Elektroniker

Handwerker für Leiterplatten, elektronische Bauelemente und Mikrosysteme

Elektroniker ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Ausbildungsberuf. In Deutschland ist „Elektroniker“ zusätzlich ein Oberbegriff für verschiedene Berufe aus der Elektrotechnik und Elektronik sowohl im Handwerk als auch der Industrie.

Ein Elektroniker bei der Arbeit (1978)

Deutschland

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In Deutschland gibt es zusätzlich zum handwerklichen Ausbildungsberuf „Elektroniker/in“ mehrere Berufslehren mit unterschiedlicher Ausrichtung.

Die Berufe sind durch die Verordnung vom 4. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) oder vom Juli 2008[1] anerkannte industrielle Elektroberufe, die sowohl im Handwerk als auch in der Industrie ausgeübt werden können. Je nach Betrieb und Spezialisierung können Elektroniker zum Beispiel im Bereich der Starkstromtechnik, der Fertigung und Montage (Gerätefertigung, Leiterplattenfertigung etc.), dem Schaltschrankbau, der Datenverarbeitung oder der Nachrichtentechnik arbeiten.

Im Handwerk sind dies:

und in der Industrie:

sowie indirekt auch

da auf der gleichen Verordnung basierend.[14]

Alle diese Ausbildungsberufe haben gemeinsam, dass sie dreieinhalbjährig sind und die Spezialisierung im zweiten Ausbildungsjahr beginnt.[15] Folglich ist das erste Jahr identisch.

Elektroniker werden im Lehrbetrieb ausgebildet und besuchen während der Ausbildung die Berufsschule (Duales Ausbildungssystem).

In Deutschland erlangen die Auszubildenden mit erfolgreichem Abschluss der Berufsschule und, je nach Bundesland, zusätzlichen Deutsch- oder Englischkursen die Mittlere Reife.

Verschiedene Fachrichtungen gelten in Deutschland als Mangelberufe für Facharbeiter und stehen auf der Positivliste für ausländische Facharbeiter aus Nicht-EU-Staaten.[16]

Berufsschulunterricht

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Berufsschulunterricht ist die theoretische Ausbildung an den Berufsschulen. Das theoretische Fachwissen wird in Lernfeldern vermittelt; es kommen neben Mathematik, auch Deutsch, Englisch, (Philosophie), Sozialkunde und Sport hinzu. Nach zwei Jahren Grundausbildung sollte sich ein Elektroniker das nötige Fachwissen angeeignet haben, um es vielseitig einsetzen zu können.

Österreich

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Am 1. Juni 2011 wurden die Elektrikerberufe in Österreich zum Modullehrberuf Elektronik zusammengefasst.[17]

  • Grundmodul (2 Jahre)
    • Elektronik
  • Hauptmodul (1,5 Jahre)
    • Elektriker für Energie und Gebäudetechnik
    • Elektriker für Maschinen und Anlagen
    • Angewandte Elektronik
    • Mikrotechnik
    • Kommunikationselektronik
    • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Spezialmodul (0,5 Jahre)
    • Netzwerktechnik
    • Eisenbahntelekommunikationstechnik

Vorgänger

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Die Berufsausbildung dauert in Österreich dreieinhalb Jahre mit dem Schwerpunkt auf „Angewandte Elektronik“ oder „Mikrotechnik“.

Der Lehrberuf heißt in der Schweiz seit 1. Januar 2009 „Elektronikerin/Elektroniker“ mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).[18]

Zuvor hieß der Beruf schlicht „Elektroniker“, wobei zwischen Niveau G (grundlegende Anforderungen) und E (erweiterte Anforderungen (E)) unterschieden wurde.[19]

weitere bisherige Bezeichnung:

Ablauf der Ausbildung

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Die Berufsausbildung dauert vier Jahre.[20] Elektroniker werden im Lehrbetrieb ausgebildet und besuchen während der Ausbildung die Berufsschule. Als weitere Lehrorte kommen noch überbetriebliche Kurse in der ersten Lehrhälfte hinzu. Diese Kurse haben einen Umfang von mindestens 36 und höchstens 64 Tagen, wobei ein Tag 8 Stunden umfasst.

Praktische Ausbildung

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Während der ersten Lehrhälfte wird in der Grundausbildung ein breites Fundament an Wissen und Können gelegt. Im Zentrum stehen Berechnen, Dimensionieren, Aufbauen und Ausmessen elektronischer Schaltungen, Dokumentieren der Arbeiten, Montieren und Verdrahten von Geräten, Bestücken und Löten von Leiterplatten sowie Inbetriebsetzung und Beheben von Störungen. Zusätzlich wird gelehrt, wie Mikrocomputersysteme sowie Programme (Firmware) geschrieben und getestet werden. Ferner kann die Ausbildung, je nach Berufsschule, die Bereiche SPS und Roboterprogrammierung enthalten.

Die Grundausbildung wird mit der Teilprüfung in den Gebieten, Fertigungstechnik, Schalt- und Messtechnik und Microcontroller abgeschlossen.

In der zweiten Lehrhälfte folgt die Schwerpunktausbildung in Tätigkeitsgebieten des Betriebs. In dieser Ausbildungsphase vertiefen die Lehrlinge ihre Kenntnisse und Fertigkeiten durch exemplarisches Lernen an produktiven Aufträgen und Projekten. Während der ganzen Ausbildungszeit werden Berufsübergreifende Fähigkeiten wie Lern- und Arbeitsmethodik, Kreativität, Flexibilität, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit usw. gefördert.

Berufsschulunterricht

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Berufsschulunterricht ist die theoretische Ausbildung an den Berufsschulen. Das theoretische Fachwissen wird in Lernfeldern vermittelt. Ohne Berufsmittelschule kommen noch Mathematik (Arbeitstechnische Grundlagen), Physik (Naturwissenschaftliche Grundlagen) auch Allgemeinbildung (Sprache und Kommunikation), Englisch und Sport hinzu. Nach zwei Jahren Grundausbildung sollte sich ein Elektroniker das nötige Fachwissen angeeignet haben, um es vielseitig einsetzen zu können.

Berufsmaturität

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Bei bestandener Aufnahmeprüfung können Schweizer Lehrlinge die Berufsmittelschule besuchen und diese mit der Berufsmatura abschließen.

Berufliche Perspektiven

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Nach Abschluss der Lehre und mit dem Facharbeiterbrief (Deutschland) beziehungsweise eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Schweiz) stehen dem/der Elektroniker/in viele Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

Unter anderem:

Verwandte Berufe

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Verwandte Berufe in Deutschland:

Verwandte Berufe in der Schweiz:

Verwandte Berufe in Österreich

Siehe auch

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Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin bei "Gesetze im Internet (Memento des Originals vom 16. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  2. Elektroniker für Automatisierungstechnik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  3. Elektroniker - Energie- und Gebäudetechnik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  4. Elektroniker - Informations- u. Telekommunikationstechnik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  5. BERUFENET - Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 21. März 2023.
  6. Systemelektroniker/in Steckbrief. (PDF; 215 KB) In: Bundesagentur für Arbeit. BERUFENET (http://arbeitsagentur.de), 1. Juli 2021, archiviert vom Original am 24. September 2020; abgerufen am 21. März 2023.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/planet-beruf.de
  7. Elektroniker für Automatisierungstechnik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  8. Elektroniker für Elektroniker für Geräte und Systeme im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  9. Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen. (PDF) In: Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I, Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 9. April 2021. In: Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), 13. März 2021, abgerufen am 21. März 2023.
  10. Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  11. Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  12. Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  13. Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  14. Text der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
  15. http://www.berufe-lexikon.de/berufsbild-beruf-elektroniker.htm
  16. Positivliste der Mangelberufe: Facharbeiter, abgerufen am 10. November 2015
  17. Archivlink (Memento vom 23. Oktober 2013 im Internet Archive)
  18. Archivlink (Memento vom 16. Oktober 2013 im Internet Archive)
  19. Archivlink (Memento vom 16. Oktober 2013 im Internet Archive)
  20. Archivlink (Memento vom 16. Oktober 2013 im Internet Archive)