Gustav Herb

deutscher Reichsgerichtsrat

Gustav Herb (* 31. März 1862 in Gersweiler; † 11. Januar 1947 in Passau[1]) war ein deutscher Richter.

Herb studierte an der Julius-Maximilians-Universität Rechtswissenschaft und wurde 1881 im Corps Bavaria Würzburg aktiv.[2] Er wurde 1883 vereidigt. 1889 wurde er III. Staatsanwalt und dann Amtsrichter. 1894 wurde er II. Staatsanwalt und 1897 Landgerichtsrat. Zum I. Staatsanwalt ernannte man ihn 1904. Oberlandesgerichtsrat in München wurde er 1910. Im selben Jahr wurde er Hilfsrichter beim Reichsgericht. Im nächsten Jahr wurde er Reichsgerichtsrat. Er war im IV. Zivilsenat des Reichsgerichts tätig. 1930 trat er in den Ruhestand.[3]

Literatur

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  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929.
  • Das Recht: Rundschau für den deutschen Juristenstand, Band 14 (1910) Sp. 502.

Einzelnachweise

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  1. Passauer Neue Presse vom 17. Januar 1947, S. 6. (Online). Abgerufen am 19. April 2017.
  2. Kösener Corpslisten 1960, 138, 457
  3. Deutsche Juristen-Zeitung 1930 Sp. 959.