Liste der Bodendenkmäler in Waltenhausen

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Waltenhausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Waltenhausen

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Bodendenkmäler in der Gemarkung Hairenbuch

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Hairenbuch
Hairenbuch
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall. D-7-7827-0023[1] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Waltenhausen

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Waltenhausen
Waltenhausen
(Standort)
Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-7728-0006[2] BW


Waltenhausen
Waltenhausen
(Standort)
Viereckschanze der jüngeren Latènezeit. D-7-7827-0022[3] BW


Waltenhausen
Waltenhausen
(Standort)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7828-0049[4] BW


Waltenhausen
Waltenhausen
(Standort)
Ringwall des frühen Mittelalters. D-7-7828-0050[5] BW


Waltenhausen
Waltenhausen
(Standort)
Frühneuzeitlicher Pest- und Spitalfriedhof (Pfründner Friedhof). D-7-7828-0051[6] BW


Waltenhausen
Waltenhausen
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Georg in Waltenhausen und ihrer Vorgängerbauten. D-7-7828-0071[7] BW


Waltenhausen
Waltenhausen
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Werdnau`schen Schlosses und späteren Pfründespitals mit abgegangener Kapelle in Waltenhausen. D-7-7828-0072[8] BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Einzelnachweise

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  1. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7827-0023. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7728-0006. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7827-0022. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7828-0049. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7828-0050. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
  6. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7828-0051. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
  7. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7828-0071. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
  8. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7828-0072. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.