Der Gerichtsbezirk Eferding ist ein dem Bezirksgericht Eferding unterstehender Gerichtsbezirk in den politischen Bezirken Eferding und Grieskirchen (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk stellt den einzigen Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Eferding dar.

Gerichtsbezirk
Eferding

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Eferding
 Landesgericht Wels
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirke
Sitz des Gerichts Eferding
Kennziffer 4051
zuständiges Landesgericht  Wels
Fläche 368,59 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 41.694
(1. Jänner 2024)

Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Eferding wurde gemeinsam mit 46 anderen Gerichtsbezirken in Oberösterreich durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 24 Steuergemeinden Alkoven, Annaberg, Aschach an der Donau, Eferding, Finklham, Fraham, Hartheim, Hartkirchen, Haibach ob der Donau, Hinzenbach, Hörstorf, Mannsdorf, Mayrhof, Oed in Bergen, Polsing, Puchham, Pupping, Oberrudling, Oberschaden, Scharten, Schaumberg, Straß, Großstroheim und Wackersbach.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Wels, Waizenkirchen, Grieskirchen und Lambach den Bezirk Wels.[3]

1907 wurde aus dem Gerichtsbezirk Eferding gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Waizenkirchen der Bezirk Eferding gebildet, wobei die Bezirkshauptmannschaft per 12. August 1907 seine Tätigkeit aufnahm.[4]

Der Gerichtsbezirk Waizenkirchen wurde jedoch bereits 1923 wieder aufgelöst, wobei Prambachkirchen und St. Marienkirchen an der Polsenz dem Gerichtsbezirk Eferding zugeschlagen wurden. Alle übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Waizenkirchen kamen hingegen zu den Gerichtsbezirken Grieskirchen und Peuerbach. Gleichzeitig wurden diese Gemeinden auch aus dem Bezirk Eferding herausgelöst und dem Bezirk Grieskirchen zugewiesen.[5]

Am 1. Jänner 2014 wurde der Gerichtsbezirk Peuerbach aufgelöst und die Gemeinden Eschenau im Hausruckkreis, Heiligenberg, Natternbach, Neukirchen am Walde und St. Agatha dem Gerichtsbezirk Eferding zugewiesen.

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasst seit 1923 den gesamten Bezirk Eferding und seit 2014 einen Teil des Bezirks Grieskirchen. Dies sind die Gemeinden Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Eschenau im Hausruckkreis, Fraham, Haibach ob der Donau, Hartkirchen, Heiligenberg, Hinzenbach, Natternbach, Neukirchen am Walde, Prambachkirchen, Pupping, St. Agatha, St. Marienkirchen an der Polsenz, Scharten und Stroheim.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. LXXX. Stück, Nr. 177: "Kundmachung des Ministeriums des Inneren vom 27. Juli 1907 betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Eferding.
  5. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1923. 79. Stück, Nr. 391: „Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1923 über die Zuweisung der Ortsgemeinden...“