Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

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Landessammelstellen für radioaktive Abfälle sind Zwischenlager für (schwach) radioaktive Abfälle, die von den deutschen Bundesländern unterhalten werden.

Radioaktive Abfälle müssen gemäß Atomgesetz geordnet beseitigt werden. Hierfür ist nach dem Verursacherprinzip der jeweilige Abfallerzeuger verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt letztlich in einem Endlager. Bis ein solches Endlager zur Verfügung steht, müssen die Abfälle zwischengelagert werden. Für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung hat das Gesetz den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Sammelstellen einzurichten. Diese werden teilweise von mehreren Bundesländern gemeinschaftlich (s. u.) betrieben.[1][2]

Standorte

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Bundesland Betreiber, Standort
Baden-Württemberg KTE, Karlsruhe[3]
Bayern Zwischenlager Mitterteich, Mitterteich[4]
Berlin Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie[5]
Hessen Ebsdorfergrund / Roßberg
Mecklenburg-Vorpommern Zwischenlager Nord, Rubenow / Greifswald[6]
Brandenburg
Niedersachsen GNS, Jülich[7] und Leese[8][9]
Nordrhein-Westfalen Forschungszentrum Jülich, Jülich[10]
Rheinland-Pfalz Hoppstädten-Weiersbach
Saarland[11]
Sachsen VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung,
Rossendorf (Dresden)
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Hamburg GKSS-Forschungszentrum, Geesthacht
Schleswig-Holstein
Bremen

Literatur

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  • Schulze, R. (2001). Aufgaben der Landessammelstellen. in: Strahlenschutz – Wissenschaftliche Grundlagen, Rechtliche Regelungen, Praktische Anwendungen: Kompendium der Sommerschule Strahlenschutz. G. Buchert, R. Czarwinski, A. Kaul et al., H. Hoffmann Verlag: 239–250

Einzelnachweise

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  1. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
  2. DER SPIEGEL 38/1981 - Konrad hilft nicht
  3. Landessammelstelle. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  4. Bayern
  5. Landessammelstelle Berlin (Zentralstelle für radioaktiven Abfall – ZRA) (Memento des Originals vom 8. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.helmholtz-berlin.de
  6. Mecklenburg-Vorpommern (Memento vom 17. Mai 2008 im Internet Archive)
  7. Landessammelstelle für radioaktive Abfälle. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  8. Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle des Landes Niedersachsen in Leese | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Abgerufen am 25. Februar 2024.
  9. Landessammelstelle für radioaktive Abfälle | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Abgerufen am 25. Februar 2024.
  10. Landessammelstelle für radioaktive Abfälle. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  11. Radioaktiver Müll kommt jetzt nach Rheinland-Pfalz. In: Saarbrücker Zeitung. 10. April 2016, abgerufen am 6. September 2018.