Reichsbürger (Begriffsklärung)
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Reichsbürger steht für:
- einen oder die Angehörigen des Deutschen Reichs nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, siehe Deutsche Staatsangehörigkeit #Rechtspolitische Geschichte der deutschen Staatsangehörigkeit
- einen mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsbürger („Staatsangehöriger deutschen oder verwandten Blutes“) in der NS-Zeit, siehe Reichsbürgergesetz
- einen oder die Anhänger der Reichsbürgerbewegung, welche verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachgeht
Siehe auch: