Europäischer Datenschutzausschuss

Einrichtung zur einheitlichen Anwendung der Allgemeinen Datenschutzverordnung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) (englisch European Data Protection Board, EDPB) ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit dem Ziel, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden der EU zu fördern. Am 25. Mai 2018 ersetzte der EDSA die Artikel-29-Arbeitsgruppe.

Europaische UnionEU, Europäische Union
Europäischer Datenschutzausschuss
— EDPB —
Staatliche Ebene supranational
Stellung der Behörde Kohärenzgremium von Aufsichtsbehörden
Rechtsform Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit
Aufsichts­behörde(n) Europäischer Datenschutzbeauftragter
Bestehen seit Mai 2018
Entstanden aus Artikel-29-Datenschutzgruppe
Hauptsitz Brüssel
Haushalt 6 125 571 Euro[1]
Koordinaten 50° 50′ 28,7″ N, 4° 22′ 14″ OKoordinaten: 50° 50′ 28,7″ N, 4° 22′ 14″ O
Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses Andrea Jelinek
Mitarbeiter 18 (Stand: 2020)[2]
Website https://edpb.europa.eu/

Der Auftrag des EDSA

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  • Herausgabe von Leitlinien, Empfehlungen und Ermittlung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung der DSGVO,
  • Beratung der Europäischen Kommission in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
  • Verabschiedung von Stellungnahmen zur Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der DSGVO durch die nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere bei Entscheidungen mit grenzüberschreitender Wirkung,
  • Als Streitbeilegungsstelle im Streitfall zwischen den nationalen Behörden zu fungieren, die bei der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten,
  • Förderung der Entwicklung von Verhaltenskodizes und Einrichtung von Zertifizierungsmechanismen im Bereich des Datenschutzes,
  • Förderung der Zusammenarbeit und des wirksamen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.[3]

Der Europäische Datenschutzausschuss wird von seiner Vorsitzenden vertreten, welche aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird und einmal verlängert werden kann. Für die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gilt das gleiche Wahlverfahren und die gleiche Amtszeit.

Derzeit wird der Vorsitz des Verwaltungsrates von folgenden Personen wahrgenommen:

EDPB-Mitglieder

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Der Ausschuss setzt sich aus den 27 EU und den 3 EEA EFTA Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zusammen.

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Einzelnachweise

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  1. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2284, Tabelle, Zeile Kapitel 3 0 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]).
  2. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2321 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]).
  3. Art. 70: Aufgaben des Vorstandes, DSGVO, abgerufen am 15. März 2020