Raumordnungsberichte (ROB) werden in Deutschland seit 2009 gemäß § 22 Raumordnungsgesetz (ROG) vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in regelmäßigen Abständen erstellt. Der Raumordnungsbericht behandelt die der räumlichen Entwicklung Deutschlands zugrunde liegenden Tatsachen (Trends und Entwicklungstendenzen), raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie Einflüsse der Politik der Europäischen Union auf die Raumentwicklung in Deutschland. Die Raumordnungsberichte werden dem zuständigen Bundesministerium zur Vorlage an den Deutschen Bundestag übergeben. Seit dem 8. Dezember 2021 ist dies wieder das Bundesbauministerium. Zuvor war zwischenzeitlich das Bundesinnenministerium für Fragen der Raumordnung zuständig.

Siedlungsstrukturelle Raumtypen

Der erste Raumordnungsbericht wurde 1963 nach einem Beschluss des Bundestages vorgelegt.[1]

Der ROB 2017 ist der vierte vom BBR in eigener Verantwortung erarbeitete Raumordnungsbericht. Erstmals ist dieser Raumordnungsbericht thematisch fokussiert und widmet sich der Sicherung der Daseinsvorsorge als einer wesentlichen Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland.[2] Auch der Beirat für Raumentwicklung hat diese Themenstellung positiv bewertet.[3]

Berichte (Auswahl)

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Einzelnachweise

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  1. Klaus Schliebe: Raumordnung und Raumplanung in Stichworten (= Hirts Stichwortbücher). Hirt, Unterägeri 1985, ISBN 978-3-266-03010-3, S. 59–66.
  2. BBSR: Raumordnungsbericht 2017. Juni 2017, abgerufen am 2. April 2020.
  3. Beirat für Raumentwicklung: Stellungnahme zum Raumordnungsbericht 2017. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, September 2017, abgerufen am 3. April 2020.