Schwere Körperverletzung
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Schwere Körperverletzung bezeichnet:
- Schwere Körperverletzung (Deutschland), in Deutschland eine Straftat nach § 226 StGB
- Schwere Körperverletzung (Österreich), in Österreich eine Straftat nach § 84 StGB
- Schwere Körperverletzung (Schweiz), in der Schweiz eine Straftat nach Art. 122 StGB
Siehe auch
- Körperverletzungsdelikt für eine kriminologisch-rechtsvergleichende Darstellung