Wahlstatistikgesetz
Das Wahlstatistikgesetz (WStatG) ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für die statistische Auswertung von Bundestagswahlen und Europawahlen.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland |
Kurztitel: | Wahlstatistikgesetz |
Abkürzung: | WStatG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Staatsrecht, Wahlrecht |
Fundstellennachweis: | 111-11 |
Erlassen am: | 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023) |
Inkrafttreten am: | 1. Juni 1999 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1a G vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
3. Mai 2013 (Art. 2 G vom 27. April 2013) |
GESTA: | B092 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das WStatG unterscheidet zwischen der „allgemeinen Wahlstatistik“ und der „repräsentativen Wahlstatistik“. Die „allgemeine Wahlstatistik“ ist unter Wahrung des Wahlgeheimnisses durchzuführen, die Auswertung ist zu veröffentlichen (§ 1 WStatG). Ebenfalls unter Wahrung des Wahlgeheimnisses ist aus dem Ergebnis der „allgemeinen Wahlstatistik“ nach im Gesetz festgelegten Erhebungs- und Hilfsmerkmalen die „repräsentative Wahlstatistik“ anhand von Stichprobenwahlbezirken zu erstellen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der „repräsentativen Wahlstatistik“ unterliegt den in § 8 WStatG formulierten Beschränkungen. Im Übrigen nimmt das WStatG Regelungen über Zuständigkeiten bei Durchführung und Veröffentlichung der Wahlstatistik vor.