Der Flugsicherungsingenieur ist ein Spezialberuf in der operativen Flugsicherung. Seine Aufgabe ist die Bereitstellung, Inbetriebhaltung und Überwachung technischer Systeme für die Fluglotsen, um ihnen die sichere Arbeit zu ermöglichen. Hierzu gehören die so genannten flugsicherungstechnischen und technischen Einrichtungen.

Qualifikation

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Der Flugsicherungsingenieur hat im Allgemeinen ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder Informatik an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie (BA) bzw. Dualen Hochschule (DH) absolviert, bevor er bei der Flugsicherung gemäß den Bestimmungen der FSPersAV[1] einen sog. Erlaubnislehrgang absolviert und systemspezifische Berechtigungsprüfungen unter Aufsicht des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) ablegt. Wie jeder Fluglotse und Flugdatenbearbeiter muss der Flugsicherungsingenieur regelmäßig seine Kenntnisse nachweisen. Die Regeln für die Ausbildung und den Regelmäßigen Kentnisnachweis sind auch in der EU-Verordnung enthalten.[2] International haben die Flugsicherungsingenieure die Bezeichnung "Air Traffic Safety Electronics Personnel", ATSEP.[3]

Der Vorgängerberuf zum Flugsicherungsingenieur ist der Flugsicherungstechniker, basierend auf einer Lehre in den oben genannten Bereichen. Aus der Historie spezieller Flugsicherungssysteme heraus waren bis etwa 1990 andere Qualifikationen notwendig als heutzutage – momentan sind die flugsicherungstechnischen Systeme wesentlich näher an industriellen Standardkomponenten orientiert und in der Computerwelt zu Hause.

Tätigkeitsbereich

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Ein Flugsicherungsingenieur betreut flugsicherungstechnische Systeme. Diese Systeme sind in folgende Bereiche unterteilt:

Weitere Tätigkeiten umfassen die Entwicklung neuer Systeme bzw. die dezentrale Unterstützung bei der Entwicklung neuer Systeme, sowie die technische Beratung der Flugverkehrskontrolldienste (z. B. als Engineer on Duty).

Nur zugelassene technische Flugsicherungsprovider kommen für den Flugsicherungsingenieur als mögliche Arbeitgeber in Frage. Da aber das zugrundeliegende Studium ihn für weitere Tätigkeiten qualifiziert, ist eine Tätigkeit außerhalb der Flugsicherung ebenfalls möglich – im Gegensatz zum Fluglotsen, dessen Ausbildung ihn nur und ausschließlich auf seine hochspezialisierte Tätigkeit festlegt, sofern er nicht eine anderweitige Qualifikation erwirbt.

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung (Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung – FSPersAV)
  2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1035/2011 DER EU KOMMISSION zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen an die Erbringung von Flugsicherungsdiensten und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 482/2008 und (EU) Nr. 691/2010. In: https://eur-lex.europa.eu. Europäische Union, 17. Oktober 2011, abgerufen am 23. August 2024.
  3. Air Traffic Safety Electronics Personnel. In: https://skybrary.aero. EUROCONTROL, abgerufen am 23. August 2024 (englisch).