Trompete (Heraldik)
Die Trompete ist in der Heraldik eine gemeine Figur. Das Musikinstrument kann als Wappenfigur im Wappenschild oder als Prachtstück neben, unter, hinter oder über diesem sein. Die spezielle Art des Instrumentes sollte blasoniert werden, ist aber in der Darstellung nicht immer eindeutig zu ersehen.
Der Begriff Trompete ist in der Heraldik doppeldeutig. In der Literatur wird damit auch die Wappenfigur Büffelhörner, Lohehörner oder Füllhörner bezeichnet.[1]
Trompete im Wappenschild
BearbeitenHier wird die Trompete einzeln oder auch bis zu drei Stück (mehr ist die Ausnahme) im Schild dargestellt. Die Lage ist in der Wappenbeschreibung eindeutig zu melden, wobei die Lage der Mundstückseite auch zur Bestimmung beitragen kann. Alle heraldischen Farben sind möglich, aber Gold oder Silber werden bevorzugt. Bei einer Darstellung eines blasenden Reiters oder Engel ist es nicht immer eine Trompete.
Trompete als Prachtstück
BearbeitenHier wird das Instrument mit vielen anderen Prachtstücken zum Wappenschild drapiert. Gelegentlich werden Fahnen am Instrument befestigt und machen diese zur Heroldstrompete[2]. Auch Quasten oder Schnüre können die Trompete zieren und sind in der Beschreibung zu erwähnen. Ist das Instrument hinter dem Schild, ist nur mit der Wappenbeschreibung Klarheit zu erlangen. Es könnte sich auch speziell um eine Posaune handeln.
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Zwei Trompeten auf dem Podest im Wappen von Haiti
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Emblem mit Trompeten hinter dem Schild
Literatur
Bearbeiten- Maximilian Gritzner: Großes und allgemeines Wappenbuch. Verlag Bauer und Raspe, Nürnberg 1888, S. 126 und Tafel 27 Fig. 6.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984, DNB 850576571; Lizenzausg.: Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7; 3., unveränd. Aufl. Battenberg, Regenstauf 2011, ISBN 978-3-86646-077-5 (Titelzusatz: Von Apfelkreuz bis Zwillingsbalken) S. 82, 399.
- ↑ Maximilian Gritzner: Großes und allgemeines Wappenbuch. Verlag Bauer und Raspe, Nürnberg 1888, S. 126.