Wröhe
freiwillige Gerichtsbarkeit, mit der die in ihr zusammengeschlossenen Ackerbürger ihre Feldbestellungs- und Flur-Streitigkeiten selbstständig regelten
Eine Wröhe war eine freiwillige Gerichtsbarkeit, mit der die in ihr zusammengeschlossenen Ackerbürger ihre Feldbestellungs- und Flur-Streitigkeiten selbstständig regelten.[1] Die Mitglieder dieses Gerichtes, die »Wröheherren«, entschieden über Rügen, die sich bei der Feldarbeit zwischen den Bauern ergeben hatten.[2] Die Funktionen der Wröhe reduzierten sich im Zeitablauf zuletzt nur noch im Bewerten von Wiesen und Äckern bei Verkäufen und Flurbereinigungen[3].
An die Wröhe erinnert noch heute der Wröhmännerpark in Berlin-Spandau.
Literatur
Bearbeiten- Winfried Schich "Stadtrandphänomene bei den Städten im Großberliner Raum (Berlin-Cölln, Spandau und Köpenick) vom 13. bis zum 16. Jahrhundert" S. 72, in: Siedlungsforschung. Archäologie-Geschichte-Geographie 1, 1983, S. 65–85
- Rudolf Schmidt: Geschichte der Stadt Eberswalde, 1939
Weblinks
Bearbeiten- Berliner Morgenpost vom 13.10.14
- Winfried Schich "Stadtrandphänomene bei den Städten im Großberliner Raum (Berlin-Cölln, Spandau und Köpenick) vom 13. bis zum 16. Jahrhundert" S.72, in: Siedlungsforschung. Archäologie-Geschichte-Geographie 1, 1983, S. 65–85
- Geschichte von Neuenhagen (Freienwalde)
- Projekt Gutenberg