Reichsvogt

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Reichsvögte, auch Reichspfleger (Landvögte, Landpfleger), wurden im Heiligen Römischen Reich seit etwa dem 12. Jahrhundert vom König eingesetzt und amtierten als Schutzherren, Vorsitzende des Blutgerichts und als Verwalter von Reichsgut (Reichsland, -städte, -klöster) und Reichsrechten.[1]

Aufgaben

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Ein Reichsvogt war immer einer bestimmten Region zugeteilt. Dabei konnte es sich um eine Abtei oder ein Gebiet zusammenhängender Krongüter handeln. In diesem Gebiet diente der Reichsvogt als Verwalter und Hochrichter. Die Reichsvögte waren für Ordnung und Gerechtigkeit in ihren Vogteien verantwortlich und wurden vom König persönlich eingesetzt.

Einzelnachweise

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  1. Waltraud Hörsch: Reichsvogt. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 23. Dezember 2011.