Kategorie:Fleischware
Definition: Fleischwaren sind Erzeugnisse aus Fleisch, das nur in grobe Stücke zerteilt wurde, und anschließend durch Pökeln und Räuchern bearbeitet wurde. Zur Unterscheidung im Kategoriesystem dient die Definition von Wurstware. Alle Fleischerzeugnisse, die nicht dieser entsprechen werden als Fleischware kategorisiert.
Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Fleischware“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).
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S
- Schinken (25 S)
T
- Trockenfleisch (23 S)
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