Kaliumarsenit
Kaliumarsenit (genauer Kaliumorthoarsenit) ist eine anorganisch-chemische Verbindung. Es ist das Kaliumsalz der Arsenigen Säure.
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Keine Zeichnung vorhanden | |||||||||||||||||||
Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Kaliumarsenit | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | K3AsO3 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißes hygroskopisches Pulver[1] | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 146,02 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
2,876 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
leicht löslich in Wasser[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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MAK |
aufgehoben, da karzinogen[1] | ||||||||||||||||||
Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Eigenschaften
BearbeitenKaliumarsenit ist ein weißes, nicht brennbares Pulver, das sich leicht in Wasser löst. Unter Hitzeeinwirkung und bei Kontakt mit dem Kohlendioxid der Luft zersetzt es sich unter Freisetzung von giftigen, arsenhaltigen Dämpfen. Kaliumarsenit bildet mit Säuren Arsin.
Sicherheitshinweise
BearbeitenEine Vergiftung mit Kaliumarsenit ist bereits in geringer Dosierung tödlich. Der Stoff kann oral (über den Mund) oder über die Atemwege aufgenommen werden. Akute Symptome einer Vergiftung sind Bauchschmerzen, brennendes Gefühl im Hals und in der Brust, Erbrechen, Durchfall, Schwindel, Kopfschmerzen, Schock oder Kollaps. Kaliumarsenit verändert das Erbgut und wirkt stark krebserregend.
Verwandte Verbindungen
Bearbeiten- Kaliummetaarsenit, KAsO2
- Kaliumarsenat K3AsO4
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c d e f g h Eintrag zu Kaliumarsenit in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 16. Februar 2017. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.