Kalksklinge
Die Kalksklinge ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 17. November 1986 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Mainhardt im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg.
Naturschutzgebiet „Kalksklinge“
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Lage | Mainhardt, Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 6,1 ha | |
Kennung | 1.145 | |
WDPA-ID | 163993 | |
Geographische Lage | 49° 8′ N, 9° 33′ O | |
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Einrichtungsdatum | 17. November 1986 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart |
Lage und Beschreibung
BearbeitenDas Naturschutzgebiet liegt im Norden des Gemeindegebiets nördlich von Frohnfalls. Das Kalksklingenbächle ist ein Oberlauf des Hesseltbächles, das wiederum in die Ohrn mündet. Das Gebiet gehört zum Naturraum Schwäbisch-Fränkische Waldberge, liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Steinbacher Tal mit Randgebieten (Oberes Ohrntal) und liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald.
Die Klinge liegt in einem geschlossenen Waldbestand, der hier die Eigenschaften eines Schluchtwalds aufweist. In der Klinge hat sich stellenweise Kalktuff gebildet.
Schutzzweck
BearbeitenWesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung einer natürlichen Klinge im Keuper mit ihren Felsbildungen und der besonderen Flora und Fauna.“[1]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Reinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5176-2
Einzelnachweise
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg