Kaliumarsenit

chemische Verbindung

Kaliumarsenit (genauer Kaliumorthoarsenit) ist eine anorganisch-chemische Verbindung. Es ist das Kaliumsalz der Arsenigen Säure.

Strukturformel
Keine Zeichnung vorhanden
Allgemeines
Name Kaliumarsenit
Andere Namen
  • Kaliumorthoarsenit
  • Kalium-o-arsenit
  • Kaliumarsenat(III)
  • Kaliumarsonat
Summenformel K3AsO3
Kurzbeschreibung

weißes hygroskopisches Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 10124-50-2
EG-Nummer 233-337-9
ECHA-InfoCard 100.030.294
PubChem 76957228
ChemSpider 32699792
Wikidata Q27280052
Eigenschaften
Molare Masse 146,02 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,876 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

Zersetzung bei 300 °C (unterhalb Schmelzpunkt)[1]

Löslichkeit

leicht löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331​‐​301​‐​410
P: ?
MAK

aufgehoben, da karzinogen[1]

Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Eigenschaften

Bearbeiten

Kaliumarsenit ist ein weißes, nicht brennbares Pulver, das sich leicht in Wasser löst. Unter Hitzeeinwirkung und bei Kontakt mit dem Kohlendioxid der Luft zersetzt es sich unter Freisetzung von giftigen, arsenhaltigen Dämpfen. Kaliumarsenit bildet mit Säuren Arsin.

Sicherheitshinweise

Bearbeiten

Eine Vergiftung mit Kaliumarsenit ist bereits in geringer Dosierung tödlich. Der Stoff kann oral (über den Mund) oder über die Atemwege aufgenommen werden. Akute Symptome einer Vergiftung sind Bauchschmerzen, brennendes Gefühl im Hals und in der Brust, Erbrechen, Durchfall, Schwindel, Kopfschmerzen, Schock oder Kollaps. Kaliumarsenit verändert das Erbgut und wirkt stark krebserregend.

Verwandte Verbindungen

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. a b c d e f g h Eintrag zu Kaliumarsenit in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 16. Februar 2017. (JavaScript erforderlich)
  2. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.