Diskussion:Wilhelm Caspar Escher
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Brettchenweber in Abschnitt Ehrenbürger einer Universität?
Ehrenbürger einer Universität?
BearbeitenHallo Theanonymoustypist, im Artikel steht folgender Satz:
„Er war Ehrenbürger der Universität München sowie seit 1923 Dr. rer. pol. h.c. der Universität Tübingen.“
Kann man tatsächlich Ehrenbürger einer Hochschule sein? Viele Grüße --Brettchenweber (Diskussion) 12:49, 20. Jun. 2023 (CEST)
- Durchaus geläufig. In diesem Artikel aber direkt aus HLS/DSS (Historisches Lexikon der Schweiz) --Theanonymoustypist (Diskussion) 17:32, 20. Jun. 2023 (CEST)
- Scheint mir korrekt zu sein, dort wird er als "akademischer Ehrenbürger" bezeichnet. Wir haben auch einen Artikel Ehrenbürger an Hochschulen.--Berita (Diskussion) 20:59, 23. Jun. 2023 (CEST)
- Schau an, das wusste ich nicht. Ich war davon ausgegangen, dass es nur da Ehrenbürger geben kann, wo es auch Bürger gibt. Und „Bürger einer Hochschule“ klang für mich doch zu eigenartig. --Brettchenweber (Diskussion) 21:04, 23. Jun. 2023 (CEST)
- Scheint mir korrekt zu sein, dort wird er als "akademischer Ehrenbürger" bezeichnet. Wir haben auch einen Artikel Ehrenbürger an Hochschulen.--Berita (Diskussion) 20:59, 23. Jun. 2023 (CEST)