Der deutsche Landkreis Rumburg lag im Böhmischen Niederland und bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland

Am 1. Dezember 1930 hatte das Gebiet des Landkreises Rumburg 42.068 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 39.421 und am 22. Mai 1947 21.396 Bewohner.

Verwaltungsgeschichte

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Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

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Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Rumburk zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland. Der politische Bezirk Rumburk trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Rumburg. Der politische Bezirk Rumburg umfasste den Gerichtsbezirk Rumburg. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Rumburg die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

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Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Rumburg förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Rumburg.

Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Rumburg zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Rumburg in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Er erhielt vom Landkreis Schluckenau die Stadt Georgswalde sowie die Gemeinden Alt Ehrenberg, Herrnwalde, Philippsdorf und Zeidler und gab an den Landkreis Warnsdorf die Gemeinde Schönborn ab.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Tschechoslowakei / Tschechische Republik

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Seit 1945 gehörte das Gebiet bis zu ihrer Auflösung zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

Landräte

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Kommunalverfassung

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Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • Politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

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Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

Siehe auch

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  • Landkreis Rumburg Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 31. August 2013.