Drittsicherheiten sind von einer Drittpartei bestellte Sicherheiten, die zur Besicherung einer Finanztransaktion zwischen anderen Entitäten eingesetzt werden. Als Drittsicherheiten können beliebige Sicherheiten mit Wertsubstanz wie zum Beispiel Immobilien, Wald-/ Agrarflächen, Gold oder Wertpapiere benutzt werden.[1]

Anwendung

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Drittsicherheiten können zur Besicherung eines Bankkredits benutzt werden, wenn der Schuldner eine Finanzierung benötigt, aber nicht ausreichend eigene Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen kann oder will. Mittels Drittsicherheiten können die Banken das Kreditvolumen erhöhen.[2]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Michael Cirullies: Grundschuld: Bestellung – Übertragung – Sonderformen / 5.1 Form der Abtretung. Deutsches Anwalt Office Premium, abgerufen am 2. Juni 2022.
  2. Eggert Winter: Kreditsicherheiten. Springer Verlag, abgerufen am 5. Juni 2022.