Im Landesrecht mehrerer deutscher Bundesländer regelt ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei. Im Einzelnen sind das:[1]

In anderen Bundesländern erfolgt die Regelung durch Polizeigesetze bzw. in Schleswig-Holstein durch das Landesverwaltungsgesetz (LVwG).

Siehe auch

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Einzelnachweis

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  1. Linkliste Polizeigesetze der Länder