Laichinger Eichberg
Das Naturschutzgebiet Laichinger Eichberg liegt auf dem Gebiet der Stadt Laichingen in Baden-Württemberg.
Naturschutzgebiet „Laichinger Eichberg“
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Lage | Stadt Laichingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 26,2 ha | |
Kennung | 4266 | |
WDPA-ID | 164327 | |
Geographische Lage | 48° 30′ N, 9° 41′ O | |
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Einrichtungsdatum | 1. März 1996 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen |
Kenndaten
BearbeitenDas Gebiet wurde durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 1. März 1996 als Naturschutzgebiet unter der Schutzgebietsnummer 4266 ausgewiesen. Der CDDA-Code lautet 164327[1] und entspricht der WDPA-ID.
Lage
BearbeitenDas aus vier Teilbereichen bestehende Schutzgebiet liegt rund 1000 Meter nördlich der Stadt. Es wird vom Landschaftsschutzgebiet Laichingen nahezu vollständig umschlossen und gehört außerdem zum FFH-Gebiet Kuppenalb bei Laichingen und Lonetal. Das Schutzgebiet liegt im Naturraum 094-Mittlere Kuppenalb innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 09-Schwäbische Alb.
Schutzzweck
BearbeitenWesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung die Erhaltung der Kalkmagerweiden mit eingestreuten, extensiv genutzten Wiesen als Zufluchtsort für zahlreiche licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, die in unserer heutigen Landschaft kaum noch Lebensraum finden.
Schutzzweck ist insbesondere:
- Schutz und Erhalt des auf stark beweideten Flächen vorhandenen Enzian‑Schillergrasrasens (Gentiano-Koelerietum) und der frühlingsenzianreichen Halbtrockenrasen (Gentiano vernae‑Brometum) im Verbund mit anderen Magerrasen auf der Laichinger Alb;
- Schutz und Erhalt der Flächen als Habitat der artenreichen und bedrohten Pflanzen- und Tiergemeinschaften der Magerrasen- und Heideflächen sowie der extensiv genutzten Wiesen, die im Verbund mit Feldgehölzen und Hecken für seltene Vogelarten, wie z. B. Dorngrasmücke, Rebhuhn und Neuntöter, einen idealen Brut- und Lebensraum bilden;
- Schutz der Heideflächen vor Umbruch, Aufforstung und Nutzungsintensivierung;
- Schutz der landschaftsprägenden Schönheit und Eigenart dieses Gebietes, das im Naturraum eine Besonderheit darstellt und als Relikt der früheren Wirtschaftsweise von hohem landeskulturellen Wert ist;
- Erhalt der Funktion als Erholungsraum mit hohem Erlebniswert;
- Erhalt der Schürfgruben als landeskulturelle sowie der Doline als erdgeschichtliche Denkmale.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 193–194.
Einzelnachweise
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg