Klassifizierung therapeutischer Leistungen

Die Klassifizierung therapeutischer Leistungen (KTL) bezeichnet einen Standard, nach dem in Deutschland im Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation erbrachte therapeutische Maßnahmen codiert werden.

Der Standard wurde 1997 von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung (damals LVA, BfA, Bundesknappschaft und Seekasse) eingeführt und dient ihnen als Mittel zur Qualitätssicherung, Bewertung und inhaltlicher Analyse von Reha-Maßnahmen. Die derzeit aktuelle (sechste) Ausgabe ist 2014 erschienen[1][2]

Der KTL-Code besteht aus einem Buchstaben und einer Zahl. Dabei steht der Buchstabe für eine Gruppe, in der mehrere ähnliche Therapieleistungen zusammengefasst sind (z. B. B = Krankengymnastik). Durch die folgende Zahl wird die Leistung dann eindeutig charakterisiert (z. B. B043 = Bewegungsbad einzeln: Wirbelsäulengymnastik). Zusätzlich wird die Dauer pro Anwendung als Buchstabencode (z. B. L = 60 Minuten) sowie die Anzahl der durchgeführten Anwendungen angegeben. Somit steht „B043 L 20“ für 20 einstündige Anwendungen Wirbelsäulengymnastik im Bewegungsbad.[3]

Einzelnachweise

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  1. Bundesverband für Logopädie e.V. (Memento des Originals vom 10. November 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dbl-ev.de (PDF) Zusammengestellt von Joachim von Eichmann, Bundesangestelltenkommission im Februar 2007.
  2. Kongress Medizin und Gesellschaft 2007 17. bis 21. September 2007, Augsburg. Erfahrungen mit der KTL (Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation) der Deutschen Rentenversicherung.
  3. Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation Ausgabe 2007.