Werder (Bockenem)
Stadtteil von Bockenem
Werder ist ein Ortsteil der Stadt Bockenem in Niedersachsen. Das Dorf hatte am 1. Oktober 2011 127 Einwohner.[1] Es liegt 2,5 km entfernt nördlich von Bockenem und vier Kilometer entfernt von der östlich verlaufenden A 7. Durch Werder fließt der Rottebach, der am nordöstlichen Ortsrand in die Nette mündet.
Werder Stadt Bockenem
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Koordinaten: | 52° 2′ N, 10° 7′ O |
Höhe: | 104 m |
Einwohner: | 118 (1. Jan. 2015) |
Eingemeindung: | 1. März 1974 |
Postleitzahl: | 31167 |
Vorwahl: | 05067 |
Geschichte
BearbeitenAm 1. März 1974 wurde Werder in die Stadt Bockenem eingegliedert.[2]
Politik
BearbeitenAufgrund seiner geringen Einwohnerzahl wird Werder nicht von einem Ortsrat, sondern von einem Ortsvorsteher vertreten. Aktuell ist Bernd Heinrich (CDU) in dieser Funktion.[3]
Wappen
BearbeitenBlasonierung: „In Rot drei goldene Pfähle belegt mit zwei silbernen Wellenbalken.“[4] | |
Wappenbegründung: Das Wappen von Werder entspricht dem älteren Wappen der Wohldenberger. Es hat 3 Pfähle mit aufgelegten zwei Wellenbalken die Flüsse andeuten. Sie weisen als Symbol der Nette darauf hin, dass dies einst den Werder umfloss. |
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Einwohnerzahlen der Stadtteile von Bockenem, Stand 1. Oktober 2011; hier: Hauptwohnsitz (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 210.
- ↑ Gremien: Stadt Bockenem. Abgerufen am 14. Juli 2022.
- ↑ Rektor a. D. August Söding, Kreisheimatpfleger: Wappenbuch Landkreis Hildesheim-Marienburg. Hrsg.: Heimatbund des Landkreises Hildesheim-Marienburg e. V. Selbstverlag, Hildesheim 1966, S. 238.