Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin

Die Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Manuelle Medizin für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Definition

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Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des Bewegungssystems einschließlich ihrer Wechselwirkung mit anderen Organsystemen mittels manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken.[1]

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Manuelle Medizin führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

sowie

  • über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Manueller Medizin gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:[1]

  • Indikationsstellung, Einleitung und Therapiekontrolle physiotherapeutischer, physikalischer, ergotherapeutischer und logopädischer Therapiemaßnahmen sowie von Rehabilitationstraining
  • Interdisziplinäre Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Befundinterpretation bildgebender Verfahren unter Berücksichtigung der Strahlenhygiene
  • Beratung des Patienten über Erfolgsaussichten, Komplikationsmöglichkeiten und Kontraindikationen manualmedizinischer Maßnahmen
  • Individuelle Erarbeitung von Selbstübungen mit dem Patienten im Rahmen der primären und sekundären Prävention
  • Manualmedizinische Untersuchung und Funktionsdiagnostik, insbesondere unter Einbeziehung orthopädischer und neurologischer Tests
  • Durchführung orientierender und regionaler palpatorischer Untersuchungen
  • Mobilisationstechniken einschließlich spezieller Techniken der Inhibition oder Relaxation von Muskeln
  • Segmentale Manipulation an Wirbelsäule und Extremitätengelenken
  • Myofasziale Techniken
  • Triggerpunkt-Behandlung
  • Behandlungsstrategien für funktionelle Verkettungssyndrome.

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 387f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
  2. Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Manuelle Medizin. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).