Oberrheinkreis
Der Oberrheinkreis (amtlich Ober-Rheinkreis) war eine von 1832 bis 1864 existierende Mittelinstanz der Staatsverwaltung des Großherzogtums Baden.
Geschichte
BearbeitenZum 1. Mai 1832 wurden die bisherigen sechs Kreise aufgelöst und zur Kosteneinsparung durch vier neu gegründete Kreise ersetzt.[1] Die Behörde hieß zudem nun nicht mehr Kreisdirektion, sondern Kreisregierung. Aus dem Dreisamkreis und Teilen des bisherigen Kinzigkreises wurde der neue Ober-Rheinkreis mit dem Sitz in Freiburg gebildet.
Jeder der Kreise erhielt eine Kreisregierung, der ein Regierungs-Direktor vorstand. Zur Kreisregierung gehörten ferner Regierungs-Räte und Regierungs-Assessoren. Die Kreisregierung des Oberrheinkreises war 1834 z. B. mit insgesamt 37 Stellen ausgestattet.[2]
Die Kreisregierungen waren für alle zur Staatsverwaltung gehörigen Sachgebiete verantwortlich: Aufsicht über die Ämter (Bezirksämter), Aufsicht über den größten Teil der Lokal- und Bezirksstiftungen, Indigenatserteilung (Heimatrecht), Gewerbekonzessionen, Dienst- und Strafpolizei und andere.
Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863,[3] wirksam zum 1. Oktober 1864,[4] wurden die vier alten Kreise aufgelöst und damit die mittlere Verwaltungsebene abgeschafft. An die Stelle der Mittelinstanzen traten Landeskommissärbezirke als reine Aufsichtsorgane. Das Gebiet des ehemaligen Oberrheinkreises wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeordnet.
Die badischen Kreise im Vergleich
Bearbeiten- Auszug aus dem Hof- und Staats-Handbuch des Großherzogthums Baden. 1834[5] mit den Eckdaten der Kreise (Fläche in geographischen Quadratmeilen; Anzahl der Bezirksämter; Anzahl der Gemeinden; Einwohner (Seelenzahl), davon evangelisch, katholisch, mennonitisch, israelitisch); eine geographische Quadratmeile entsprach 55,06 Quadratkilometern (7,420439 km × 7,420439 km).
Der Oberrheinkreis war flächenmäßig der größte der badischen Kreise (4295 km²) und stand von der Einwohnerzahl her an zweiter Stelle. Die Fläche entsprach etwa 43 % der Fläche des späteren Regierungsbezirks Südbaden. Da der früher vorderösterreichische Breisgau weitgehend zum Kreis gehörte, waren etwa 70 % der Bevölkerung Katholiken.
Gebiet des Oberrheinkreises
Bearbeiten1832 wurde aus den Ämtern des Dreisamkreises und den Ämtern Ettenheim, Hornberg und Triberg des Kinzigkreises der Ober-Rheinkreis gebildet. Sitz der Kreisregierung war Freiburg im Breisgau.
Zum Kreis gehörten 18 Bezirksämter mit 471 Gemeinden:[6]
- Stadtamt Freiburg (1864 mit dem Landamt zum Bezirksamt Freiburg vereinigt)
- Landamt Freiburg (1864 mit dem Stadtamt zum Bezirksamt Freiburg vereinigt)
- Amt Breisach
- Amt Ettenheim
- Amt Hornberg (1857 aufgehoben)
- Amt Emmendingen
- Amt Jestetten (1857 aufgehoben, 1864 als Bezirksamt wieder errichtet)
- Amt Kenzingen
- Amt Lörrach
- Amt Müllheim
- Amt Säckingen
- Amt St. Blasien
- Amt Schönau
- Amt Schopfheim
- Amt Staufen
- Amt Triberg
- Amt Waldkirch
- Amt Waldshut
Regierungs-Direktoren
Bearbeiten- 1832–1835: Carl August Beeck[7]
- 1835–1845: Friedrich von Reck[8]
- 1845–1850: August Marschall von Bieberstein
- 1851–1864: Friedrich Theodor Schaaf
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Adam Ignaz Valentin Heunisch: Geographisch-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden: nach den Bestimmungen der Organisation vom Jahre 1832 größtentheils nach officiellen Quellen : nebst einer ausführlichen Karte des Großherzogthums Baden, nach der neuen Kreis-Eintheilung, mit Zufügung der Nachbarstaaten und mit Angabe der Poststationen und Stundenentfernungen. Heidelberg 1833, II. Der Oberrheinkreis. S. 298–346 Digitalisat
- Eintheilung des Großherzogthums in vier Kreise und Aufstellung von Regierungen betreffend. In: Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungs-Blatt Nr. IX. vom 18. Februar 1832, S. 133
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungs-Blatt 1832, S. 133
- ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Großherzogthums Baden. 1834, S. 218
- ↑ Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1863, S. 399
- ↑ Vollzugsverordnung siehe Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1864, S. 333
- ↑ Auszug aus dem Hof- und Staats-Handbuch des Großherzogthums Baden. 1834; S. 417
- ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Großherzogthums Baden. 1834, S. 218
- ↑ Karl August Ferdinand von Wechmar: Handbuch für Baden und seine Diener oder Verzeichnis aller badischen Diener vom Jahr 1790 bis 1840, nebst Nachtrag bis 1845. Heidelberg 1846, S. 118 und Dieter Kauß: Beeck, Carl August. Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg. Theiss, Stuttgart 1996, ISBN 3-8062-1213-9, S. 177.
- ↑ Karl August Ferdinand von Wechmar: Handbuch für Baden und seine Diener oder Verzeichnis aller badischen Diener vom Jahr 1790 bis 1840, nebst Nachtrag bis 1845. Heidelberg 1846, S. 42 und Reck Friedrich; Frhr vo – Biografische Kurzinformation. In: LEO-BW, Landesarchiv Baden-Württemberg.