Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze für die Staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik
Die Ausarbeitung und Einführung der Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze für die staatlichen Archive der DDR (OVG) im Jahr 1964 sollte eine einheitliche wissenschaftlich fundierte Grundlage für die gesamte Archivarbeit in der DDR schaffen. Vorrang hatte dabei die Ordnung und Verzeichnung des Archivgutes der sozialistischen Epoche. Gleichzeitig wurde gefordert, dass die OVG für die inhaltliche Erschließung des Archivgutes früherer Epochen Anwendung findet. Oberste Priorität bestand darin, dass die mit der inhaltlichen Erschließung entstandenen Findhilfsmittel dem Benutzer die Möglichkeit eröffnen „so schnell und zuverlässig wie möglich an die gesuchten Quellen heranzuführen“.[1]
In mehr als 300 Paragraphen wurde intensiv auf die Zuständigkeit und die Bestandsgliederung in Archiven eingegangen. Ein großes Kapitel nimmt ebenfalls die Bildung und die Abgrenzung von Archivbeständen sowie die inhaltliche Erschließung mit den wichtigsten Verzeichnungsangaben ein. Neben der grundlegenden Ausarbeitung zu den OVG wurden einige Jahre später weitere Ergänzungen zu Druckschriften, Karten und Plänen[2] sowie Fotographischen Reproduktionen[3] herausgegeben.
Heute bilden die OVG zusammen mit internationalen Erschließungsstandards die Grundlage für neue Richtlinien zur Erschließung verschiedener Archivaliengattungen.[4]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Hrsg.: Staatliche Archivverwaltung im Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik, 1964.
Weblinks
Bearbeiten- Vortrag innerhalb der Fernweiterbildung der FH Potsdam zu den OVG
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ OVG, S. 13
- ↑ OVG für die staatlichen Archive der DDR, Ergänzung 1: Druckschriften, Ergänzung 2: Karten und Pläne, Potsdam 1970
- ↑ OVG für die staatlichen Archive der DDR, Ergänzung 3: Fotographische Reproduktionen (Filme), Potsdam 1972
- ↑ Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs