Zivilstaat
der uniformierte Teil des Hofstaates von Fürstentümern
Zivilstaat ist der wie der Militärstaat uniformierte Teil des Hofstaates von Fürstentümern. Auch der Zivilstaat trägt Uniformen, sogenannte Ziviluniformen, und ist in das zentralistische System von Befehl und Gehorsam eingebunden. Eine kurze Beschreibung gibt Ernst Haeckel 1853.[1]
Die Erforschung der Ziviluniformen war Gegenstand eines Sonderforschungsbereiches der Universität Münster: Zur symbolischen Konstituierung von politisch-sozialem Rang in der frühen Neuzeit.
Literatur
Bearbeiten- E. Berckenhagen, G. Wagner: Der bunte Rock in Preußen. Militär- und Ziviluniformen 17. bis 20. Jahrhundert in Zeichnungen, Stichen und Photographien der Kunstbibliothek Berlin. Katalog zur Ausstellung in Berlin und Bonn-Bad Godesberg 1981.