Eisenbahnunfall von Rheinweiler

Unfall im Juli 1971 in Deutschland

Bei dem Eisenbahnunfall von Rheinweiler entgleiste der Schweiz-Express von Basel nach Kopenhagen (D 370) am 21. Juli 1971 um 13:10 Uhr auf der Rheintalbahn vor der Einfahrt in den Bahnhof Rheinweiler: 23 Menschen starben,[1][2] 121 wurden zum Teil schwer verletzt.[3][4]

Gedenkstein für die Opfer des Eisenbahnunfalls in Rheinweiler an der K6347 unterhalb der Unfallstelle

Ausgangslage

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Die Rheintalbahn verläuft im Bereich von Rheinweiler kurvenreich an der Hangkante des Isteiner Klotzes über dem Oberrheintal. Kurz vor der südlichen Bahnhofseinfahrt von Rheinweiler befindet sich eine dieser Kurven. Deren Radius ist so eng, dass hier eine Langsamfahrstelle auf 75 km/h bestand.

Der Zug bestand aus einer Elektrolokomotive der Baureihe 103 (103 106) und acht Wagen. Er war pünktlich vom Badischen Bahnhof in Basel abgefahren und mit 300 Passagieren zu etwa 75 Prozent besetzt.

Unfallhergang

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Der Zug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h in die nur für 75 km/h zugelassene, scharfe Rechtskurve vor dem Bahnhof Rheinweiler. Als Ursache wurde zunächst ein Defekt der AFB mit folgendem plötzlichen Schaltwerkshochlauf vermutet. In mehreren Gerichtsverfahren wurde später allerdings eine Dienstunfähigkeit des Lokführers, eventuell ein Schwächeanfall, zum Unfallszeitpunkt als wahrscheinliche Ursache zugrunde gelegt.[5] Aufgrund der deutlich überhöhten Geschwindigkeit entgleiste der Zug und wurde tangential nach links aus der Kurve herausgeschleudert. Einer der Wagen zerstörte dabei ein an der Strecke stehendes Wohnhaus bis auf die Fundamente. Hier starb ein sechsjähriger Junge, seine Mutter und ein Mann wurden schwer verletzt. Sechs der acht Wagen stürzten eine fünf Meter hohe Böschung hinunter, drei wurden auf ein Gelände zwischen dem Bahndamm und der Landesstraße 137a geschleudert, ein Wagen blieb auf der Straße, die Lokomotive an einem teilweise zertrümmerten Wohnhaus mit halb abgerissener Front zur Hälfte im Boden versenkt auf dem Kopf liegen.[6][7][1]

 
Luftbild vom Unfallort.

Insgesamt starben 23 Menschen, darunter auch der 52-jährige Lokomotivführer, 121 wurden verletzt. Für die Rettungsdienste in der Umgebung wurde Katastrophenalarm ausgelöst. Mehrere hundert Helfer des Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerkes, Rettungskräfte aus der Schweiz und Frankreich, französisches Militär sowie die Bundeswehr mit Hubschraubern waren an der Unfallstelle im Einsatz; Ministerpräsident Hans Filbinger suchte mit einem Hubschrauber den Ort der Katastrophe auf.

Da sich einige Wagen des Zuges quer gestellt hatten und auch der Oberbau schwer beschädigt war, musste die Rheintalbahn gesperrt werden. Fernzüge wurden über Strecken der SNCF via Mulhouse und Straßburg umgeleitet. Dabei kam es zu erheblichen Verspätungen.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg nahm die Ermittlungen zur Unfallursache auf. Sie stellte am 24. April 1973 ein Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bundesbahn ein, sodass diese infolge des nicht erbrachten Schuldnachweises überlebenden Opfern zunächst kein Schmerzensgeld zahlen musste. Nach Ansicht des Lörracher Anwalts Werner Heuer, der zwölf Opfer mit ihren Schmerzensgeldansprüchen vor Gericht vertrat, traf jedoch der Vorwurf eines „organisatorischen Versagens“ bei der Bahn zu, sein Kollege Peter Kopp aus Freiburg forderte per Einstellungsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, die Verantwortlichen „festzustellen und Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu erheben“, hatte damit jedoch keinen Erfolg.[8] Das am 10. Oktober 1978 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs gilt als grundlegend hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten von Eisenbahnen in Deutschland. Es widersprach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, die Organe der DB hätten die ihnen obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt.[9]

In Folge des Unfalls rüstete die Deutsche Bundesbahn auch nicht durch Hauptsignale angeordnete Geschwindigkeitseinschränkungen (Langsamfahrstellen) mit Punktförmiger Zugbeeinflussung aus und verkürzte die Reaktionszeiten der Sicherheitsfahrschaltung.

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Einzelnachweise

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  1. a b 21. Juli 2011, Jean-Claude Gerber, 20min.ch: Die fatale Raserei des «Schweiz-Express» (24. Juli 2016)
  2. Ralf Strittmatter: Ein Krachen, dann Stille. Vor 50 Jahren entgleiste in Rheinweiler der Schweiz-Express mit 300 Passagieren, 23 Menschen starben. In: Badische Zeitung. 21. Juli 2021, S. 3 (Online [abgerufen am 21. Juli 2021]).
  3. Dokumentationsseite zum Zugunglück von Rheinweiler mit Berichten und Fotos
  4. Hans-Joachim Ritzau, Jürgen Höstel: Die Katastrophenszenen der Gegenwart = Eisenbahnunfälle in Deutschland Bd. 2. Pürgen 1983. ISBN 3-921304-50-4, S. 153, nennen 23 Tote und 142 Verletzte
  5. vgl. Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 21. November 1972 (Aktenzeichen 7 O 281/72); Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (IV. Zivilsenat in Freiburg) vom 5. Mai 1977; jeweils mit Details in den entsprechenden Abschnitten.
  6. Badische-zeitung.de, 20. Juli 2011, Patrik Müller: 21. Juli 1971 – Rheinweiler wird zum Katastrophengebiet (Zur Lage der Lokomotive: Bild 1/3; 24. Juli 2016)
  7. badische-zeitung.de, 24. Mai 2011, Michael Neubauer: Der Tag, als Rheinweiler eine Katastrophe erlebte (24. Juli 2016)
  8. spiegel.de, 8. Oktober 1973: BUNDESBAHN: Risiko mit Sifa (24. Juli 2016)
  9. wedebruch.de: Urteil des BGH vom 10. Oktober 1978 (Aktenzeichen VI ZR 98 und 99/77).

Koordinaten: 47° 42′ 27,2″ N, 7° 31′ 44,5″ O