RTS zur CSRD
Mit dem RTS zur Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), Langname „Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“, werden die Details der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen der Europäischen Union geregelt. Inhaltlich basiert dieser Rechtsakt auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), mit deren Ausarbeitung die Europäische Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt hat.
Verordnung (EU) 2023/2772 | |
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Titel: | Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
RTS zur CSRD, RTS zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie, ESRS-Verordnung |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Umweltpolitik der Europäischen Union und Sozialpolitik der Europäischen Union |
Grundlage: | AEUV, insbesondere Art. 50 und 114 |
Datum des Rechtsakts: | 31.07.2023 |
Veröffentlichungsdatum: | 22.12.2023 |
Inkrafttreten: | 25.12.2023 |
Anzuwenden ab: | 01.01.2024 |
Fundstelle: | ABl. L, 22.12.2023 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Historie
Bearbeiten- Am 12. Mai 2021 hat die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion Mairead McGuinness in einem Brief die EFRAG beauftragt, Entwürfe für die ESRS zu entwickeln, um die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) zu ergänzen[1].
- Im Sommer 2022 wurden erste Entwürfe im Rahmen einer bis Anfang August laufenden Konsultation veröffentlicht[2].
- Ende November 2022 wurden aktualisierte Entwürfe publiziert, in denen die vorgesehenen Offenlegungspflichten und Datenpunkte gegenüber den ersten Entwürfen erheblich reduziert wurden.
- Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die ESRS angenommen[3].
- Der Entwurfstext der delegierten Verordnung ist bereits jetzt in allen Amtssprachen der EU abrufbar ist[4]:
„Delegierte Verordnung … der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ - Gemäß EU-Rechtsportal EUR-Lex war der 30. September 2023 als Ende der Einspruchsfrist[5] vorgesehen, so dass im 4. Quartal 2023 mit der Veröffentlichung zu rechnen war.
- Am 22. Dezember 2023 wurde die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Aufbau
BearbeitenDer Entwurf der Verordnung besteht aus 3 Dokumenten:
- Der Rechtsakt[6] selbst (14 Seiten)
- Anhang 1[7] mit den 12 Einzel-ESRS (282 Seiten)
- Anhang 2[8] mit Abkürzungsverzeichnis (4 Seiten) und Glossar (37 Seiten)
Die finale Version besteht nur noch aus einem Dokument mit 284 Seiten:
- Der Rechtsakt selbst nimmt nur 2 Seiten ein, davon eine Seite mit den Erwägungsgründen und eine Seite mit zwei Artikeln.
- Es folgt der Anhang 1 (mit 252 Seiten), der die 12 ESRS enthält.
- Abschließend folgt der Anhang 2 (mit 30 Seiten) mit Abkürzungsverzeichnis und Glossar
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ ESRS Exposure Drafts public consultation – Cover note. Abgerufen am 12. August 2023 (englisch).
- ↑ Dokument Ares(2023)4009405. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ Implementing and delegated acts - CSRD. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ Übersichtsseitte zum Entwurf einer Delegierten Verordnung zur CSRD. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ EUR-LEX - Internes Verfahren. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ Entwurf der Delegierten Verordnung zur CSRD. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ Entwurf des Anhang 1 mit den 12 einzelnen ESRS. Abgerufen am 31. Juli 2023.
- ↑ Entwurf des Anhang 2 mit Abkürzungsverzeichnis und Glossar. Abgerufen am 31. Juli 2023.