Vorlage Diskussion:Navigationsleiste amtierende Bundes- und Landesregierungen der Bundesrepublik Deutschland
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von VC10 in Abschnitt Inhaltlich zweifelsfrei falscher Revert
Inhaltlich zweifelsfrei falscher Revert
BearbeitenDer Revert von Siphonarius führt ohne jeden Zweifel zu einer Vorlagenversion, die inhaltlich vollkommen falsch ist. [1] Das hier ist die offizielle Website der Landesregierung von Thüringen: [2] Kein Mitglied des vorigen Kabinetts ist noch als Landesminister aufgeführt. Das Kabinett Ramelow ist definitiv nicht mehr amtierend. Wer sich daran stört, dass das offizielle Thüringer Kabinett nur aus einer Person besteht, kann hier noch eher "vakant" eintragen (auch wenn das ebenfalls nicht wirklich korrekt wäre). Aber mit der momentanen Version ist das was dort steht vollkommen eindeutig falsch. --2003:C3:4F4F:A841:A537:7D5A:4834:24E2 00:15, 6. Feb. 2020 (CET)
- Aus dieser Quelle geht übrigens ebenfalls hervor, dass der Ministerpräsident Kemmerich (mit einem Schreiben) die Staatssekretäre gebeten hat, die Amtsgeschäfte weiterzuführen - und die bisherigen Landesminister seit gestern alle nicht mehr im Amt sind. --2003:C3:4F4F:A841:A537:7D5A:4834:24E2 02:36, 6. Feb. 2020 (CET)
- Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, wenn bis zur Vereidigung der Kabinettsmitglieder vakant dasteht. --Geher (Diskussion) 09:58, 6. Feb. 2020 (CET)
- Ein kabinett besteht, wenn auch nur aus einer person Norschweden (Diskussion) 13:49, 6. Feb. 2020 (CET)
- Und die Person ist nach einem Tag zurückgetreten. Lohnt das wirklich einen Editwar zur Vermeidung des Wortes vakant? --Geher (Diskussion) 14:52, 6. Feb. 2020 (CET)
- Nach der Thüringer Verfassung führt Ministerpräsident Kemmerich die Geschäfte bis zur Wahl seines Nachfolgers fort. Die Verfassung sieht eine Vakanz im Amte des Ministerpräsidenten nicht vor. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 15:47, 6. Feb. 2020 (CET)
- Abgesehen davon ist er bisher nichtmal formal zurückzutreten und scheint das im formalen Sinne auch gar nicht zu beabsichtigten. Er will zuerst einen Antrag auf Neuwahlen stellen und dann gegebenenfalls die Vertrauensfrage. Wenn er wirklich zurückgetreten wäre, könnte er aber gar keine Vertrauensfrage mehr stellen. Bis auf Weiteres ist er daher nicht nur geschäftsführend, sondern mit allen Befugnissen eines gewählten Ministerpräsidenten weiterhin im Amt. --2003:C3:4F4F:A841:F9D3:ECEE:F43:2623 16:23, 6. Feb. 2020 (CET)
- 3M Sehe ich ähnlich wie @2003:C3:4F4F:A841:F9D3:ECEE:F43:2623. Kabinett Ramelow ist in jedem Falle falsch. VC10 (Diskussion) 17:53, 6. Feb. 2020 (CET)
- Abgesehen davon ist er bisher nichtmal formal zurückzutreten und scheint das im formalen Sinne auch gar nicht zu beabsichtigten. Er will zuerst einen Antrag auf Neuwahlen stellen und dann gegebenenfalls die Vertrauensfrage. Wenn er wirklich zurückgetreten wäre, könnte er aber gar keine Vertrauensfrage mehr stellen. Bis auf Weiteres ist er daher nicht nur geschäftsführend, sondern mit allen Befugnissen eines gewählten Ministerpräsidenten weiterhin im Amt. --2003:C3:4F4F:A841:F9D3:ECEE:F43:2623 16:23, 6. Feb. 2020 (CET)
- Nach der Thüringer Verfassung führt Ministerpräsident Kemmerich die Geschäfte bis zur Wahl seines Nachfolgers fort. Die Verfassung sieht eine Vakanz im Amte des Ministerpräsidenten nicht vor. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 15:47, 6. Feb. 2020 (CET)
- Und die Person ist nach einem Tag zurückgetreten. Lohnt das wirklich einen Editwar zur Vermeidung des Wortes vakant? --Geher (Diskussion) 14:52, 6. Feb. 2020 (CET)