Kasten (Einheit)

war ein Kohlenmaß für Holzkohle in Großherzogtum Hessen

Der Kasten war ein Kohlenmaß für Holzkohle in Großherzogtum Hessen mit seiner Hauptstadt Darmstadt. Die Maße waren 5 Fuß lang mal 4 Fuß hoch und 2 Fuß in der Breite. Halbe Kästen waren erlaubt. Kleinere Mengen wurden nach der Kalkbütte gerechnet und auch erlaubte man Mengen mit ½ Kubikfuß Inhalt. Die Kalkbütte für Kalk und Kohlen war nur etwa 1/5 des Kastens im Metrischen. Ihre Maße waren 20 mal 20 mal 25 Zoll. Gängig waren halbe und viertel Bütten, oder 1 Kubikfuß. Die Bütte war unterschiedlich. Gehäuft und gestrichen wurde das Maß genommen.

  • 1 Kasten = 40 Kubikfuß = 625 Liter
  • 1 Kalkbütte = 10 Kubikfuß = 156 ¼ Liter

Der Kasten war auch ein Bremer Maß nach der Polizeiverordnung von 1857.[1] Er wurde als Sandballastmaß bezeichnet. Man unterschied in den großen und den kleinen Kasten. Der Kleine war in allen Werten die Hälfte.

  • 1 Kasten (groß) = 2 Kasten (klein) = 10 Last = 600 Kubikfuß (Bremer) = 14,536 Kubikmeter

Rückschluss

  • 1 Kubikmeter = 0,0688 Kasten (groß)
  • 1 Kubikmeter = 0,13759 Kasten (klein)

Literatur

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  • Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsels- und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze. Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 212.

Einzelnachweise

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  1. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen(1869). Carl Schünemann, Bremen 1870, S. 137.