Loretto und Friedhof

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Loretto und Friedhof ist ein vom Landratsamt Balingen am 12. Januar 1960 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Geislingen im Zollernalbkreis.

Landschaftsschutzgebiet „Loretto und Friedhof“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Geislingen, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 100,8 ha
Kennung 4.17.041
WDPA-ID 322665
Geographische Lage 48° 19′ N, 8° 46′ OKoordinaten: 48° 19′ 0″ N, 8° 46′ 5″ O
Loretto und Friedhof (Baden-Württemberg)
Loretto und Friedhof (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 500 m bis 609 m
Einrichtungsdatum 12. Januar 1960
Verwaltung Landratsamt Zollernalbkreis

Das Landschaftsschutzgebiet liegt nördlich von Binsdorf. Das Gebiet gehört größtenteils zum Naturraum Südwestliches Albvorland.

Landschaftscharakter

Bearbeiten

Das Gebiet reicht vom Binsdorfer Friedhof im Süden hinauf auf den Loretoberg und weiter bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Binsdorf und Gruol. Das Gebiet ist zum größten Teil bewaldet. An der Loretokapelle befindet sich eine kleine Streuobstwiese, östlich des Friedhofs und entlang der Friedhofsallee befinden sich einige Wiesen, teilweise mit Nasswiesencharakter.

Zusammenhängende Schutzgebiete

Bearbeiten

Im Südosten grenzt das FFH-Gebiet Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und Rosenfeld an.

Siehe auch

Bearbeiten
Bearbeiten