Ein Kopfschmerztagebuch erleichtert dem Arzt die Diagnose wiederkehrender Kopfschmerzen,[1] es dient der Überwachung einer Behandlung und kann helfen, mögliche Auslöser (Trigger) zu identifizieren.[2] Ein Kopfschmerztagebuch kann zudem bei sozialrechtlichen Anträgen auf Nachteilsausgleich zum Beispiel zum Grad der Behinderung, zur verminderten Erwerbsfähigkeit oder zur Berufsunfähigkeitsrente als Beweismittel hilfreich sein.

Die Vorschläge, welche Daten zu erfassen sinnvoll ist, variieren. Die Empfehlung "Alles muss ins Tagebuch" ist vom Prinzip her gut, jedoch kaum umzusetzen.

Daten, die in einem solchen Tagebuch erfasst werden können, sind beispielsweise:

  1. Datum und Tageszeit
  2. Art und Dauer des Kopfschmerzes
  3. Ob man die Kopfschmerzen vorher "geahnt" hat (med.: Auftreten von "Prodromi", diese sind nicht mit "Triggern" zu verwechseln.)
  4. Begleiterscheinungen
  5. Mögliche Auslöser ("Trigger")
  6. Angewendete Medikamente
  7. Wirkung der Medikamente

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. C. Tassorelli, G. Sances, M. Allena, N. Ghiotto, L. Bendtsen, J. Olesen, G. Nappi, R. Jensen: The usefulness and applicability of a basic headache diary before first consultation: results of a pilot study conducted in two centres. In: Cephalalgia. 28 (10), Okt 2008, S. 1023–1030. doi:10.1111/j.1468-2982.2008.01639.x. PMID 18624804.
  2. Pressemitteilung der Deutschen Migräne und Kopfschmerz-Gesellschaft vom 21. Mai 2001.