Kalksklinge

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Kalksklinge ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 17. November 1986 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Mainhardt im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg.

Naturschutzgebiet „Kalksklinge“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Mainhardt, Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 6,1 ha
Kennung 1.145
WDPA-ID 163993
Geographische Lage 49° 8′ N, 9° 33′ OKoordinaten: 49° 7′ 48″ N, 9° 33′ 19″ O
Kalksklinge (Baden-Württemberg)
Kalksklinge (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 17. November 1986
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Lage und Beschreibung

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Das Naturschutzgebiet liegt im Norden des Gemeindegebiets nördlich von Frohnfalls. Das Kalksklingenbächle ist ein Oberlauf des Hesseltbächles, das wiederum in die Ohrn mündet. Das Gebiet gehört zum Naturraum Schwäbisch-Fränkische Waldberge, liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Steinbacher Tal mit Randgebieten (Oberes Ohrntal) und liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald.

Die Klinge liegt in einem geschlossenen Waldbestand, der hier die Eigenschaften eines Schluchtwalds aufweist. In der Klinge hat sich stellenweise Kalktuff gebildet.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung einer natürlichen Klinge im Keuper mit ihren Felsbildungen und der besonderen Flora und Fauna.“[1]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Kalksklinge« vom 17. November 1986 (GBl. v. 23.12.1986, S. 456). Abgerufen am 12. Januar 2024.
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Commons: Naturschutzgebiet Kalksklinge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien