Phosmet ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Carbonsäureimide und Thiophosphorsäureester.

Strukturformel
Strukturformel von Phosmet
Allgemeines
Name Phosmet
Andere Namen

O,O-Dimethyl-S-(phthalimidomethyl)­dithiophosphat

Summenformel C11H12NO4PS2
Kurzbeschreibung

farbloser Feststoff mit intensivem Geruch[1][2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 732-11-6
EG-Nummer 211-987-4
ECHA-InfoCard 100.010.899
PubChem 12901
DrugBank DB11448
Wikidata Q421379
Eigenschaften
Molare Masse 317,33 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Schmelzpunkt

72–72,7 °C[1]

Siedepunkt

Zersetzung vor erreichen des Siedepunktes[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[3] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​332​‐​361f​‐​370​‐​410
P: 202​‐​260​‐​264​‐​273​‐​301+310​‐​304+340+312[1]
Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Gewinnung und Darstellung

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Phosmet kann durch Reaktion von N-Chlormethylphthalimid mit Dimethyldithiophosphorsäure gewonnen werden.[2] Ersteres wiederum kann durch Reaktion von Phthalimid mit Formaldehyd und Chlorwasserstoff hergestellt werden.[4]

 
Synthese von Phosmet

Eigenschaften

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Phosmet ist ein farbloser Feststoff mit intensivem Geruch.[1][2]

Verwendung

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Phosmet wird als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet.[1] Es wurde in den Vereinigten Staaten zuerst 1966 als Breitspektrum-Insektizid zur Bekämpfung einer Vielzahl von Schädlingen, einschließlich Rüsselkäfern, Baumwollkapselkäfern, Apfelwicklern und Motten zugelassen. Darüber hinaus wurde Phosmet für eine direkte Behandlung von Ektoparasiten bei Tieren zugelassen, um Flöhe, Läuse, Zecken und andere bei Rindern, Schweinen und Hunden zu bekämpfen.[2][5]

Zulassung

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In der Europäischen Union wurde der Wirkstoff Phosmet 2007 als Insektizid und Akarizid zugelassen.[6] In Deutschland und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen. In Österreich lief die Zulassung ein Präparat für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer und Rapsglanzkäfer zum 9. März 2021 aus.[7] Das Europäische Arzneibuch legt als Grenzwert für Phosmet-Rückstände in pflanzlichen Drogen 0,05 mg·kg−1 fest.[8]

Die Genehmigung für die Anwendung des Wirkstoffs Phosmet in der Europäischen Union läuft am 31. Juli 2022 aus; diese Entscheidung der EU-Kommission ist in der Verordnung (EU) 2022/94 am 24. Januar 2022 veröffentlicht worden.[9] In der Schweiz wurde die Zulassung für die Verwendung in Pflanzenschutzmittel per 1. Juli 2022 verboten.[10]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i Eintrag zu Phosmet in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. Januar 2024. (JavaScript erforderlich)
  2. a b c d e f g Eintrag zu Phosmet in der Hazardous Substances Data Bank (via PubChem), abgerufen am 29. Juli 2012.
  3. Eintrag zu Phosmet im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 17. November 2019. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  4. Thomas A. Unger: Pesticide synthesis handbook. 1996, ISBN 978-0-8155-1401-5, S. 363 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Eintrag zu Phosmet bei Vetpharm, abgerufen am 29. Juli 2012.
  6. Richtlinie 2007/25/EG der Kommission vom 23. April 2007 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Dimethoat, Dimethomorph, Glufosinat, Metribuzin, Phosmet und Propamocarb (PDF).
  7. Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Phosmet in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands, abgerufen am 23. April 2021.
  8. Europäisches Arzneibuch 10.0. Deutscher Apotheker Verlag, 2020, ISBN 978-3-7692-7515-5, S. 433.
  9. Verordnung (EU) 2022/94 auf eur-lex.europa.eu
  10. Aktualisierung der genehmigten Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel. In: blv.admin.ch. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, 1. Juli 2022, abgerufen am 28. August 2023.