Rammert (Landschaftsschutzgebiet)

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Rammert ist ein vom Landratsamt Tübingen am 25. August 1967 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Städte Tübingen und Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Ofterdingen und Dußlingen.

Landschaftsschutzgebiet „Rammert“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Am Salzbrünnle bei Bühl

Am Salzbrünnle bei Bühl

Lage Rottenburg am Neckar, Tübingen, Dußlingen, Ofterdingen, Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 35,802 km²
Kennung 4.16.007
WDPA-ID 323734
Geographische Lage 48° 27′ N, 9° 0′ OKoordinaten: 48° 27′ 15″ N, 8° 59′ 50″ O
Rammert (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Rammert (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 25. August 1967
Verwaltung Landratsamt Tübingen

Das Landschaftsschutzgebiet Rammert beginnt im Norden südlich des Tübinger Stadtteils Derendingen und reicht bis zum Rottenburger Stadtteil Dettingen und Ofterdingen im Süden. Es umfasst den nördlichen Teil des Höhenzugs Rammert zwischen dem Katzenbach-, dem Neckar- und dem Steinlachtal.

Landschaftscharakter

Bearbeiten

Der Rammert ist fast vollständig bewaldet, lediglich in den Randbereichen zu den umgebenden Tälern befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die als Acker, Grünland oder Streuobstwiesen bewirtschaftet werden. Das Gebiet wird von mehreren, teils tief eingeschnittenen Bachtälern entwässert.

Geschichte

Bearbeiten

Der Rammert wurde bereits am 28. Juli 1964 einstweilig sichergestellt. Das Landschaftsschutzgebiet wurde durch die Ausweisung mehrerer Naturschutzgebiete seit seiner Ausweisung um ca. 211 ha verkleinert.[1]

Zusammenhängende Schutzgebiete

Bearbeiten

Das Landschaftsschutzgebiet wird im Süden durch das Naturschutzgebiet Katzenbach-Dünnbachtal vom Landschaftsschutzgebiet Rauher Rammert getrennt, welches den Südteil des Rammerts umfasst. Im Südwesten ist das Naturschutzgebiet Rappenberg eingebettet, im Nordwesten liegt das Naturschutzgebiet Bühler Tal und Unterer Bürg.

Der südliche Teil des Landschaftsschutzgebiets überschneidet sich größtenteils mit dem FFH-Gebiet Rammert und dem Vogelschutzgebiet Mittlerer Rammert.

Siehe auch

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Verordnung des Landratsamtes Tübingen über das Landschaftsschutzgebiet "Rammert" im Landkreis Tübingen vom 25.08.1967 (Schwäbisches Tagblatt vom 29.08.1967). Abgerufen am 14. Juni 2021.
Bearbeiten