen? - Also ich bin mir sicher, für diesen Denkfehler gibt es einen Begriff, wahrscheinlich auch aus der Entwicklungspsychologie, denn es erinnert an ein bestimmtes Kindesalter, in dem es vorkommt, daß Kinder solche fehlerhaften Ableitungen in einem gewissen Entwicklungsstadium vornehmen. Weiß das jemand zufällig? (nicht signierter Beitrag von 79.219.0.10 (Diskussion) 13:14, 3. Aug. 2018‎)

Wie auch immer man das interpretieren mag, es gehört nicht in die Wikipedia. Erstens ist es nicht relevant, zweitens fällt es bestenfalls unter WP:TF und/oder WP:POV. --Winof (Diskussion) 13:20, 3. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Die Häme gegen eine 90-jährige alte Frau gehört deiner Meinung nach aber schon in Wikipedia? Was du machst ist unsauber. Der Artikel sollte möglichst sachlich sein. Sie leugnet die Zahl von 6 Millionen ermordeter Menschen, das kann man sachlich und ohne Hetze, Häme oder sonstige psychopathische Ausfälle formulieren, Kollege. --92.74.111.6 21:39, 2. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Der Kollege hetzt nicht; er fragt nach dem wissenschaftlichen Fachbegriff für das geschilderte Verhalten. 194.49.92.5 12:35, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Mensch könnte sie auch gut mit dem Begriff benennen, den Herr Ehring gegenüber der blauen Nazi Weidel gebraucht hat, und sie ist ja zwar inzwischen alt, Nazi war sie aber schon immer, und vollkommen unbelehrbar. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:30, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Argumentum e silentio als Scheinargument. en:Argument from silence ist ausführlicher. --Hob (Diskussion) 14:25, 22. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Strafe 2009

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Bei der Strafe 2009 ist nur "2700 Euro" angegeben, anders als in anderen Fällen, bei denen die Tagessätze geführt sind. Da letztere rechtlich die relevante Strafhöhe darstellen, wäre es vielleicht gut, wenn jemand mit besserem Gugel-Fu das nachrecherchieren könnte. --131.169.89.168 14:37, 3. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Bereits vor der Wende 1989 pflegte sie Verbindungen zu politisch rechten Gruppierungen wie der NPD...

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Was hat die Wende mit ihrer Tätigkeit zu tun?--Wikiseidank (Diskussion) 21:39, 3. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Haverbeck ist eine Neonazi-Aktivistin

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Moin, ich hatte das vorhin geändert, aber "KarlV" hat es zweimal revertiert. Und falsche Angaben gemacht, denn 1. war Haverbeck bei Hitlers Tod nicht 17, sondern 16 und 2. behauptet er, dass Neonazis nach 45 geboren worden sind. Nun, Mahler etwa ist 36 geboren, aber kein Altnazi, da er damals kein Nazi war und - ganz im Gegenteil - sogar den Faschismus bekämpft hat. Der Terminus "Rechtsextremistin" ist zu unpräzise, da Rechtsextremismus nicht gleich Nationalsozialismus ist. --And the general sat and the lines on the map moved from side to side (Diskussion) 15:29, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Fakt ist: zwar ist jeder Neonazi ein Rechtsextremist, aber durchaus nicht jeder Rechtsextremist ein Neonazi. Die Nationalsozialisten nach 1945 wurden bis in die 1970er Jahre als "Rechtsradikale" und "Rechtsextremisten" attribuiert. Die Bezeichnung Neonazi kam in den 1970er Jahren in Gebrauch und meinte damit nach 1945 geborene Rechtsextremisten, die Hitler verehrten. Es wäre daher sachlich falsch die rüstige alte Dame als Neonazi darszustellen. Wir können aber gerne eine dritte Meinung einholen. Vorher aber revertiere ich ein letztes Mal auf die sachlich richtige Version--KarlV 15:36, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Wir können uns ja auf Nazi-Aktivistin einigen. Mit Rechtsextremistin kann ich mich nicht anfreunden, da zu unpräzise. --And the general sat and the lines on the map moved from side to side (Diskussion) 15:43, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Von mir aus...--KarlV 15:48, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Nein, das springt zu kurz. Die Dame ist anscheinend eine Nationalsozialistin. Man sollte das Ding schon ausschreiben, sonst müßte man z. B. SPD-Mitglieder generell mit "Sozen" ansprechen und Globalisierungsfans vielleicht sogar mit "Internazis". --92.74.111.6 21:41, 2. Mai 2019 (CEST)Beantworten
"Anscheinend" ist aber zuwenig. --Stp1910 (Diskussion) 21:17, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

„Sie wollte gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen“

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Berufung gegen ein LG-Urteil, das geht doch gar nicht, oder? Revision ist gemeint? In der Quelle steht „Überprüfung“. --Chricho ¹ ² ³ 11:49, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Revision wäre richtig: [4] --KarlV 13:47, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Ist der gemeinsame Titel mit Jochimsen und Skriver verifiziert?

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Es ist mir bekannt, dass in den 1970er Jahren zu diesem Zeitpunkt bereits oder später sich als solche entblödende rechts- und linksradikale/-extreme Publizistinnen und Publizisten ihren Verstand viel häufiger auf gemeinsamem Bierdeckel zu Grütze verarbeitet haben, als Nachgeborene glauben (die alte Hitler-Kim-il-sung-Anbeterin Luise Rinser war z.B. Bundespräsidentinnenkandidatin der "Grünen"). Dass die heutige Linken-Politikerin Luc Jochimsen und der in einer linken Nische des WDR funkende Ansgar Skriver mit der jüngeren Haverbeck gemeinsam publiziert haben sollen, ist sicher nicht unmöglich (Jochimsen wurde von Schelsky promoviert, Skriver, als Pfarrerssohn würde sich durchaus auch in die Rinks-lechts-Verwechsel[d]ich-Geschichte des deutschen Pfarrhausextremismus einsortieren lassen). Weil die Kombination dieser drei Herrschaften zugleich aber auch etwas surreal wirkt (Skriver hatte beim WDR ja solche Kollegen wie Eberhard Rondholz, der bei der Haverbeck vermutlich ein Rundholz zückt), wäre es schön, könnte das einmal jemand mit Zugriff auf das in allen drei Lemmata genannte Werk verifizieren. --2A02:908:F86:8800:9CB5:7737:833:8C91 18:24, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Bitte hat sich erledigt. Inhaltsverzeichnis zu dem Werk in der DNB gefunden: Tatsächlich haben Joachimsen, Skriver und Haverbeck-Wetzel den Beitrag gemeinsam zu einem Sammelband geliefert, in dem auch noch Helmut Simon, ich vermute mal der Richter am Bundesverfassungsgericht, der ZEIT-Mensch Robert Leicht, Staatsanwalt Max Güde und der SPD-"Vordenker" Erhard Eppler auftreten. Tja, evangelischer Bierdeckel. --2A02:908:F86:8800:9CB5:7737:833:8C91 18:40, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Nationalsozialistische Aktivistin

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Die Zeit des Nationalsozialismus ist definitiv vorüber. Daher ist passt das Attribut „neonazistisch“ für Haverbeck und nicht „nationalsozialistisch“. Dazu empfehle ich die Lektüre des Lemmas Neonazismus. Ich würde den mE. falschen Begriff gerne wieder zurückändern. Wenn sich innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch regt, werde ich das umsetzen. Gruß --Orik (Diskussion) 22:30, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Einspruch. Liest man den von Dir vorgeschlagenen Artikel Neonazismus gehört sie zu den sogenannten Altnazis und nicht zu den Neonazis. Sie musste nichts wiederbeleben sondern ist ihren eingeschlagenen Weg kontinuierlich weitergegangen. LG —-KarlV 22:44, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Ich hatte mich schon über Dein obenstehendes Votum gewundert. Das tue ich immer noch. Jemanden, der 1928 geboren wurde, 1945 als Altnazi anzusehen, halte ich nicht für überzeugend. Für mich ist das ein ahistorische Sichtweise. Es steht auch nicht im Artikel Neonazismus, dass 17-jährige als Altnazis betrachtet werden können. Welche Hinweise gibt es denn für Haverbeck/Wetzels Haltung in den Jahren nach 1945 bis 1963? LG --Orik (Diskussion) 13:30, 6. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Wir könnten uns auch auf „rechtsextreme Aktivistin“ verständigen - dann sparen wir uns hier Energie und Diskussionen über Alt- Neo oder sonstige Nazis? LG —-KarlV 16:51, 6. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Sie ist eine nazistische Aktivistin. Wir sollten schon präzise sein! --2003:EE:8F15:E5CF:D978:3A89:AEAB:9448 02:38, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten

"Rechtsextremistin" allein ist hier definitiv nicht präzise genug. Anscheinend hat hier KarlV bisher seine persönliche Meinung durchgeboxt, vielleicht wird es Zeit für eine Dritte Meinung.

Haverbeck ist Aktivistin der neonazistischen Szene, so ähnlich wird hier etwa Samuel Salzborn zitiert: https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2018/05/10/ursula-haverbeck-heldenfigur-der-rechten-szene_26377

Sie wurde mehrfach wegen Volksverhetzung verklagt, dabei ging es wohl meist um Holocaustleugnung. In den Medien wird sie daher auch oft als Holocaustleugnerin attribuiert. --Amilamia (Diskussion) 09:53, 16. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Thomas Fischer (Jurist) schreibt:

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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/zu-alt-fuer-strafe-a-c0c1cf49-a438-4b51-bd26-280309d87eeb

Das könnte man im Artikel thematisieren. --Präziser (Diskussion) 19:00, 4. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Wetzel

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Ich glaube, dass ich nichts überlesen habe. Wo kommt denn der Namensbestandteil "Wetzel" her? Hat sie mehrmals geheiratet (dann würde das fehlen) oder ist das ihr Geburtsname? 46.114.137.17 00:25, 5. Dez. 2020 (CET) Ah. Geburtsname. Zum Glück gibt's ja auch eine engl. Wikipedia. Wäre es nicht besser, dass hier auch explizit reinzuschreiben? 46.114.137.17 00:28, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Erledigt.--Asperatus (Diskussion) 09:59, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Benutzer:Nillurcheier, wenn du die Passagen aus dem Artikel löscht, wieso dann nicht auch aus den Personenangaben (ganz am Ende des Quelltexts)?--Asperatus (Diskussion) 19:36, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten
schlicht nicht gesehen. Sollte natürlich konsistent bleiben. (nicht signierter Beitrag von Nillurcheier (Diskussion | Beiträge) 23:58, 7. Dez. 2020 (CET))Beantworten

Unklarheit

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Im Artikel heißt es: " Am 4. Dezember 2020 verurteilte das Amtsgericht sie in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, weil sie 2018 in einem bei YouTube publizierten Video-Interview den Holocaust geleugnet hatte. Haverbeck war erst Anfang November 2020 aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden, wo sie seit Mai 2018 eine Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren verbüßt hatte." In Abwesenheit. Bedeutet das, dass sie noch auf freiem Fuß und untergetaucht ist?Tom Orden (Diskussion) 16:48, 2. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

In Abwesenheit war nicht korrekt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Haverbeck daher auf freiem Fuß. Ich habe den Artikel entsprechend geändert und ergänzt.--Asperatus (Diskussion) 13:28, 3. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Verurteilung Berlin und Hamburg

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Dass UH mit der Berufung gegen das Urteil in Berlin von 2018 gescheitert sei, stimmt bislang nicht und ergibt sich auch nicht aus den Fn. 19 und 20 (die ein bezieht sich auf ein anderes Verfahren und die andere auf die erstinstanzliche Verurteilung). Das Verfahren ist vielmehr noch anhängig. Auch in HH ist weiterhin eine Berufung anhängig, deren Erledigung die dortige Justiz seit Jahren verweigert. --2003:DD:2F2C:3000:ED8D:C48F:7773:B3CC 20:49, 31. Okt. 2021 (CET)Beantworten

Inhaltlich zusammenfassen

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Der Inhalt am Ende der beiden Abschnitte 2020 und Freiheitsstrafen überschneidet sich. Es würde das Leseverständnis erleichtern, wenn man die Informationen bündeln und in enem der beiden Abschnitte unterbringen würde.--Schöba (Diskussion) 22:24, 26. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Weiterhin kein Haftantritt

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Muss aktualisiert werden.[5][6]. --KurtR (Diskussion) 00:20, 16. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Hm ja, die Frau ist mittlerwiele über 94 und sie wird im November 95 Jahre alt. Da wird es immer wieder ärztlich überprüfbare Gründe geben, die Haft nicht anzutreten. Wie ist der Stand der Dinge jetzt? --2001:9E8:AA8E:D200:A959:7A3B:3CC2:F8A3 17:13, 10. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Habe keine neueren Belege gefunden und auf Grundlage derer vom April aktualisiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:38, 10. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Gliederung

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Der Abschnitt "Strafverfahren" sollte vielleicht mal durch Zwischenüberschriften untergliedert werden. Dieser Abschnitt ist inzwischen sehr lang und daher unübersichtlich. --Echtner (Diskussion) 22:49, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bei einer weiteren Untergliederung nach Taten würde es mit den Bildungen von Gesamtstrafen schwierig werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:43, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Meldungen über Versterben

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Von n-TV. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:54, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Bislang noch nicht richtig belegt, nur Blogs o.ä. irgendwelche ihre Nazikumpels und die Beobachtung eben dieser Leute. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 21:59, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten
... und auf t-online.de, 20.11.2024 --Gnurpsnewoel (Diskussion) 22:08, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten
T-online mit: "Eine Bestätigung ihres Anwalts oder ihres engen persönlichen Umfelds steht aus." --Pistazienfresser (Diskussion) 22:16, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Die Quelle spricht vom „angeblichen Tod der 96-Jährigen“. Das ist keine zuverlässige Information. Wir sollten daher noch eine Bestätigung des Anwalts o. Ä. abwarten. Also: Revert der letzten Änderungen. --Max0205 (Diskussion) 07:11, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Weitete Quellenlage:
  • Stuttgarter Nachrichten, Zitate: 'die Kleinstpartei „Die Rechte“ vermeldete am Mittwochabend Haverbecks Tod. ... Auch der bekannte Neonazi Michael Brück, früher Vorsitzender der Partei, veröffentlichte eine Trauerbekundung'.
  • Bild, Zitat: 'ein Post vom Vorsitzenden der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ Frank Franz'
  • Jüdische Allgemeine
Keine höchstoffizielle Bestätigung. Wem das bereits ausreicht:
--Gnurpsnewoel (Diskussion) 10:00, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Auch wenn ein Tod mit 96 Jahren nicht ungewöhnlich ist und die Person immerhin so hinfällig war, dass eine Haft nur unter bestimmten Bedingungen für zulässig erachtet wurde, hat sie sich in der Vergangenheit schon einmal einem Haftantritt durch Flucht entzogen. Von daher ist eine gewisse Skepsis bei fehlenden "offiziellen" Mitteilungen imho angebracht (womit ich nicht sage, dass die rechten Melder des Todes bewusst Unwahrheiten verbreiten, diese könnten auch instrumentaliert werden.)--Auf Maloche (Diskussion) 10:09, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
  • Süddeutsche Zeitung/dpa ‚Die mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist tot. Das sagte ihr Anwalt Wolfram Nahrath der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Die 96-Jährige starb demnach am 20. November.‘ Das genügt meines Erachtens. Es ist die erste Verlautbarung, die nicht auf Social-Media-Postings beruht. --Gnurpsnewoel (Diskussion) 11:51, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ja, das reicht auch mir.--Auf Maloche (Diskussion) 11:55, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
erledigtErledigt Ich hab es eingetragen auf der Hauptseite in einem neuen Unterabschnitt. Und mit Quelle. --Gnurpsnewoel (Diskussion) 12:00, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Nicht erledigt. Wo ist denn Gnurpsnewoels Unterabschnitt? Ich habe soeben den neuen Unterabschnitt Nummer 1.5 angelegt. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 10:13, 22. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Der wurde in den letzten Abschnitt integriert statt einen 1-Satz-Abschnitt aufzumachen. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:09, 22. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Diese Integration zu den Freiheitsstrafen passt aber nicht so ganz. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:50, 22. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich finde schon, dass es da gut passt, das ist jedenfalls der Grund, warum diese unsägliche Person nicht mehr im Gefängnis wear wo sie hingehört hätte.
Ihr Tod als solcher ist nix, was einen eigenen Abschnitt rechtfertigen würde, das reicht in den Daten der Einleitung. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:59, 22. Nov. 2024 (CET)Beantworten