Liste der Baudenkmäler in Regensburg-Konradsiedlung-Wutzlhofen

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Bezirkshauptstadt Regensburg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Harthofkapellenplatz 1
(Standort)
Kapellenausstattung in der erneuerten Wegkapelle Neugotisch, zweite Hälfte 19. Jahrhundert D-3-62-000-240  
St.-Konrad-Platz 5
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Konrad Giebelständiger Saalbau mit steilem Satteldach, eingezogenem Chor mit Chorturm und seitlichen Doppelgiebeln in Rasterbauweise, 1935/36 von Max Wittmann, 1966/67 Erweiterungsbau von Franz Günthner; mit Ausstattung D-3-62-000-684  
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Wutzlhofen 14
(Standort)
Katholische Nebenkirche St. Maria Traufständiger und abgewalmter Satteldachbau mit Dachreiter und Pilastergliederungen, spätklassizistisch, erstes Viertel 19. Jahrhundert, umgebaut und erweitert 1870; mit Ausstattung D-3-62-000-1450  
Wutzlhofen 29
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Zweigeschossiger und traufständiger Halbwalmdachbau, nach Norden zweigeschossiger Satteldachflügel, frühes 19. Jahrhundert D-3-62-000-1452  

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Bildersammlung zu Baudenkmälern in Regensburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien