Zusatzweiterbildung Schlafmedizin
Die Zusatzweiterbildung Schlafmedizin ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in Schlafmedizin für Fachärzte für Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie.
Definition
BearbeitenDie Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Klassifikation und Behandlung von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation und schlafbezogenen Störungen.[1]
Mindestanforderung
BearbeitenUm die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Facharztanerkennung in Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Innere Medizin, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin,
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, PsychosomatischeMedizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie verfügen und zusätzlich
- Schlafmedizin unter Befugnis absolvieren.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
BearbeitenBei der Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Beurteilung der Fahreignung bei Schlafstörungen
- Beurteilung des Grades der Behinderung und Erwerbsfähigkeit bei Schlafstörungen
- Insomnien
- Formen, Ursachen, Differentialdiagnose, Komorbiditäten und Prävention von Insomnien
- Schlafprotokoll, Fragebögen zur Erfassung insomnischer Symptome
- Behandlung von Patienten mit Insomnie, insbesondere medikamentöse Stufentherapie
- Schlafbezogene Atmungsstörungen
- Screening zur Erfassung schlafbezogener Atmungsstörungen mittels Fragebögen
- Indikationsstellung und Befundinterpretation von nächtlicher Oxymetrie und Blutgasanalysen, insbesondere bei Hyperkapnie im Wachen und im Schlaf, bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
- Indikationsstellung und Therapie mit Positivdruckverfahren, Nicht-Positivdruckverfahren, Allgemeinmaßnahmen, z. B. Unterkiefer-Protrusionsschienen
- Beratung und Betreuung von Patienten bezüglich operativer Therapie
- Nächtliche Überdrucktherapie-Titration einschließlich Evaluation des Behandlungsergebnisses
- Hypersomnien
- Testverfahren zur Erfassung und Objektivierung von Vigilanzstörungen, Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit bei Hypersomnien
- Pharmakologische und nicht-pharmakologische Differentialtherapie der Hypersomnie und Narkolepsie
- Behandlung von Patienten mit Narkolepsie mit und ohne Kataplexie einschließlich Hypersomnie
- Zirkadiane Schlaf-Wach-Rhythmusstörungen
- Beurteilung der Eignung/Nichteignung für Schichtarbeit
- Verhaltensberatung bei Jetlag, verzögerter Schlafphase und anderen zirkadianen Störungen
- Medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapie bei zirkadianen Schlaf-Wach-Rhythmusstörungen
- Parasomnien
- Bewertung und Therapie bei Somnambulismus
- Schlafbezogene Bewegungsstörungen
- Schlafstörungen bei anderen Erkrankungen
- Therapie von Schlafstörungen bei anderen Erkrankungen mit Hypnotika einschließlich Indikationen und Kontraindikationen
- Prävention und nicht-medikamentöse Therapie von Schlafstörungen bei anderen Erkrankungen
- Apparativ-diagnostische Verfahren – Polysomnographie.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hochspringen nach: a b c Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 428ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 6. November 2024.