Hartmann (Adelsgeschlecht)

Adelsgeschlecht

Hartmann, ab 1860 auch Hartmann-Krey, ist der Name eines westfälischen Briefadelsgeschlechts.

Wappen derer von Hartmann im Wappenbuch des Westfälischen Adels

Geschichte

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Die Stammreihe der Familie beginnt mit Jodocus Hartmann, urkundlich 1595–1613, Meierhofbesitzer zu Gartnisch bei Halle in Westfalen.[1] Matthias Anton Hartmann (1713–1794) war fürstbischöflich-paderbornischer Geheimreferendar und Hofrat. Sein Sohn Georg Anton von Hartmann (1751–1819), Herr auf Nordborchen und Hamborn, königlich-preußischer Regierungs- und Hofrat, erhielt am 10. Juli 1803 den preußischen Adelsstand verliehen. Er war mit Maria Katharina Gertrud Bernhardine von Pein (1752–1837) verheiratet. Einer ihrer Söhne war Joseph von Hartmann (1780–1859), deutscher Landrat des Kreises Büren (1817–1843).[2]

Am 16. Oktober 1860 erhielten die Witwe des königlich-preußischen Premierleutnants a. D. Rudolf von Hartmann, Luise geb. Stürz, und deren vier Kinder als Erben des kinderlos verstorbenen Geheimjustiz- und Appellationsgerichtsrats Karl Krey die preußische Genehmigung für eine Namensvereinigung zu „von Hartmann-Krey“.[2]

Persönlichkeiten

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Blasonierung: In Gold ein rotes Herz aus welchem drei rot-golden besamte Mispelblüten hervorwachsen, das Ganze von einem blauen Balken überzogen. Auf dem gekrönten Helm mit blau-rot-goldenen Helmdecken ein offener schwarzer, mit goldenen Kleestängeln belegter Flug, dazwischen das ganze Bild des Schildes.[3]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. GHdA, Adelslexikon Band IV, (1978), S. 463.
  2. a b GGT (1906), S. 271.
  3. Spießen (1901–1903), S. 65.