Lippe-Seitenkanal

Kanal in Deutschland

Der Lippe-Seitenkanal war eine seit 1870 geplante und teilweise fertiggestellte Wasserstraße, die dem Verlauf der Lippe an deren Südseite vom Rhein bei Wesel bis Lippstadt folgen sollte.

Fertiggestellte Abschnitte und heutige Bezeichnungen

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Der westliche Teilabschnitt des Lippe-Seitenkanals vom Dortmund-Ems-Kanal in Datteln bis zum Rhein wurde 1930 als Wesel-Datteln-Kanal fertiggestellt. Der östliche Teil des Kanals wurde in einer ersten Ausbaustufe bis zum Stadthafen Hamm im Jahr 1914, nur zwei Wochen vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges, fertiggestellt. Zwischen 1924 und 1926 wurde der Ausbau des 8 Kilometer langen Teilabschnitts ab Hamm bis zum Hafen Schmehausen wieder aufgenommen und 1933 beendet. Dieser Kanalabschnitt wird heute als Datteln-Hamm-Kanal bezeichnet.

Geplante Fortsetzung des Kanals bis Lippstadt

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Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten zur Fortsetzung des ungefähr 26 Kilometer langen Teilstücks durch das Lippetal bis Lippstadt erfolgte 1933 unter den Nationalsozialisten. Unter anderem waren eine weitere Schleuse auf dem Gebiet von Hultrop, ein Hafen in Hovestadt und ein Stichkanal bis Soest geplant.

Insgesamt sollte der Hauptkanal folgende Trassierung erhalten:

Hafen Schmehausen – nördl. Eilmsen – nördl. Vellinghausen – südl. Bahnhof Heintrop – nördl. Hultrop – südl. Niederbauer – südl. Hovestadt und nördl. Nordwald – nördl. Eickelborn und Benninghausen – nördl. Hellinghausen – westlicher Stadtrand von Lippstadt.

 

Dass die Planungen schon weit fortgeschritten waren, lässt sich daran erkennen, dass im Verlauf der geplanten Kanaltrasse bereits an sieben Stellen Brückenwiderlager aus Beton, verblendet mit Grünsandstein, zwischen Eilmsen und Niederbauer errichtet worden waren. Außerdem wurde in Heintrop bereits 1908 ein Gebäude für das Kanalbauamt errichtet. Dieses Kanalbauamt und sechs der sieben Widerlagerpaare sind bis heute erhalten geblieben.

Die Brückenbauwerke entsprachen allerdings 1933 bereits nicht mehr den damaligen Anforderungen und sollten gesprengt werden. Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges verhinderte den Abriss der Bauwerke. Erst 2017 wurde ein Widerlager in Heintrop abgerissen.[1] Die restlichen befinden sich, in teilweise schlechtem baulichen Zustand, auf größtenteils privaten Grundstücken.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Planungen zur Fortsetzung des Kanals wegen des erwarteten geringen Verkehrsaufkommens und der bereits bestehenden guten Straßen- und Bahnverbindungen nicht wieder aufgenommen.

Denkmalschutz

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Spätestens seit dem Abriss der Brückenwiderlager in Lippetal-Heintrop im Jahr 2017 bestehen Bemühungen durch lokale Heimatpfleger, die restlichen Bauwerke des einst geplanten Kanals unter Denkmalschutz zu stellen. Bislang wurde eine Unterschutzstellung durch das Landesdenkmalamt allerdings abgelehnt.[2]

Literatur

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  • Bundesminister für Verkehr, Bonn 1968, Drucksache V/2531, Antwort auf kleine Anfrage der Abgeordneten Balkenhol, Dr. Rinsche, Schulte und Genossen, Betr.: Planung und Ausbau des Lippe-Seitenkanals (PDF; 0,2 MB)
  • Chronik (PDF; 1,32 MB) über den Rechtsstatus der Reichswasserstraßen/Binnenwasserstraßen des Bundes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem 3. Oktober 1990, Anhang A, Laufende Nummer 100
  • Meyers Lexikon zu Lippe-Seitenkanal
  • Route der Industriekultur: Schleuse Werries am Lippe-Seitenkanal und weitere Bauwerke
  • Werner Koppe: Die Lippewasserstrasse – Schifffahrt auf Lippe und Lippe-Seitenkanal im Rahmen der nordwestdeutschen Binnenschifffahrtsgeschichte, Regionalgeschichte Verlagsgesellschaft, 2004, ISBN 3-89534-438-9
  • Martin Eckoldt (Hrsg.): Flüsse und Kanäle, Die Geschichte der deutschen Wasserstraßen, DSV-Verlag, 1998
  • Andreas Sändker: Brückenköpfe in der Gemeinde Lippetal - Überbleibsel einer fast vergessenen Planung in: Heimatpflege im Kreis Soest, Heft Nr. 36, Hrsg: Kreisheimatpfleger, Mai 2020

Einzelnachweise

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  1. Michael Dülberg: Bund lässt die alten Kanal-Brückenköpfe hinter dem Heintroper Bahnhof abreißen. Soester Anzeiger, 25. Januar 2017; abgerufen am 24. Februar 2022.
  2. Baureste taugen nicht zum Denkmal, Soester Anzeiger vom 22. Oktober 2019