Johannes Klenkok

Theologe und Bekämpfer einiger Sätze des Sachsenspiegels

Johannes Klenkok, auch Klencke oder Clenke, (* um 1300 im Schloss Hoya; † 15. Juni 1374 in Avignon) war ein mittelalterlicher Theologe und Augustinermönch. Klenkok wurde als Sohn eines Burgmanns geboren und tritt in den 1340er Jahren in den Augustinerorden ein. Er durchläuft dann ein Studium der Theologie und lehrt selbst an der Universität Oxford und tritt dort in den Widerstand zum Pelagianismus und zu Personen, bei denen er solches Gedankengut identifiziert. Einige Jahre später lehrt er dann in Ordensschulen in seiner Heimatprovinz Magdeburg und fungiert als Provinzial seines Ordens.

Anfang einer Abschrift der Urfassung des Dekadikon von 1369

Bekannt wurde Klenkok vor allem aufgrund seines Dekadikons gegen einige Sätze des mittelalterlichen Sachsenspiegels. In dieser Schrift setzte er sich gegen einige Artikel ein, die nach seinen Auffassungen insbesondere gegen göttliches und kirchliches Recht verstoßen würden. Während seine Schrift insbesondere beim Stadtrat von Magdeburg zu erbitterten Widerstand führte, so führte sein Streben zu einer Verdammung einiger Sätze des Sachsenspiegels durch Gregor XI. Die vom Papst 1374 erlassene Bulle Salvator Humani Generis griff einige der von Klenkok angegriffenen Artikel auf und verdammte sie. Diese wurden als Articuli Reprobati bekannt. Seine letzten Jahre verbrachte Klenkok in Avignon als Päpstlicher Pönitentiar.

Das Forschungsbild Klenkoks prägte vor allem die Untersuchung des Widerstands gegen den Sachsenspiegels. Erst in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts begann die Forschung auch die theologischen Schriften in den Blick zu nehmen. Dabei kommt die Forschung zu dem Ergebnis, dass Klenkoks Schriften, die vor allem die Theologie Augustinus rezipierten, zu seinen Lebzeiten und kurz danach große Bedeutung fanden und er als ein bedeutender Theologe seiner Zeit angesehen wurde. Nach seinem Tode gerieten seine theologischen Schriften jedoch in Vergessenheit und fanden kaum noch Beachtung.

 
Das Schloss Hoya im Jahre 1855.

Johannes Klenkok wurde als Sohn des Burgmanns in Thedinghausen[1] Heinrich Klenkok und seiner Gattin Margarete geboren.[2] Klenkok schreibt in einem späteren Bericht, dass er in der Festung des Grafen von Hoya geboren wurde. Seit 1290 stand Thedinghausen nicht mehr unter der Kontrolle des Erzbischofs von Bremen, sondern in der des Grafen. Im Jahr 1314 wurde Thedinghausen vom Erzbischof zurückerobert. Daher wird die Geburt von Klenkok in die Zeit zwischen 1290 und 1314 datiert. Der Theologe Christoph Ocker schreibt aber, dass eine Geburt auch noch 1320 geschehen sein könnte.[3] Als Geburtsort wird aufgrund einer in Niedersächsisch geschriebenen Handschrift des Sachsenspiegels aus dem Jahr 1417, die neben den Articuli Reprobati auch eine biographische Anmerkung zu Klenkok enthält, der Ort Bücken genannt. Die Angabe in der Handschrift führte zur Übernahme des Geburtsorts durch spätere Biographen wie Carl Gustav Homeyer und Hans Böhlau,[4] aber auch noch von Ruth Schmidt-Wiegand in der Neuen Deutschen Biographie.[5] Neben den Bemerkungen von Klenkok, die er in seinem Werk Postilla super Actus Apostolorum niederschrieb, spricht laut Ocker auch gegen Bücken, dass sich der Aufenthalt eines Ritters, was Johannes Klenkoks Vater gewesen ist, in dem Ort nicht nachweisen lässt.[4] Klenkok hatte mindestens zwei Brüder, die in einem Dokument von 1324 genannt werden mit den Namen Tideric und Ortigse. Tideric scheint der älteste der Bruder gewesen sein muss, da er anscheinend den verstorbenen Vater beerbt und selbst im Jahr 1328 den Titel eines Ritters von Thedinghausen trug. Die Mutter der Brüder, Margarete Klenkok muss aber noch bis 1342 gelebt haben, dem Zeitpunkt eines Erbstreits zwischen Johannes und seinem Bruder Tideric als einer Partei und seinen vermutlichen Cousins Rudolf, Hartbert, Alard, Herbord und Konrad als andere Partei. Dem Streit vorausgegangen war der Verkauf eines Familiengutes durch Johannes und Tideric Klenkok, was die Cousins in ihrer Klage nun auf Grundlage einer Bestimmung im Sachsenspiegel, die den Verkauf von Familiengütern unter bestimmten Voraussetzungen verbat, angriffen. Graf Gerhard von Hoya entschied am 13. November 1343 zugunsten der von Johannes und Tideric. Nichtsdestotrotz wird in diesem Rechtsstreit der mögliche Beginn einer Abneigung Johannes Klenkoks gegen den Sachsenspiegel gesehen.[6]

Klenkok verließ nun seine Familie und wir erfahren erst wieder etwas von ihm im Jahr 1343, wo er urkundlich als Geistlicher nachgewiesen ist.[7] Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits seine Subdiakonen-Weihe erhalten. Auffallend ist, dass die Urkunde sich mit Familienangelegenheiten beschäftigte, Klenkok also trotz Eintritts in den Stand eines Klerikers weiterhin mit der Familie in Kontakt stand.[8] Drei Jahre später, im Jahre 1346, ist Johannes Klenkok Mönch des Augustinerordens. Bezüglich des Ortes seines Eintritts ins Kloster besteht jedoch Uneinigkeit. Während zumeist ein Eintritt in Herford aufgrund eines Berichts des Augustiners Johannes Schiphower angenommen wird,[9] tauchen auch ein Eintritt in Bologna[10] oder in Osnabrück in der Literatur auf. Da auch diese Erwähnung Klenkoks in Urkunden in Zusammenhang mit Familiengelegenheiten geschah, wird angenommen, dass er sich zu dieser Zeit noch im Noviziat befand und somit frühestens 1345 in den Orden eingetreten ist.[11] Christoph Ocker vermutet, dass Klenkok nicht nur in Osnabrück in den Orden eingetreten sein könnte, sondern auch dort die Subdiakonenweihe erhalten haben könnte und daher dort auch seine priesterliche Ausbildung erfahren hätte.[12]

Jahre des Studiums und der Lehrtätigkeit

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Im Jahr 1349 wurde er vom damaligen Provinzial seiner Ordensprovinz Jordan von Quedlinburg ausgewählt, um an einer Schule des Ordens zu lernen. Als Orte werden aufgrund von persönlichen Bemerkungen Klenkoks Straßburg oder Bologna diskutiert.[13] So wurde zumeist auch davon ausgegangen, dass er in Bologna kanonisches Recht studierte.[14] Christoph Ocker vermutet aufgrund der Biographie des von ihm als Klenkoks Lehrer identifizierten Rudolf Block, dass die Ausbildung hingegen irgendwo im Alten Reich stattgefunden haben muss und Klenkok nie in Bologna studiert hat.[15] Klenkoks Ausbildung an der Ordensschule dauerte nur knappe zwei Jahre, insbesondere auch durch schnellere Beförderungen und Ernennungen, da durch die Pest vielfach Stellen frei wurden.[16] Für einen ausgebildeten Lektor wie es Klenkok nun war, standen nun zwei Wege offen, zum einen das Lehren an einer Ordensschule in der Provinz oder als lector secundarius an einer allgemeinen Ordensschule. Aufgrund eines erhalten gebliebenen Manuskriptes eines Kommentars Klenkoks zu den Sentenzen von Petrus Lombardus in Siena, wird vermutet, dass er an einer allgemeinen Ordensschule lehrte.[17] Von der Schule ging es für Klenkok dann einige Jahre später an die Universität. Es ist bekannt, dass er in Oxford[18] ein Studium der Theologie mit dem Magistergrad 1359 abschloss. Aus einer Aufzeichnung aus dem Jahr 1354 des Generalkapitels der Augustiner in Perugia, die von der Sendung eines Johannes aus Sachsen nach Oxford spricht, wird davon ausgegangen, dass er 1354 als Student nach Oxford gesendet wurde. Doch obwohl das Generalkapitel ihn zum Studium der Sentenzen sandte, hatte die englische Ordensprovinz bereits die Plätze an der Universität mit lokalen Kandidaten gefüllt.[19]

Statt nach Oxford ging der junge Augustinermönch dann nach Paris, wo er dann das Studium des baccalaurius biblicus begann, das Studium der Bibel, in dessen Verlauf man insbesondere sich mit der glossa ordinaria zur Bibel beschäftige und ihre Inhalte erlernte, und exegetische Arbeiten veröffentlichte. Christoph Ocker vermutet, dass Klenkok im Herbst 1355 seine Studien der Bibel beendete und dann sich den Sentenzen zuwandte.[20] Er bereitete sich auf eine Sentenzenvorlesung vor, die er vermutlich 1356 oder 1357 hielt. Seine Vorlesungen und Texte erzeugten einiges an Bewunderung. So wurde er nicht nur von seinen Lehrern für einen Magister vorgeschlagen, sondern in Beurteilungen wurde seine Gründlichkeit in der Auswertung der vier Bücher der Sentenzen und das in Bezugstellen einzelner Textstellen untereinander betont. Klenkoks zu dieser Zeit entwickelte Definition der Unterscheidung von entschuldbaren und Todsünden wurde von Gerhard Groot in einem Schreiben an Wilhelm Vroede aus dem Jahr 1378 aufgegriffen.[21] Der Augustiner Johannes von Basel übernahm sogar bedeutende Teile von Klenkoks Theologie. Obwohl Klenkoks Texte und Wirken in dieser Zeit in Paris wirkmächtig waren, machten sie ihn nicht zu einem der bekannten Theologen seiner Zeit.

Da es zu dieser Zeit üblich war sich zwei Jahre auf den Magister vorzubereiten und Klenkok 1359 Magister in Oxford wurde, wird ein Studienwechsel nach Oxford im Jahr 1357 vermutet. Nach intensiven Vorbereitungen und auch dem Halten von Sentenzenvorlesungen, wurde er im August 1359 Magister.[22] Nach dieser Zeit war er wohl für zwei Jahre bis zum Frühjahr/Frühsommer 1361 magister regens der ansässigen Augustinermönche.[23] In dieser Zeit, die von einigen Konflikten in der englischen Kirche geprägt war, fiel Klenkok durch seine Kritik an dem Regens Uthred von Boldon auf, den er des Pelagianismus bezichtigte. Klenkok kritisierte Boldon insbesondere für die Ansicht, dass das Unwissen der Strafbarkeit einer Tat vor den Folgen schützen würde, so also auch heidnische Gesellschaften für ihren fehlenden Glauben nicht bestraft werden könnten.[24] Auch in die Kontroverse um Richard FitzRalph mischte er sich ein, in dem er an dessen Sündenkonzept Kritik übte. In der Analyse von Christoph Ocker war Klenkoks wichtiger Beitrag in dieser Zeit aber die Kritik an Boldon, die später von anderen Theologen wiederholt wurde und zu einer Zensur Boldons führte.[25] Die Zeit in Oxford prägte Klenkok, sodass seine Arbeiten seitdem der Scholastik zuzuordnen sind und er als Unterstützter von Gregor von Rimini gelten konnte. Aber auch die Metaphysik von John Duns Scotus und die Philosophie von Willhelm von Ockham beeinflussten ihn. Im akademischen Diskurs beschäftigte sich Klenkok aber, im Gegensatz zu Zeitgenossen aus anderen Bettelorden, kaum mit den biblischen Fragen, wie beispielsweise dem Verhältnis von Jesus und den Aposteln, sondern mehr mit Eigentumstheorien und Regierungsangelegenheiten.[26] Seine theologischen Werke wurden auch in späterer Zeit von den Augustinern geschätzt.[7]

Rückkehr ins Alte Reich

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Mit Ende des akademischen Jahres 1361 kehrte Johannes Klenkok in seine Heimatprovinz zurück. Damit entging er einem kurz danach auftretenden Ausbruch der Pest in England. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mindestens in seinen 40ern.[27] Ab 1361 war er Studienregens seines Ordens in Erfurt und Magdeburg.[2] In einem Dokument aus Januar 1363 wird er als Provinzial seiner Ordensprovinz genannt. Da die Wahlen immer zu Pfingsten stattfanden, wird er dieses Amt seit der Wahl 1362 innegehabt haben. In einem Dokument aus Juni 1367 taucht sein Siegel als Provinzial erneut auf. Ob er seit 1362 dieses Amt innehatte oder 1367 erneut, ist jedoch nicht klar. Beim Provinzkapitel am 28. Mai 1368 in Gotha wird er erneut zum Provinzial gewählt. In dem Amt war er insbesondere für Geschäfte des Ordens und die Annahme von Geschenken zuständig, die sich auf mehr als einen Konvent der Provinz bezogen, und für Streitigkeiten zwischen einzelnen Konventen oder zwischen einzelnen Mönchen, die von den jeweiligen Prioren nicht gelöst wurden.[27] Eine Streitigkeit, die Klenkok lösen musste, war zwischen dem Lektor Johannes Gunther von Stargard und dem Klosters von Stargard. Klenkok entschied zugunsten des Klosters, aber Gunther wandte sich an das Generalkapitel in Avignon, welches zugunsten von Klenkok entschied. Als Provinzial oblag Klenkok weiterhin der Vorsitz im Provinzkapitel und die Visitation von einzelnen Klöstern. Seine Rolle als Richter wird auch mit der eines Bischofs in seiner Diözese verglichen. Auch war der Provinzial für den Kontakt zwischen den einzelnen Klöstern und den weltlichen Herren.[28]

Neben dieser Tätigkeit als Provinzial war er an der allgemeinen Ordensschule in der Provinz lector principalis. Die sächsisch-thüringische Ordensprovinz unterhielt im 14. Jahrhundert zwei Ordensschulen, in Magdeburg und Erfurt. Es wurde seit der Analyse von Otto Franklin davon ausgegangen, dass Klenkok auch an beiden Schulen gelehrt habe. Jedoch bezweifelt Christoph Ocker, dass die Schule in Magdeburg bereits zu Klenkoks Zeit in Betrieb war, so war die dazugehörige Kirche 1361, als Klenkok ins Alte Reich zurückkehrte, noch nicht fertiggestellt. Vielmehr kommt er zu dem Schluss, dass die Präsenz Klenkoks in Magdeburg vielmehr aus seinem späteren Konflikt mit dem Stadtrat geschlossen wurde. Die Präsenz Klenkoks in Erfurt ist hingegen gesichert, nicht nur aus eigenen Aussagen, sondern auch aus Berichten von Studenten und Kollegen aus dieser Zeit.[29] Die Veröffentlichungstätigkeit Klenkoks endete nicht mit dem Weggang aus der Universität. So sind aus dieser Zeit Schriften zu theologischen Themen und kanonischem Recht bekannt. Vorlesungen zur Bibel verband er dabei mit verschiedenen philosophischen Themen.[30] Während dieser Zeit wuchs die Bedeutung von Klenkok für die Theologie der damaligen Zeit. Theologen wie Gerhard Groote, Johannes Hiltalingen, Angelus Dobelin, Gander von Meppen und Johannes Merkelin behandelten ihn in ihren Werken als bedeutenden Theologen. Hiltalingen, der nicht davon spricht, Schüler Klenkoks gewesen zu sein, behandelt seine Theologie sehr ausführlich in seinen Schriften und Dobelin zitierte ausführlich aus Klenkoks Schriften an der Universität und seinem Kommentar zum Matthäusevangelium. Dabei galt Klenkok nicht unbedingt als eine innovative Stimme im theologischen Diskurs, sondern als eine Stimme, die bisherige Konzepte und Ansichten verteidigte. Groote verstand in Klenkoks Ansichten zur Absicht und zu den Graden der Schuld eine Verteidigung von Ansätzen, die bereits Augustinus vertreten hatte. In anonymen Vorlesungen im 15. Jahrhundert wird auch noch auf die Schriften von einem Bruder Johannes zurückgegriffen, wo davon ausgegangen wird, dass es sich hier um Klenkok handeln würde.[31] Seine Werke werden im frühen 15. Jahrhundert noch von Gottschalk Hollen zitiert und Handschriften seiner Werke in der Bibliothek des Amplonius Rating de Berka aufgenommen. Größere Bekanntheit genossen seine Abhandlungen bei den Augustinern in Erfurt, wo er etwa acht bis neun Jahre verbrachte, und insbesondere das Verständnis der dortigen Studenten von theologischen und rechtlichen Fragen prägte.[32]

Verfassen des Dekadikons gegen den Sachsenspiegel

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Ausschnitt aus dem Heidelberger Sachsenspiegel, der die Wahl des Königs zeigte. (um 1300, Universitätsbibliothek Heidelberg)

Beim Studium der Rechtsprechung des Schöffenstuhl von Magdeburg kamen Klenkok Zweifel, ob der angewandte Sachsenspiegel mit dem kanonischen Recht und den Grundsätzen des christlichen Glaubens vereinbar seien.[33] Klenkok konnte zu dieser Zeit in den 1360er Jahren nicht auf Unterstützung der Erzbischöfe von Magdeburg hoffen. Diese waren seit der Ermordung von Burchard von Schraplau 1325 in einer schwachen Situation und nicht in der Lage sich gegen das wohl zu dieser Zeit mächtigste Gericht im Alten Reich zu wenden. Der damalige Bischof Albrecht von Sternberg, der gegen den Willen des Domkapitels Erzbischof geworden war, verbrachte seine dreijährige Amtszeit von 1368 bis 1371 nur im Konflikt mit seinen eigenen Kanonikern. Sein Nachfolger Peter Jelito musste sogar die Autorität des sächsischen Rechts innerhalb der Gerichte des Erzbistums anerkennen.[34] Klenkok musste also sich an jemand anderen wenden und wandte sich an den zu dieser Zeit in Magdeburg ansässigen Inquisitor Walter Kerlinger. Der Dominikaner riet ihm die Bedenken gegen den Sachsenspiegel zu verschriftlichen und eine Begründung zu verfassen. Klenkok kam dem nach und formte diese Kritik in die Schrift Dekadikon, wobei er sich gegen zehn Artikel des Sachsenspiegel wandte. Diese wollte Walter Kerlinger der Überlieferung nach an die Kurie weiterleiten[35], sandte sie jedoch nach der Mehrheit in der Literatur[36] an den Magdeburger Stadtrat. Dieser war durch die Kritik am Rechtsspiegel und damit auch an ihrem Stadtrecht, dem Magdeburger Recht, aufgebracht. Der Rat sah dies als einen so wichtigen Vorfall an, dass er den aus 36 Mitgliedern bestehenden dreifachen Rat und den Bürgerausschuss einberief.[33] Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Rat enge Verbindungen mit dem Magdeburger Schöffenstuhl stand, der Rechtsprechungsinstitution des Magdeburger Rechts.[37] Dieser Rat der Stadt Magdeburg bestellte dann einige Mitglieder des Augustinerordens ein und warf ihnen vor, dass einer ihrer Ordensgenossen:[33]

„auf die Zerstörung der Städte, Fürsten und Grafen des Sachsenlandes hinarbeite und ihnen Schmach und Schande antue“

Georg Cohn, Der Kampf um den Sachsenspiegel, 1914, S. 14.

Das Treffen des Rats fand wohl im Frühjahr 1368 statt, wobei vielfach auch eine Datierung in das Jahr 1369 vorgenommen wurde.[38] Der Rat der Stadt Magdeburg schickte weiterhin ein Schreiben an 400 Städte und Fürsten, die das Sachsenrecht anwandten und diffamierte Klenkok. So warfen sie dem Mönch vor, dass dieser in seiner Kritik vor allem von der im Sachsenspiegel vorgeschriebenen Erbunfähigkeit von Mönchen veranlasst wurde. Aber auch an Klenkok selbst erging ein Ratsschreiben, womit die Ratsherren zum Ausdruck brachten, dass sie über ihn erboster seien als über den 1325 ermordeten Erzbischof Burchard.[39] Sie schrieben auch, dass Klenkok nicht nur im Dekadikon, sondern auch in anderen Werken den Sachsenspiegel versucht habe zu untergraben. Auch warfen sie ihm vor sein Amt als Provinzial der Augustiner missbraucht zu haben.[40] Im Bericht des Augustinerpaters Johannes Schiphower wird dabei berichtet, dass Klenkok in der Flucht vor dem Zorn der Bürger in einem über die Mauer hinabgelassenen Korb die Stadt verlassen musste. Hans Josef Kullmann vergleicht diese Situation mit einer Flucht des Apostel Paulus.[39]

Zeit nach der Konfrontation mit dem Magdeburger Stadtrat

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Klenkok reiste nach April 1369[40] von Magdeburg nach Halberstadt und überreichte sein Werk, den Decadikon, auch dem Bischof von Halberstadt Albert von Rickmersdorf.[37] Christoph Ocker hält Albert für einen Bekannten Klenkoks aus der Zeit in Paris.[41] Bischof Albert übergab die Schrift Klenkoks an den Theologen Rudolf Block, Klenkoks früherem Lehrer, und den Lektor Jordan von Quedlinburg zur Begutachtung. Bischof Albert ließ von den beiden ein Gutachten einholen.[42] Block diskutierte dabei auch persönlich mit Klenkok, wobei Jordan von Quedlinburgs Meinung schriftlich eingeholt wurde.[43] Was das Ergebnis der Debatte war, bleibt ungewiss. Während der Jurist Hans-Josef Kullmann in seiner Dissertation davon ausgeht, dass beide Autoren die Kritik Klenkoks nicht teilten und stattdessen den Sachsenspiegel verteidigten[42], geht Christoph Ocker davon aus, dass das Gespräch zu keinem wirklichen Ergebnis geführt hat. Klenkok war weiterhin von seiner Ansicht überzeugt, aber ohne Unterstützung von seinen Ordensbrüdern. Der Bischof von Halberstadt mischte sich nach den überlieferten Berichten nur mit einem Argument in die Debatte ein, was für Klenkoks Ansichten sprach. So betonte er, dass eine Handlung nach dem weltlichen Recht erlaubt sein könnte, nach dem kanonischen Recht aber trotzdem verboten sei.[44] Klenkok überarbeite seine Argumente und sandte seine Schrift erneut an Bischof Albert, wobei keinerlei Maßnahmen des Bischofs überliefert sind. Daher scheint Klenkok hier ebenfalls keinen Erfolg gehabt zu haben.[40] Ein anderes Exemplar seiner Schrift übergab Klenkok auch an den Erfurter Rechtsgelehrten Herbord von Bischofsroda.[37] Mit dem Erfurter Gelehrten führte Klenkok einen Briefwechsel, der ein Zeugnis seiner weiteren Versuche ist, für sein Anliegen, gegen den Sachsenspiegel zu arbeiten, einzutreten. Aus dieser Zeit sind auch zwei Vorlesungen bekannt, in der einige der von ihm monierten Rechtsprobleme behandelt.[45] In den nachfolgenden Exemplaren seines Dekadikons fügte Klenkok seine Verteidigungen gegen Block und von Quedlinburgs Argumente bei.[41]

In einem der folgenden Jahre, entweder 1369 oder 1370 richtete er sich dann mit einer Flugschrift an „Universi Christi Fideles“, wo er nun 12 Artikel des Sachsenspiegels angriff und sich auch auf das Streitgespräch mit Rudolf Block und Jordan von Quedlinburg bezog. Zu der gleichen Zeit war er auch noch nicht im Klaren darüber, dass der Inquisitor Kerlinger der Grund war, dass der Magdeburger Stadtrat über seine Taten informiert war. Von Erfurt, wo Klenkok sich nun befand, sandte er an Kerlinger ein zweites Exemplar seiner Schrift.[46] Christoph Ocker, der bezweifelt, dass Kerlinger den Dekadikon an den Magdeburger Stadtrat sandte, betont, dass aus dieser Zeit zwar keine Unterstützungsschreiben bekannt sind, aber auch keine Kritik.[47] Kurz danach wurde ihm wohl bekannt, dass Kerlinger ihn verraten hatte, denn in einer kurz danach entstanden Verteidigungsschrift gegen die Vorwürfe der Magdeburger, beschrieb er diesen Umstand.[48]

Neben diesen Tätigkeiten war Klenkok weiterhin Provinzial der Augustiner in seiner Ordensprovinz geblieben. Es ist nicht bekannt, ob er zu Pfingsten 1369 noch ein weiteres Mal in dieses Amt gewählt wurde, oder seine Amtszeit mit dem Pfingstfest endete. Klenkok ging im folgenden Jahr auf jeden Fall in das Gebiet des heutigen Tschechiens und wurde dort vor dem 4. Juli 1370 Inquisitor im Dienst des Bischofs von Olmütz. Er lebte wohl im Kloster in Brünn.[49] Teilweise wird, wie von Ruth Schmidt-Wiegand, vertreten, dass Klenkok nach Prag ging und dort an der Universität Moraltheologie lehrte. Sie geht auch davon aus, dass Klenkok erst im Frühjahr 1371 die Befugnisse eines Inquisitors erteilt worden sind.[50] Andere wie Heiner Lück[51] oder Christoph Ocker sehen es jedoch als unsicher an, ob Klenkok in Prag lehrte. So befand er sich im Umfeld des Kanzlers Johannes von Neumarkt und war hatte als Magister und Inquisitor eine gewisse Autorität.[52] Während die Inquisition im Herrschaftsbereich der Böhmischen Krone, zu dessen Gebiet das Bistum Olmütz gehörte, sehr negativ porträtiert wird, sind keine Aufzeichnungen zu seiner Rolle in dieser Zeit, abgesehen von einer eigenen Bemerkung wucherische Verträge überprüft zu haben, überliefert.[53] Klenkok nutzte seine Kontakte zu Johannes von Neumarkt, um sichere Reise zum Generalkapitel seines Ordens zu bekommen. Vermutlich hatte Klenkok Angst vor Angriffen auf sein Leben, erzeugt durch die Schriften und das Wirken des Magdeburger Stadtrats.[54]

Zeit in Avignon und Wirken hin zur Bulle Salvator Humani Generis

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Im Mai 1371 nahm er am Generalkapitel seines Ordens in Florenz teil.[48] Es ist jetzt unklar, ob er von hier, noch einmal nach Brünn zurückging, oder direkt nach Avignon an die dort residierende Kurie reiste.[55] Weiterhin blieb der Sachsenspiegel in den Gedanken des Mönchs. So bat er seinen früheren Schüler Pierre de Vergne, der im Mai 1371 zum Kardinal aufgestiegen war, in einem Brief sein Anliegen an den Papst zu übermitteln. Dem Brief lag auch eine Ausgabe des Decadikon bei. Klenkok hatte den Text noch weiter überarbeitet und inzwischen wandte er sich gegen 21 Artikel des deutschen Rechtsspiegels.[56] Auch wandte sich Klenkok mit einem Schreiben direkt an den Papst und drängte auf eine Verbannung der Artikel. Diese Briefe werden in die Zeit zwischen Frühlinh 1371 und Frühsommer 1372 datiert.[57] Pierre de Vergne kam dieser Bitte nach und übergab die Liste an den seit 1370 herrschenden Gregor XI. Dieser handelte nicht sofort, sondern holte den Rat von Theologen und Juristen ein.[56] Wer in dieser Kommission war, ist bis heute unbekannt. Sie bestand aus Kardinälen und doctores utriusque. Sie sprach sich für eine Verurteilung aus.[58] Im April 1374 erließ der Papst dann die Bulle mit dem Namen Salvator Humani Generis, mit der er 14 Sätze im Sachsenspiegel verurteilte und alle Richtersprüche für ungültig erklärte, die auf diesen beruhten und zusätzlich allen Christen befahl die Sätze nicht mehr zu beachten.[56] Aufgrund des Textes der Bulle, vermutet Christoph Ocker, dass Klenkok selbst eine wichtige Rolle in der Kommission eingenommen hatte.[58] Diese 14 Artikel wurden als Articuli Reprobati bekannt. Während Klenkok damit einen Teilerfolg errungen hatte, so erkannte der Papst konkludent an, dass sieben von ihm angegriffene Sätze nicht gegen kirchliches Recht verstoßen würden.[59]

 
Die Kathedrale Notre-Dame-des-Doms, Klenkoks Wirkplatz in seinen letzten Jahren.

Bevor dem 22. Juni 1372 wurde Klenkok dann zu einem Apostolischen Pönitentiar ernannt. Er gehörte damit zu einem kleinen Kreis von etwa siebzehn bis neunzehn Mönchen, die unter der Leitung eines Kardinals standen. Mitglieder dieses Kreises waren in päpstlichen Ritualen, so den Messfeiern oder auch den Grabesfeiern bei Tod eines Papstes, eingebunden und genoßen einfacheren Zugang zum Papst. Obwohl die Mitglieder fast ausschließlich Bettelorden angehörten, waren sie Mitglieder des päpstlichen Hofs und lebten in Häusern in Avignon, die von der Apostolischen Kammer bezahlt wurden.[60] Viele Pönitentiare wurden auf Grundlage der Empfehlungen von weltlichen Herren ausgesucht, wobei hier eine Empfehlung durch Johannes von Neumarkt, Kanzler von Karl IV. möglich wäre. Doch trotz dieser Empfehlung musste jeder Kandidat noch weitere Zeugnisse seiner Eignung vorlegen und Untersuchungen seines Lebens und seiner Ansichten über sich ergehen lassen, bevor er vom Papst ernannt wurde.[61] Die Hauptaufgabe der Pönitentiare in dieser Zeit war das Abnehmen der Beichte in der Kathedrale Notre Dame, die an den päpstlichen Palast angrenzte, und die Erteilung von Dispensen.[62] Am 22. Juni 1373 wurde Klenkok vom Papst zu einem Mitglied einer Kommission ernannt, die Probleme lösen sollten, die bei den Missionierungsbestrebungen in Bosnien entstanden waren.[63] Im Sommer 1373 erteilte er nach einer Entscheidung Gregor XI. die Absolution an Johannes Flach von Riesbach und Johannes von Rietheim, zwei Ritter, die aufgrund ihrer Beteiligung bei einem Aufstand in Perugia gegen den Kirchenstaat und bei einem Angriff auf Viterbo exkommuniziert worden waren.[64] Am Ende seines Lebens erhielt Klenkok einen Fall als Pönitentiar aus seiner kurzzeitigen Heimat in Böhmen. Er wurde damit betraut sich mit den Beschwerden gegen Johannes Milicius zu beschäftigen.[65] Milicius kam nach Avignon und wurde dort von Klenkok und dem zuständigen Kardinal Anglic Grimoard verhört. Dies geschah wohl im April und Mai 1374. In dieser Zeit brach in Avignon die Pest aus. Klenkok starb am 15. Juni 1374. Christoph Ocker geht dabei aus, dass dies aufgrund einer Infektion mit der Pest erfolgt sein muss.[66]

Kurz nach seinem Tod sandte Gregor XI. im Oktober 1374 einen Brief an Karl IV., mit dem er ihn aufforderte die Bulle und die Bannung der Articuli Reprobati durchzusetzen. Klenkok selbst blieb auch nach seinem Tod bei seinen Schülern weiterhin geachtet und gelesen.[67]

Das Werk von Johannes Klenkok ist vor allem vor dem Hintergrund seines Wirkens gegen einige Sätze des Sachsenspiegels untersucht worden, seine theologischen Schriften wurden erst von Damasus Trapp und dann von Adolar Zumkeller untersucht.[68]

Als wichtigste theologische Werke Klenkoks werden von Zumkeller Expositio litteralis, sein Kommentar zu den Sententiae von Petrus Lombardus, und seine Quaestiones super secundum librum Sententiarum, ein Werk von 24 theologischen Fragen, identifiziert. Dabei ist ein Schwerpunkt seiner Arbeit der Kampf gegen den Pelagianismus. Er orientiert sich dabei stark an den Schriften von Augustinus, dessen Schriften er auch gut kannte. Weitere Einflüsse stellen Gregor von Rimini und Thomas Bradwardine dar.[68]

Klenkok stellte insbesondere für die jungen Augustinermönche seiner Zeit einen wichtigen theologischen Einfluss dar. So werden Klenkoks Werke von John von Basel, Angelus Dobelin oder Gottschalk Hollen häufig zitiert. Insbesondere sein Sentenzenkommentar wird dabei häufig zitiert.[69]

Juristische Argumentation

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In der Analyse von Klenkoks Schriften wird ihm bescheinigt, ein umfangreiches Wissen des mittelalterlichen Rechtes zu haben und sich gegenüber anderen Juristen argumentativ behaupten zu können. Daher wurde in älterer Literatur zumeist auch vermutet, dass Klenkok Rechtswissenschaft studiert haben müsste. Insbesondere in seinem Kommentar zu den Sententiae versuchte Klenkok einen breit angelegten Ansatzfür die Behandlung von verschiedenen Themen der Pastoraltheologie und des Wirtschaftslebens zu entwickeln, der insbesondere im Beichtstuhl von einem Priester genutzt werden könnte. Aus diesem Grund behandelte er zahlreiche juristische Themen, wie beispielsweise das Eigentum, die lex fori, das iustum pretium, das Testamentsrecht.[70] Nicht nur beschäftigte sich der Mönch mit vielen juristischen Themen, sondern auch mit den juristischen Autoritäten seiner Zeit. So zitiert er unter anderem Johannes Andreae, Guido de Baysio, Goffredus de Trano und Paulus de Liazariis.

Bei seinem Dekadikon vertrat Klenkok vor allem die Position, dass die päpstliche Autorität über jeder anderen Autorität steht. Daraus folgt, dass die für das päpstlich gesetzte Recht entwickelten Standards auch auf alle anderen Rechtsquellen anzuwenden sind.[71] Er wandte sich vor allem gegen Ordale und Eide, aber auch gegen einige Beschränkungen im Erbrecht. In seiner Kritik kann man juristische Werte erkennen, die bereits im römischen Recht angelegt waren, aber im Alten Reich erst mit der Rezeption des römischen Rechts ab 1450 in der Rechtswissenschaft behandelt wurden. Die Werte entstammen aber nicht einer Rezeption des römischen Rechts durch Klenkok selbst, sondern entstammen ähnlichen Werten aus dem kanonischen Recht.[72] Ocker betont, dass Klenkok auch nicht, wie spätere Rechtswissenschaftler, im römischen Recht nach einem kohärenten Recht suchte, um dieses in den entstehenden Landesverwaltungen zu nutzen, da er das kanonische Recht bereits als kohärentes Recht anerkannte. Seine juristische Argumentation ist laut Ocker darauf fundiert, dass die gesamte christliche Gesellschaft auf dem Recht der Nachfolger von Petrus beruhen würde. Daher könne auch kein von einem Volk gesetzte Recht dem Papst beispielsweise das Recht absprechen, den Kaiser zu exkommunizieren.[73] Dabei nutzt Klenkok in seiner Argumentation auch die Schriften der Kirchenväter wie Augustinus, aber auch von antiken Gelehrten wie Cicero.[74] Ocker kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Klenkoks Ansicht, dass der Sachsenspiegel ein Kaiserreich, was autonom zu der päpstlichen Gewalt steht, nicht berücksichtigt, dass der mittelalterliche Rechtsspiegel in vielerlei Hinsicht kanonisches Recht übernimmt und die Autorität des Kaisers stärkt im Gegensatz zu den Landesherrn.[75]

Bewertung seines Wirkens

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In einer abschließenden Betrachtung stellt Kullmann fest, dass Klenkok bei den Angriffen gegen Artikel des sächsischen Prozessrechts, bspw. dem Zweikampf und den Ordalen, oder dem Erbrecht, Ansichten vertrat, die man als modern bezeichnen würde. Der Arbeit Klenkok und der Verdammung Gregor XI. gibt Kullmann einen Teilverantwortlichkeit dafür, dass es im modernen Recht die freie richterliche Beweiswürdigung gibt und die Verfügungsmöglichkeit über Eigentum nicht mehr an Krankheit angeknüpft wird.[76] Heiner Lück schreibt im Gegensatz dazu, dass Klenkoks Kritik am Sachsenspiegel ohne Erfolg blieb und vor dem Hintergrund, dass einige Artikel des Sachsenspiegel in der Glosse von Johann von Buch ohnehin bereits als nicht mehr zeitgemäß angesehen wurde, auch ohne Wirkung.[37] Insbesondere in der Literatur des 19. Jahrhunderts wurden die Tätigkeiten Klenkoks als Ausdruck „einer kanonistischen Feindschaft“ gegen das sächsische Recht angesehen. Die moderne Forschung folgt hier eher der Ansicht Kullmanns und beschreibt, dass die Meinungen Klenkoks Ausdruck „gewandelte[r] Rechtsauffassungen“ seien.[77]

Die Auflistung der Werke, ihrer Überlieferung und der Edition folgt Adolar ZumkellerJohannes Klenkok. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 3, Bautz, Herzberg 1992, ISBN 3-88309-035-2, Sp. 440–442. Für weitere Ergänzungen, auch von zerstörten Manuskripten, siehe Damasus Trapp: Notes on John Klenkok O.S.A. († 1374). In: Augustinianum, Band 4, 1964, S. 363–366.

  • Expositio litteralis super quattuor libros Sententiarum. etwa zwischen 1354 und 1359, teilweise ediert bei Adolar Zumkeller: Erbsünde, Gnade, Rechtfertigung und Verdienst nach der Lehre der Erfurter Augustinertheologen des Spätmittelalters. 1984, S. 531–536.
  • Quaestiones super secundum librum Sententiarum. um 1359, teilweise ediert bei Adolar Zumkeller: Erbsünde, Gnade, Rechtfertigung und Verdienst nach der Lehre der Erfurter Augustinertheologen des Spätmittelalters. 1984, S. 507–530 und 535–543.
  • Super librum Actuum Apostolorum. Als Handschrift erhalten in Eichstätt cod. ms. 204, fol. 117–192.
  • Quaestiones super materiam total Canociae Johannes. Als Handschrift erhalten in Oxford, Bodleian Library cod. ms. 24463, fol. 247–258.
  • Sermones magistrales 1-5. Als Handschrift erhalten in Erfurt, cod. ms. Amplon. Q 118, fol. 108–117.
  • Brief an den Karmeliten Johannes von Hildesheim, zwischen 1364 und 1371, ediert in R. Hendriks. In: Carmelus. Band 4, 1957, S. 234 f.
  • Dekadikon. 1369, als Handschrift erhalten in Wolfenbüttel, cod. ms. Nov. 314, fol. 1–7.
  • Dekadikon, etwa 1370, ediert in Nieuwe Reeks, Band 8, 1882, S. 386–409.
  • Universis Christifidelibus. 1370/1371, als Handschrift erhalten in Breslau, cod. ms. IV. F. 57, fol. 81–84. Teilweise ediert bei Carl Gustav Homeyer: Johannes Klenkok wider den Sachsenspiegel; SA. aus den Abhandlungen der K. Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1855, 432a-432b.
  • Reprobationes. In niederdeutscher Sprache, von 1372/1373, ediert bei Carl Gustav Homeyer: Johannes Klenkok wider den Sachsenspiegel; SA. aus den Abhandlungen der K. Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1855, 416–423.
  • Dekadikon. etwa 1372/1373, ediert bei Ch. L. Scheidt: Bibliotheca historica Goettingensis, Band I, 1758, S. 63–102.

Neben diesen überlieferten Werken ist noch ein Werk mit dem Titel Quodlibeta und Kommentare zum Matthäus-Evangelium,[78] zur Apokalypse, zu den Briefen des Johannes,[79] zu der Schrift des Aristoteles Peri hermenias und ein Werk mit dem Titel Sophismata[80] bekannt, die aber wohl verloren gegangen sind.[78]

Literatur

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Lexika und Biographien

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Weitere Literatur

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Commons: Johannes Klenkok – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

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  1. Heiner Lück, Johannes Klenkok (um 1310-1374). In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Sp. 1888–1890.
  2. a b Adolar ZumkellerJohannes Klenkok. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 3, Bautz, Herzberg 1992, ISBN 3-88309-035-2, Sp. 440–442.
  3. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 7–8.
  4. a b Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 9.
  5. Ruth Schmidt-Wiegand: Johannes Klenkok. In: Neue Deutsche Biographie, Band 12, S. 43.
  6. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 10–11.
  7. a b Ruth Schmidt-Wiegand: Johannes Klenkok. In: Neue Deutsche Biographie, Band 12, S. 43.
  8. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 11.
  9. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 12; Von Herford sprechen bspw. Adolar ZumkellerJohannes Klenkok. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 3, Bautz, Herzberg 1992, ISBN 3-88309-035-2, Sp. 440–442.
  10. Heiner Lück, Johannes Klenkok (um 1310-1374). In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Sp. 1888–1890; So hält Damasus Trapp es auch für wahrscheinlich, weil er auch noch ein Studium Klenkoks in Bologna annahm, vgl. Notes on John Klenkok O.S.A. († 1374). In: Augustinianum, Band 4, 1964, S. 358.
  11. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 12.
  12. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 13.
  13. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 19.
  14. Adolar ZumkellerJohannes Klenkok. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 3, Bautz, Herzberg 1992, ISBN 3-88309-035-2, Sp. 440–442.; Damasus Trapp: Notes on John Klenkok O.S.A. († 1374). In: Augustinianum, Band 4, 1964, S. 358–359 unter Hinweis auf den Umstand, dass Klenkoks feine juristische Argumentation sich nur mit einem abgeschlossenen Studium erklären lassen könnte; In älterer Literatur wird Klenkok auch als Doktor beider Rechte bezeichnet. Diese Annahme hielt aber bereits Georg Cohn 1914 für "fälschlich", vgl. Der Kampf um den Sachsenspiegel, 1914, S. 13. Sie findet sich aber noch bei F. Roth: John Klenkok. In: New Catholic Encyclopedia, 2. Auflage 2003.
  15. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 20–21; Jiri Kejr stimmt diesem Urteil in seiner Rezension zu: Jiri Kejr: Christopher Ocker, Johannes Klenkok: A Friar's Life, c. 1310—1374 (= Transactions of the American Philosophical Siciety Volume 83 Part 5). The American Philosophical Society, Philadelphia 1993. VIII, 116 S. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung. Band 81, 1995, S. 471.
  16. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 23.
  17. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 24.
  18. Otto Stobbe: Johann Klenkok. In: Allgemeine Deutsche Biographie. Band 16, S. 161, nahm als Ort des Erwerbs des Magistergrads noch Paris an.
  19. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 25.
  20. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 27.
  21. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 28–30.
  22. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 31–32.
  23. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 33.
  24. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 36–37.
  25. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 37–38.
  26. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 41.
  27. a b Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 42.
  28. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 43.
  29. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 44–45.
  30. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 46.
  31. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 47–48.
  32. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 49–50.
  33. a b c Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 14.
  34. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 57.
  35. In älterer Literatur wird noch unter Verweis auf ein damals Innozenz VI. zugeschriebenes Schriftstück aus dem Jahr 1356, in dem der Papst den Sachsenspiegel in seiner Gesamtheit verdammt haben soll, vermutet, dass Kerlinger dies getan habe. Vgl. hierzu Otto Stobbe: Geschichte der deutschen Rechtsquellen. Band 1, 1965 Aalen, Neudruck der Ausgabe von 1860, S. 372. Eine Zuordnung dieses Schreibens zu Innozenz VI. und eine Datierung in das Jahr 1356 gilt inzwischen aber als überholt, vgl. hierzu Hiram Kümper, Sachsenrecht, S. 245.
  36. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 56. sieht hingegen keinen Beweis für einen Verrat Kerlingers.
  37. a b c d Heiner Lück, Johannes Klenkok (um 1310-1374). In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Sp. 1888–1890.
  38. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 54.
  39. a b Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 15.
  40. a b c Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 60.
  41. a b Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 58.
  42. a b Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 15–16.
  43. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 58. Er erwähnt auch noch, dass ein weiteres Argument von einem Wilhelm Harr, einem ansonsten unbekannten Benediktinermönch eingeholt wurde; Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 15–16, ging hingegen von einem Streitgespräch mit Rudolf Block und Jordan Quedlinburg aus, Wilhelm Harr erwähnt er gar nicht.
  44. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 60. Ocker betont auch, dass Klenkok diese Argumente in späteren Ausgaben erwähnte.
  45. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 61.
  46. Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 16.
  47. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 62.
  48. a b Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 17.
  49. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 70.
  50. Ruth Schmidt-Wiegand: Johannes Klenkok. In: Neue Deutsche Biographie, Band 12, S. 43. Eine Lehrtätigkeit nimmt auch an: Georg Cohn, Der Kampf um den Sachsenspiegel, 1914, S. 13; F. Roth: John Klenkok. In: New Catholic Encyclopedia, 2. Auflage 2003.
  51. Heiner Lück, Johannes Klenkok (um 1310-1374). In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Sp. 1888–1890.
  52. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 70–73. Auch Jiri Kejr kommt in seiner Rezension zum Ergebnis, dass Klenkok nicht in Prag gelehrt hat. So sind auch seine Sentenzenkommentare nicht in Prag entstanden, sondern früher: Christopher Ocker, Johannes Klenkok: A Friar's Life, c. 1310—1374 (= Transactions of the American Philosophical Siciety Volume 83 Part 5). The American Philosophical Society, Philadelphia 1993. VIII, 116 S. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung. Band 81, 1995, S. 473; Zu dem Ergebnis kommen unter Zitierung von Ocker auch: Chris Schabel, Monica Brinzei, Mihai Maga. A Golden Age of Theology at Prague: Prague Sentences Commentaries from 1375 to 1385, the terminus post quem for Evidence of Wycliffism in Bohemia. In: Acta Universitatis Carolinae Historia Universitatis Carolinae Pragensis, Band 1, S. 20.
  53. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 73–74.
  54. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 74–76.
  55. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 76, der von einer Rückkehr ausgeht, obwohl er eingesteht, dass es dafür keine Hinweise gibt; von einer direkten Reise nach Avignon geht Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 17, aus. Adolar Zumkeller hält in seiner Rezension von Ockers Werk eine Rückreise für "wenig glaubhaft", vgl. Adolar Zumkeller: Johannes Klenkok: A Friar's Life, c. 1310-1374, in: Transactions of the American Philosophical Society vol. 83, part 5 (The American Philosophical Society) by Christopher Ocker. In: Augustiniana, Band 45, Nr. 1/2, 1995, S. 210.
  56. a b c Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 18.
  57. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 76–77.
  58. a b Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 88.
  59. Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 19.
  60. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 78–79.
  61. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 80.
  62. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 81.
  63. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 83–85.
  64. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 82–83.
  65. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 88–90.
  66. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 92–93.
  67. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 93–94.
  68. a b Adolar Zumkeller: Erbsündenlehre des deutschen Augustinertheologen Johannes Kienkok († 1374). In: Augustiniana, 1979, Vol. 29, Nr. 3/4, S. 316–365. Hier S. 317.
  69. Damasus Trapp: Notes on John Klenkok O.S.A. († 1374). In: Augustinianum, Band 4, 1964, S. 366–367. Für genaue Beispiele der Zitierung siehe S. 367–377.
  70. Damasus Trapp: Notes on John Klenkok O.S.A. († 1374). In: Augustinianum, Band 4, 1964, S. 359. Für konkrete Beispiele aus den Sentenzen siehe 359 f.
  71. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 63–64.
  72. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 64.
  73. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 64–65.
  74. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 66.
  75. Christopher Ocker: Johannes Klenkok: a friar’s life, c. 1310–1374. 1993, S. 67–68.
  76. Hans Josef Kullmann: Klenkok und die ‚Articuli Reprobati‘ des Sachsenspiegels. S. 119–120.
  77. Ulrike Lade-Messerschmied: Articuli reprobati. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band I, Lieferung 2, Sp. 311–312.
  78. a b Thomas Haye: Verlorenes Mittelalter. 2016, Brill, S. 310.
  79. F. Roth: John Klenkok. In: New Catholic Encyclopedia, 2. Auflage 2003.
  80. Adolar Zumkeller: Johannes Klenkok: A Friar's Life, c. 1310-1374, in: Transactions of theAmerican Philosophical Society vol. 83, part 5 (The American Philosophical Society) by Christopher Ocker. In: Augustiniana, Band 45, Nr. 1/2, 1995, S. 209.