Losmann (Pächter)
Losmann (plural: Losleute) ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im ehemaligen Ostpreußen. Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland per Los zugeteilt. Da die Größe dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie nicht ausreichte, verdingte sich der Losmann als Landarbeiter, Knecht, Holzfäller oder Tagelöhner. Das Deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm beschreibt einen Losmann: „in Ostpreuszen name eines kleinen feldpächters“. Im Jahr 1868, vom Deutschen Wörterbuch als Notstandsjahr bezeichnet, hätten die Losleute vom Staat als Darlehen drei Scheffel Kartoffeln erhalten.[1]
Literatur
Bearbeiten- Losmann. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 8, Heft 9/10 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0137-2 (adw.uni-heidelberg.de).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Losmann. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 12: L, M – (VI). S. Hirzel, Leipzig 1885, Sp. 1198 (woerterbuchnetz.de).