Wröhe

freiwillige Gerichtsbarkeit, mit der die in ihr zusammengeschlossenen Ackerbürger ihre Feldbestellungs- und Flur-Streitigkeiten selbstständig regelten

Eine Wröhe war eine freiwillige Gerichtsbarkeit, mit der die in ihr zusammengeschlossenen Ackerbürger ihre Feldbestellungs- und Flur-Streitigkeiten selbstständig regelten.[1] Die Mitglieder dieses Gerichtes, die »Wröheherren«, entschieden über Rügen, die sich bei der Feldarbeit zwischen den Bauern ergeben hatten.[2] Die Funktionen der Wröhe reduzierten sich im Zeitablauf zuletzt nur noch im Bewerten von Wiesen und Äckern bei Verkäufen und Flurbereinigungen[3].

An die Wröhe erinnert noch heute der Wröhmännerpark in Berlin-Spandau.

Literatur

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  • Winfried Schich "Stadtrandphänomene bei den Städten im Großberliner Raum (Berlin-Cölln, Spandau und Köpenick) vom 13. bis zum 16. Jahrhundert" S. 72, in: Siedlungsforschung. Archäologie-Geschichte-Geographie 1, 1983, S. 65–85
  • Rudolf Schmidt: Geschichte der Stadt Eberswalde, 1939
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Einzelnachweise

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  1. Rudolf Schmidt, Geschichte der Stadt Eberswalde, 1939, S. 267
  2. https://www.projekt-gutenberg.org/nordhaus/maerkisc/chap004.html
  3. Projekt Gutenberg