Diskussion:Vermögensstrafe
Bitte auf http://de.wiki.x.io/wiki/Strafe hinweisen
Allgemeinverständlichkeit
BearbeitenDa die Wikipedia kein Fachlexikon, sondern eine allgemeine Enzyklopädie ist und eine bestmögliche Allgemeinverständlichkeit der darin enthaltenen Artikel angestrebt werden soll, rege ich an zu erörtern, ob sich einige Begriffe im folgenden Absatz durch Worte des allgemeinen Wortschatzes ersetzen oder erklären lassen (ich selbst möchte als Nicht-Fachmann ungern daran herumformulieren):
Die Vermögensstrafe war eine im deutschen Strafrecht (§ 43a des Strafgesetzbuches) geregelte Rechtsfolge. Wenn ein Straftatbestand die Vermögensstrafe als Sanktion ausdrücklich vorsah, konnte das Gericht neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren auf Zahlung eines Geldbetrages erkennen, dessen Höhe durch den Wert des Vermögens des Täters begrenzt war. Der Wert des Vermögens konnte dabei geschätzt werden. Das Gericht bestimmte eine (zusätzliche) Freiheitsstrafe, die im Fall der Uneinbringlichkeit an die Stelle der Vermögensstrafe trat (Ersatzfreiheitsstrafe). Das Höchstmaß der Ersatzfreiheitsstrafe war zwei Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
Ich setze einen internen Link zur "Rechtsfolge". Was ist eine "zeitige Freiheitsstrafe"? Unter "zeitig" verstehe ich "früh". Gemeint ist vermutlich eine Freiheitsstrafe von weniger als lebenslänglich (und in diesem Fall von mehr als zwei Jahren). Was bedeutet der "Fall der Uneinbringlichkeit"? Dass der Verurteilte den festgesetzten Geldbetrag nicht erbringen will oder kann? Lowenthusio 03:19, 25. Apr. 2008 (CEST)
- Was soll man dazu sagen? Das ist die gebräuchliche, ganz normale deutsche Sprache, wenn auch auf einem leicht erhöhten Niewo. Entweder man versteht's, oder man versteht's nicht. Man kann Lexikon-Einträge nicht am DAU orientieren.
Außerdem scheinst du's ja verstanden zu haben, deinen Selbstanworten auf deine eigenen Fragen zufolge. (nicht signierter Beitrag von 188.108.12.50 (Diskussion) 00:58, 6. Apr. 2011 (CEST))